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Migrationskommission: Migranten fürchten Folgen von Sozialhilfe

Lieber in den Caritasladen (hier in Genf) als zur Sozialhilfe: Das Ausländergesetz hält Migranten vom Bezug von Sozialhilfe ab. (Archivbild) KEYSTONE/SALVATORE DI NOLFI sda-ats

(Keystone-SDA) Anders als Menschen mit Schweizer Pass müssen Menschen mit Migrationshintergrund bei Sozialhilfebezug mit ausländerrechtlichen Konsequenzen rechnen. Viele wenden sich darum nicht an die Sozialhilfe und machen Abstriche am Lebensnotwendigen.

Die Auswirkungen der Ausländergesetzgebung auf von Armut betroffene Migrantinnen und Migranten werfen integrationspolitische und verfassungsrechtliche Fragen punkto Ungleichheit auf, wie die Eidgenössischen Migrationskommission (EKM) an ihrer Jahreskonferenz vom Donnerstag in Bern mitteilte.

Verschiedene Forschende und Fachleute aus der Praxis stellten Erkenntnisse zu den Hürden beim Sozialhilfebezug vor. So zeigte ein Genfer Projekt die Auswirkungen auf Leben und Gesundheit bei neu regularisierten Personen auf.

Ein Berner Projekt leuchtete die Chancen einer neuen Armutsbeobachtung aus. Weiter wurden verschiedene Erfahrungen aus Projekten einer partizipativen Armutsbekämpfung präsentiert. Die Auftaktrede hielt Bundesrätin und Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider.

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