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Komitee gegen Versicherungsspione lässt Experten argumentieren

Francesco Bertoli von der Behindertenorganisation Agile zeigt dem Parlament die rote Karte für das Gesetz zur Überwachung von Sozialversicherten. KEYSTONE/PETER KLAUNZER sda-ats

(Keystone-SDA) Das Gesetz zur Überwachung von Sozialversicherten sei «eines liberalen Staates unwürdig». So lautet das Fazit von Kurt Pärli, Professor für Soziales Privatrecht an der Universität Basel. Es handle sich um «ein unnötiges, sicher aber unsorgfältiges Gesetz».

Pärli gehört zu den Experten, die das Komitee «Nein zu Versicherungsspionen» am Montag zu Wort kommen liess. Diese waren sich einig: Missbrauch soll bekämpft werden, aber nicht so. Für Pärli ist fraglich, ob es überhaupt ein Gesetz braucht – ob die Sozialversicherungen tatsächlich überwachen sollten oder ob dies nicht allein Sache der Polizei und Justiz sein sollte.

Der unrechtmässige Bezug von Sozialversicherungsleistungen sei ein Delikt, gab er zu bedenken. Wenn ein Verdacht auf Missbrauch bestehe, könnten die Sozialversicherungen Strafanzeige erstatten. Die Justiz kläre den Verdacht in einem rechtsstaatlichen Rahmen.

Lange Mängelliste

Das Parlament habe anders entschieden, das sei sein gutes Recht, sagte Pärli. Wenn aber Sozialversicherungen in die Privatsphäre der Versicherten eingriffen, bedürfe es eines sorgfältigen Gesetzes. Die Voraussetzungen, Modalitäten und Schranken der Überwachung müssten unmissverständlich festgelegt werden.

Das Gesetz, über das im November abgestimmt wird, erfülle dies nicht. «Die Mängelliste ist lang», sagte der Professor. Zurecht werde befürchtet, dass das Gesetz Tür und Tor öffne für Observationen bis in die Wohnung hinein. Im Gesetz steht, die Person müsse sich an einem allgemein zugänglichen Ort befinden oder an einem Ort, der von einem solchen aus frei einsehbar ist. Was das bedeutet, ist laut Pärli unklar.

Auf Vorrat erlauben

Aus Sicht des Sozialrechtsprofessors ist zudem problematisch, dass die Sozialversicherungen selbst Überwachungen anordnen dürften. Sie seien Partei, gab er zu bedenken. Nur ein Gericht gewährleiste eine objektive Prüfung der Frage, ob die Überwachung erforderlich sei.

Schliesslich wies Pärli darauf hin, dass mit dem Gesetz nicht nur die IV und die Suva, sondern sämtliche Sozialversicherungen Überwachungen vornehmen dürften. Der Bundesrat sage, faktisch habe die Observation nur für die IV und die Suva Bedeutung. Doch dann gebe es keinen Grund, auf Vorrat allen die Überwachung zu erlauben.

Konsumentenschutz dagegen

Für Sara Stalder, der Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz, ist keineswegs klar, dass nur die IV und die Suva von den Möglichkeiten Gebrauch machen werden. Auch die Krankenkassen könnten dies tun, befürchtet sie. Zudem werde das Gesetz in der Versicherungsbranche Lust auf mehr wecken. Als nächstes dürften die privaten Versicherungen Überwachungsmöglichkeiten verlangen.

Stalder wies auf das Lobbying hin, das den Gesetzgebungsprozess beeinflusst habe. 40 Parlamentsmitglieder stünden der Versicherungsbranche nahe und 15 seien direkt verbandelt. Aus diesem Grund sei der Gesetzgebungsprozess ausser Rand und Band geraten. «Das Gesetz ist komplett missraten und inakzeptabel», sagte Stalder.

Behinderte als «Sondermenschen»

Francesco Bertoli, Vorstandsmitglied der Behindertenorganisation Agile, kritisierte, dass wegen einiger Betrüger alle Bezügerinnen und Bezüger von Sozialversicherungsleistungen unter Generalverdacht stünden. Vor allem Menschen mit nicht sichtbaren Behinderungen litten darunter.

Bertoli nannte das Beispiel einer Person, die eine Hirnblutung erlitten hat und nun sehr viele Ruhepausen braucht. Der Nachbar sehe, dass die Person im Quartierverein aktiv sei, wisse aber nicht, wie es ihr zwischen den Quartieranlässen gehe und denunziere sie. Mit dem Gesetz werde die Angst Betroffener steigen, überall beobachtet zu werden. «Das Überwachungsgesetz macht uns zu Sondermenschen», stellte Bertoli fest. «Uns werden Grundrechte entzogen.»

«Reissleine ziehen»

Auch Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse und SP-Nationalrat fordert: «Zurück an den Absender». Mit dem Gesetz würden hoheitliche Aufgaben privatisiert, sagte er. Betroffen sei die ganze Bevölkerung. Es gelte, die Reissleine zu ziehen.

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger entscheiden am 25. November über die Vorlage. Das Referendum ergriff ein Bürgerkomitee. Die IV und die Suva hatten schon früher Versicherte observieren lassen. Vor zwei Jahren kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte aber zum Schluss, dass dafür keine ausreichende gesetzliche Grundlage bestehe. In der Folge mussten die Observationen eingestellt werden.

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