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7 Forderungen der Schweizer Diaspora an die politische Welt

Abstimmung im Auslandschweizerrat
Der Auslandschweizerrat hat online getagt und das Wahlmanifest verabschiedet. © Keystone / Anthony Anex

Die Eidgenössischen Wahlen 2023 standen im Zentrum der Auslandschweizerrats-Sitzung, die am Samstag online stattfand. Um der Fünften Schweiz in Bundesbern Gehör zu verschaffen, unterbreitet die Auslandschweizer-Organisation den politischen Parteien und Akteur:innen eine Reihe von Anliegen.

Warum dieser Artikel für Sie relevant ist:

  • Sie sind Auslandschweizer:in
  • Sie interessieren sich für Politik
  • Sie möchten bei den eidgenössischen Wahlen 2023 Ihre Stimme abgeben
  • Sie möchten wissen, welche Themen die ASO in der nächsten Legislaturperiode vertreten will

«Im Hinblick auf die eidgenössischen Wahlen 2023 will die ASO ihre Rolle als Interessenvertretung der Auslandschweizer bestmöglich wahrnehmen», erklärte ihr Präsident Filippo Lombardi zum Auftakt der ASR-Diskussionen über die bevorstehenden eidgenössischen Wahlen. 

Die Eidgenössischen Wahlen 2023 stehen bevor. Von den fast 790’000 Schweizer:innen im Ausland sind 210’000 im Wahlregister ihres Heimatkantons eingetragen. Dies entspricht in etwa der Anzahl Wahlberechtigen im Kanton Freiburg, im Kanton Wallis oder Neuenburg.»Wir haben eine Grundlage für die kommende Arbeit», sagte Filippo Lombardi, als der Auslandschweizerrat (ASR) das Wahlmanifest mit grossem Mehr verabschiedet hatte.

Aus diesem Grund hat die ASO beschlossen, sich mit ihrem mittlerweile traditionellen Wahlmanifest nicht nur an die Schweizer Politik, sondern im weiteren Sinne auch an die Behörden und die öffentliche Meinung zu wenden, «damit sich alle der grundlegenden Rolle der Fünften Schweiz bewusst werden».

Eine völlig neue Situation

Die Dossiers, welche die Auslandschweizer:innen beschäftigen, sind im Vergleich zu den letzten Eidgenössischen Wahlen mehr oder weniger dieselben geblieben. Bereits 2019 ging es im Wahlmanifest der ASO um ihre Schwierigkeiten bei der Ausübung des Stimmrechts, um die Aufrechterhaltung des konsularischen Netzes oder um die internationale Mobilität.

Dennoch hat sich die Situation in Bezug auf den letzten Punkt grundlegend verändert, seit die Schweiz beschlossen hat, die Verhandlungen über das Rahmenabkommen mit der Europäischen Union (EU) im Mai 2021 zu beenden.

Ohne diesen Garanten der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU befürchtet die ASO negative Folgen für die fast 450’000 Schweizer:innen, die in einem EU-Land leben. Angefangen mit dem Verlust der Freizügigkeit.

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Laut dem Dachverband könnte bei einem Wegfall des Abkommens über den freien Personenverkehr (FZA) die Familienzusammenführung nicht mehr gewährleistet werden.

Zudem wären ergänzende Bestimmungen zur Anerkennung von Diplomen, zum Erwerb von Immobilien oder zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme nicht mehr sichergestellt. Die ASO erwähnt auch die Schwierigkeiten, die bei der Teilnahme an Forschungs- und Studierenden-Austauschprogrammen auftreten.

Der ASR fordert daher den Bundesrat auf, «eine klare und transparente Strategie für die Aufrechterhaltung der Errungenschaften der bilateralen Abkommen und die vollständige Wahrung der Personenfreizügigkeit zu verabschieden, um die Rechte der Schweizer:innen, die bereits in einem EU/EFTA-Land leben, sowie all jener, die sich in Zukunft dort niederlassen möchten, zu sichern.»

Anlässlich des Jahreskongresses der Auslandschweizer:innen im August 2022 hatten wir über diesen Thematik informiert:

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Mehrere Fliegen mit einer Klappe

Kürzlich hat der Bundesrat einen Vorentwurf für ein Gesetz in die Vernehmlassung geschickt, das den Schweizer:innen ermöglichen soll, eine staatlich anerkannte elektronische Identität, die E-ID, zu besitzen. Die ASO sowie die Auslandschweizer:innen-Community stehen dem Vorhaben sehr positiv gegenüber.

