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Abgeordnete fordern EU-Schutz für russische Kriegsdienstverweigerer

ARCHIV - Ein russischer Soldat bewacht einen Bereich des Kernkraftwerks Saporischschja in einem Gebiet unter russischer Militärkontrolle im Südosten der Ukraine. Foto: -/AP/dpa Keystone/AP/- sda-ats

(Keystone-SDA) Europaabgeordnete mehrerer Parteien fordern von der EU-Führung mehr Einsatz für russische Kriegsdienstverweigerer. «Wir sind der Ansicht, dass es die Pflicht der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten ist, russische Kriegsdienstverweigerer zu schützen und ihnen Asyl zu gewähren», schrieben Parlamentarier von SPD, Liberalen, Linken und Grünen am Montag in einem Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, Ratspräsident Charles Michel und den Aussenbeauftragten Josep Borrell. Man rufe zu Beratungen über die gemeinsame Visumpolitik auf, um die Leitlinien und Asylverfahren entsprechend anzupassen.

Zu den Unterzeichnern des Briefes gehören auch die deutschen Abgeordneten Udo Bullmann, Dietmar Köster und Matthias Ecke von der SPD, Cornelia Ernst von den Linken sowie Hannah Neumann und Erik Marquardt von den Grünen. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) hatte zunächst über den Brief berichtet. Auch der Deutschen Presse-Agentur liegt er vor.

In dem Schreiben an die EU-Spitzenpolitiker verweisen die Abgeordneten unter anderem darauf, dass das russische Militärkommando Berichten zufolge mindestens 13 illegale Gefangenenlager in den besetzten ukrainischen Gebieten Luhansk und Donezk errichtet hat. In diesem seien demnach mehr als 600 Russen inhaftiert, die sich geweigert haben, am russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine teilzunehmen.

Das RND zitierte zu dem Thema Angaben des Bundesinnenministeriums, nach denen in Deutschland bis Ende April dieses Jahres 2485 männliche russische Staatsangehörige im wehrfähigen Alter von 18 bis 45 Jahren einen Antrag auf Asyl gestellt haben. 814 Fälle wurden demnach entschieden, davon 55 positiv und 88 negativ. In den verbleibenden 671 Fällen sei zu einer «formellen Verfahrenserledigung», entweder durch «Entscheidungen im Dublin-Verfahren» oder durch die «Rücknahme des Asylantrags» gekommen, hiess es. In den Dublin-Verfahren wird entschieden, welcher europäische Staat für den gestellten Asylantrag zuständig ist. Grundsätzlich ist es derjenige, in den der Asylsuchende zuerst eingereist ist.

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