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Abstimmungen: Drei Nein und zwei Ja

Die Urnen sind seit Mittag geschlossen. Nun wird ausgezählt. Keystone

Die Unverjährbarkeits-Initiative ist überraschend angenommen worden. Breite Unterstützung erhält zudem das Betäubungsmittel-Gesetz. Hanfinitiative, Verbandsbeschwerde-Vorlage und Flexibilisierung des Rentenalters werden abgelehnt.

Laut der Bundeskanzlei wird die Revision des Betäubungsmittel-Gesetzes mit 68% Ja-Stimmen angenommen.

Der private Konsum von Haschisch und Marihuana hingegen bleibt in der Schweiz wohl weiterhin strafbar. Die Hanf-Initiative zur Entkriminalisierung von Cannabis-Produkten ist mit 63% Nein deutlich abgelehnt worden.

Die Revision des Betäubungsmittel-Gesetzes bringt unter anderem Rechtssicherheit für die medizinisch begründete Abgabe von Heroin an Schwerstsüchtige und eine definitive Verankerung des schon seit rund 15 Jahren verfolgten Konzepts in der schweizerischen Drogenpolitik – basierend auf den vier Säulen Prävention, Therapie, Schadenminderung und Repression.

Mit knapp 59% abgelehnt wurde die AHV-Initiative. Sie sah die Möglichkeit vor, die Rente aus der Alters- und Hinterlassenen-Versicherung (AHV) bereits ab 62 Jahren voll zu beziehen.

Mit der Ablehnung bleibt das Rentenalter in der Schweiz fix bei 64 Jahren (Frauen) und 65 Jahren (Männer).

Gegen Verbandsbeschwerde

Ohne Chance war die Initiative gegen das Verbandsbeschwerderecht. Sie wird mit 66% Nein-Stimmen abgelehnt.

Gemäss dem Volksbegehren sollten Umweltverbände künftig nicht mehr das Recht haben, Projekte aus umweltpolitischen Bedenken überprüfen zu lassen.

Verbände sollen ihre Anliegen wie alle anderen Betroffenen demokratisch vor Projektentscheiden einbringen, statt diese nachträglich über Gerichte zu blockieren und zu verzögern, argumentierten die Initianten.

Die Gegner der Vorlage betonten, das Parlament habe das Beschwerderecht bereits 2007 stark eingeschränkt. Zudem zeige die Statistik, dass die Mehrzahl der Einsprachen berechtigt sei.

Verjährungsfristen: Überraschung

Überraschend angenommen wurde die Initiative «für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern». Zu dieser Vorlage wurden keine Hochrechnungen erstellt.

Die Initaitive verlangt, dass sexuelle Straftaten an Kindern nicht verjähren. Laut der derzeitigen Regelung verjähren die Taten nach 15 Jahren und mindestens zum 25. Altersjahr des Opfers.

Auch der Gegenvorschlag von Bundesrat (Landesregierung) und Parlament, der 15 Jahre Verjährung ab Mündigkeit (18. Lebensjahr) des Opfers vorsieht, also bis maximal 33 Jahre, geht den Initianten der Volksinitiative ihnen zu wenig weit.

Sie begründen, Opfer solcher Straftaten würden oft sehr jung missbraucht und bräuchten vielfach Jahrzehnte, bis sie sich getrauten, die Täterschaft anzuklagen.

Die Gegner argumentierten mit der Verhältnismässigkeit der Unverjährbarkeit: Diese gelte sonst nur für Kriegsverbrechen, terroristische Akte oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

swissinfo

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Volksinitiative

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Volksinitiative erlaubt den Bürgerinnen und Bürgern, eine Änderung in der Bundesverfassung vorzuschlagen. Damit sie zu Stande kommt, müssen innerhalb von 18 Monaten 100’000 gültige Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht werden. Darauf kommt die Vorlage ins Parlament. Dieses kann eine Initiative direkt annehmen, sie ablehnen oder ihr einen Gegenvorschlag entgegenstellen. Zu einer Volksabstimmung kommt es…

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Das Schweizer Stimmvolk im In- und Ausland wird im Normalfall viermal jährlich für eidgenössische Vorlagen an die Urne gerufen.

Meistens stehen dabei drei bis vier Themen an (Initiativen oder Referenden).

Wahl- und stimmberechtigt sind rund 4,9 Millionen mündige Schweizerinnen und Schweizer.

Darunter sind rund 120’000 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die sich in Stimm- und Wahlregistern eingetragen haben.

Abstimmungen und Wahlen können auch brieflich vorgenommen werden.

Seit 1992 ist dies auch für Schweizerinnen und Schweizer im Ausland möglich.

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