Für die Organisation müssen «die Gesetzgebung und die Verwaltungspraxis die Realität der hohen internationalen Mobilität der Schweizer Bürger:innen stärker berücksichtigen und sie durch die Erleichterung von Verwaltungsverfahren unterstützen». Um dies zu erreichen, fordert sie daher die Politik auf, «die Entwicklung von E-Government zu fördern».

Mit der Schaffung einer E-ID und der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen würden sich für die Auslandschweizer:innengemeinschaft nämlich einige ihrer Probleme lösen.

Man denke an die erleichterte Interaktion mit den Behörden ohne die Einschränkungen der Zeitverschiebung, an den wahrscheinlich erleichterten Zugang zu Bankdienstleistungen in der Schweiz oder an die Vereinfachung bei der Verfolgung von Verwaltungsdossiers (Gesundheit, Steuern usw.).

Vor allem aber sei die E-ID ein wesentliches Glied bei der Einführung der elektronischen Stimmabgabe, die seit so vielen Jahren von den Auslandschweizer:innen gefordert wird.

Die Ausübung der politischen Rechte vom Ausland aus ist auch ein zentraler Punkt des vom ASR ausgearbeiteten Wahlmanifests. An seiner Sitzung vom Samstag betonten mehrere Delegierte, dass die Ausübung der politischen Rechte für Auslandschweizer nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht sei. Sie ermutigten die ASO, das Manifest in diesem Sinne zu ändern.

Weitere Informationen zur E-ID finden Sie in unserem Artikel:

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Diskussion über die Schweizer Schulen

Die restlichen Anträge lösten bei den Delegierten keine besonderen Reaktionen aus. Sie verlangen, den spezifischen Bedürfnissen der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in Bezug auf AHV/IV und Krankenversicherung Rechnung zu tragen. Es geht auch um die Aufrechterhaltung und den Ausbau des Medienangebots, das sich über die Schweizer Revue und swissinfo.ch an sie richtet. Und schliesslich die Zuweisung der finanziellen Ressourcen sicherzustellen, die für die Aufrechterhaltung der Angebote für junge Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer notwendig sind. 

Einzig der letzte Punkt zur Unterstützung der Entwicklung von Schweizer Schulen im Ausland wurde diskutiert. Filippo Lombardi hielt es für «wichtig, sie beizubehalten, um die Bedürfnisse der Schweizer Schulen zu unterstützen».

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Das Manifest wurde mit 77 von 84 Stimmen angenommen, bei 5 Nein und 2 Enthaltungen.

Die sieben Forderungen zusammengefasst:

1. Ermöglichung der Ausübung politischer Rechte im Ausland

2. Förderung der Entwicklung von E-Government

3. Sicherstellung der Weiterführung der Personenfreizügigkeit

4. Abbau von Mobilitätshindernissen im Zusammenhang mit den Sozialversicherungen

5. Gewährleistung der Aufrechterhaltung eines konsularischen Netzes, das die Bedürfnisse der Auslandschweizer:innen abdeckt

6. Gewährleistung der Entwicklung qualitativ hochwertiger und unabhängiger Informationen für die Fünfte Schweiz

7. Sicherstellung finanzieller Ressourcen für die Aufrechterhaltung der Angebote für junge Auslandschweizer:innen und für die Entwicklung der Schweizerschulen im Ausland

Der Auslandschweizerrat (ASR) vertritt die Interessen der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer gegenüber den Behörden und der Öffentlichkeit in der Schweiz.

Der ASR setzt sich aus 140 Mitgliedern (120 Ausland- und 20 Inlandmitglieder) zusammen. Die Sitzverteilung widerspiegelt die Anzahl der Auslandschweizer:innen im jeweiligen Land.

Der Auslandschweizerrat trifft sich zweimal jährlich. An den Sitzungen diskutieren die Delegierten Fragen der Auslandschweizerpolitik sowie aktuelle politische Themen, welche die Auslandschweizer:innen betreffen.

Sie fällen Entscheide und beschliessen Stellungnahmen und Resolutionen, die dann bei den zuständigen Behörden platziert werden.

Quelle: Swisscommunity.orgExterner Link

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