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Abhöraktion des Mossad vor Bundesgericht

Über zwei Jahre nach der gescheiterten Abhöraktion des israelischen Auslandgeheimdienstes Mossad in einem Vorort von Bern wird die Affäre ab heute Montag (03.07.) vor dem Bundesstrafgericht in Lausanne nochmals aufgerollt.

Identität des Angeklagten nach wie vor ungeklärt

Das einzige Mitglied des sechsköpfigen Mossad-Kommandos, das nach dem zufällig entdeckten Lauschangriff im Netz der Schweizer Justiz hängen blieb, ist der Spionage und des Gebrauchs falscher Ausweise angeklagt.

Konkret werden dem angeklagten Israeli verbotene Handlungen für einen fremden Staat, politischer Nachrichtendienst und wiederholter Gebrauch verfälschter Ausweise vorgeworfen.

Das Urteil wird am kommenden kommenden Freitag (07.07.) erwartet. Dem fünfköpfigen Bundesstrafgericht unter der Leitung von Hans Wiprächtiger steht keine einfache Aufgabe bevor: Die wahre Identität des Angeklagten und seiner fünf Komplizen ist weiter im Dunkeln.

Offen ist auch, ob der Angeklagte mit den Alias-Namen Issac Bental beziehungsweise Jacob Track tatsächlich vor Gericht erscheinen wird.

Israel hatte bei der Freilassung des Mannes am 24. April 1998 nach gut zweimonatiger Untersuchungshaft gegen drei Millionen Franken Kaution versprochen, dass der Agent vor Gericht erscheinen werde.

Für die Verhandlung ist eine Dolmetscherin aufgeboten, welche für den Angeklagten auf Hebräisch übersetzen wird. Der mehrtägige Prozess ist von besonderen Sicherheitsvorkehrungen begleitet, die vom Bundesstrafgericht zusammen mit der Bundespolizei und der Waadtländer Kantonspolizei getroffen wurden. Gerüchte, wonach auch der Mossad am Sicherheitsdispositiv beteiligt sei, wurden vom Bundesstrafgericht dementiert.

Die Anklage wird vom stellvertretenden Bundesanwalt Felix Bänziger vertreten. Dieser hatte Anfang 1996 vor Bundesstrafgericht bereits die Anklage gegen Verantwortliche der Firma Von Roll wegen illegaler Herstellung und Lieferung von Kriegsmaterial an den Irak vertreten. Im vergangenen Herbst trat er zudem als Ankläger im Prozess gegen den ehemaligen Generalstabsobersten Friedrich Nyffenegger in Lausanne auf.

Der dem Mossad-Agenten früher angelastete Vorwurf der Verletzung des Telefongeheimnisses wurde inzwischen fallen gelassen: Die Zielperson des Lauschangriffs und der Angeklagte haben einen Vergleich erzielt. Der Mann wird deshalb nur noch als Zeuge vor Bundesstrafgericht erscheinen.

Die fehlgeschlagene Abhöraktion

Der Angeklagte war Mitglied eines sechsköpfigen Kommandos des israelischen Auslandgeheimdiensts, das am 19. Februar 1998 in einem Mehrfamilienhaus in Köniz (BE) bei der Montage einer illegalen Telefonabhöranlage von der Polizei erwischt worden war.

Vier Agenten wurden nach einer Befragung wieder auf freien Fuss gesetzt; die Berner Kantonspolizei räumte diesbezüglich später eine Fehlleistung ein. Der sechste Agent und mutmassliche Chef des Kommandos wurde nie gefasst.

Zielperson der Abhöraktion war ein in der Schweiz eingebürgerter Libanese, dem Kontakte zur Hisbollah nachgesagt wurden. Der Mossad-Agent hatte bei Einvernahmen erklärt, er habe Leben schützen und seinen Beitrag zur Verhinderung von weiteren tödlichen Hisbollah-Anschlägen leisten wollen.

Die Mossad-Aktion hatte zu einer deutlichen Verstimmung der Beziehungen zwischen der Schweiz und Israel geführt. Nach einem scharfen Protest der Schweiz rang sich schliesslich Israel zu einer vagen Entschuldigung durch. Der fehl geschlagene Lauschangriff trug unter anderem auch dazu bei, dass der damalige israelische Geheimdienstchef Danni Jaton Ende Februar 1998 zurücktrat.

swissinfo und Agenturen

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