Nationalrat stimmt bei neuen Geldwäschereiregeln für Minimallösung
(Keystone-SDA) Das Parlament will das Geldwäschereigesetz punktuell verschärfen, lehnt aber neue Regeln für Anwälte, Notare und andere Berater ab. Der Nationalrat ist am Montag weitgehend der Vorlage des Ständerats gefolgt. Es ist eine Minimalvariante auf Zeit.
Die Debatte zu Beginn der Frühjahrssession war wie die vorangegangenen zum Thema zuweilen emotional. Schliesslich setzte sich eine bürgerliche Mehrheit durch, die dem Credo folgte: «Lieber eine kleine Reform als keine Reform.» In der Gesamtabstimmung stimmte der Nationalrat mit 123 zu 67 Stimmen bei einer Enthaltung für die Vorlage.
Den Kurs vorgegeben hatte die vorberatende Rechtskommission (RK-N). Noch im vergangenen Oktober drohte das Gesetz an einer Links-Rechts-Allianz zu scheitern. SP und Grüne argumentierten damals wie heute, das Gesetz sei derart verwässert, dass es keine Verbesserung bringe.
Kurz vor dem definitiven Scheitern schwenkte die SVP, welche grundsätzlich keinen Handlungsbedarf sieht, um. Sie befand, dass die Lösung des Ständerats tragfähig sei. «Bei der Bekämpfung der Geldwäscherei ist die Schweiz weltweit vorne», sagte SVP-Sprecher Pirmin Schwander (SZ). Trotzdem wolle man dem Ruf des Schweizer Finanzplatzes folgen, der eine «schlichte Reform» unterstütze.
Wenig zufriedene Gesichter
Die kleine Kammer hatte im Herbst der Kritik der Rechtsbranche Rechnung getragen, dass auch Anwältinnen und Anwälte unter das geänderte Gesetz fallen sollten. Sie strich die entsprechenden Bestimmungen in der Herbstsession aus der Vorlage. Anwälte und Treuhänder sollen also auch künftig nicht den Sorgfaltspflichten des Geldwäschereigesetzes unterstehen. Mit 108 zu 86 Stimmen folgte der Nationalrat diesem Vorschlag.
Ohne Regeln für Berater nützt die Vorlage nichts mehr, kritisierten die Gegner letztlich vergeblich. Es könne nicht sein, dass eine Mehrheit im Ständerat und in der Nationalratskommission unter dem Lobbying der Wirtschaft einknicke, sagte Baptiste Hurni (SP/NE).
Die Bürgerlichen bezeichneten die Lösung des Ständerats dagegen als Kompromiss. » Wir hoffen, dass wir die Revision dazu nutzen, die Abwehrdispositive gegen Geldwäscherei zu stärken und damit die Integrität und Reputation unseres Finanzplatzes zu schützen», sagte Christa Markwalder (FDP/BE). Die vorliegende Reform sei ein erster Schritt, mit dem die meisten internationalen Empfehlungen umgesetzt würden.
Keine Regeln für Gold
Weitere Verschärfungen des Gesetzes, wie sie der Bundesrat vorsah, waren in den Räten ebenfalls nicht mehrheitsfähig. So wird der Schwellenwert für Barbezahlungen im Edelmetall- und Edelsteinhandel von heute 100’000 Franken nicht gesenkt. Der Anwendungsbereich des Geldwäschereigesetzes wird auch nicht auf jene Personen ausgedehnt, die gewerbsmässig Schmelzprodukte herstellen.
Schätzungsweise 40 bis 70 Prozent der weltweiten Goldproduktion werden in Raffinerien in der Schweiz gegossen. Das Problem: Die Herkunft des Goldes ist nach dem Raffinierungsprozess nicht mehr feststellbar und dieses lässt sich weltweit verkaufen – auch Produkte aus zweifelhafter Produktion.
Die betroffene Branche und die Ratslinke wünschten sich neue Regulierungen. Obwohl das Anliegen auch in der Mitte Sympathien genoss, wurde es schliesslich abgelehnt – zugunsten einer raschen Reform. Seine Fraktion wolle diese nicht gefährden, sagte Mitte-Sprecher Philipp Matthias Bregy (CVP/VS). Es gehe um den «kleinsten gemeinsamen Nenner».
Florence Brenzikofer (Grüne/BL) hielt erfolglos dagegen, dass Kriminelle ihr Vermögen heute problemlos in Form von Gold in die Schweiz verschieben könnten. «Es ist absurd, dass das Geldwäschereigesetz hier eine Lücke aufweist.»
Offene Frage der Meldeschwelle
Unter dem Strich verbleiben nur noch wenige Anpassungen. Im Visier sind etwa Vereine, die im Ausland an der Sammlung oder Verteilung von Geldern zu karitativen Zwecken beteiligt sind – und damit einem erhöhten Risiko für Terrorismusfinanzierung und Geldwäscherei ausgesetzt sind. Sie sollen neue Vorschriften einhalten müssen.
Offen bleibt die Frage, wann Banken und andere Finanzintermediäre einen Verdacht auf Geldwäscherei melden müssen. Heute reicht dafür ein einfacher Verdacht aus, dass Gelder aus krimineller Herkunft stammen könnten.
Geht es aber nach dem Ständerat, müssten Banken neu «einen konkreten Hinweis oder mehrere konkrete Anhaltspunkte» auf kriminelle Gelder haben, die sie «aufgrund zusätzlicher Abklärungen glaubhaft» machen oder bestätigen können. Erst dann wären sie verpflichtet, die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) über ihren Verdacht zu informieren.
Unter anderem die Finanzmarktaufsicht (Finma) warnte in verschiedenen Medien davor, dass bei einer solchen Erhöhung der Meldeschwelle Finanzintermediäre künftig selbst krasse Fälle nicht mehr melden müssten. Das Gesetz würde dadurch weiter verwässert. Der Nationalrat entschied deshalb bewusst, hier eine Differenz zu schaffen, damit sich die Kommissionen noch einmal vertieft mit der Frage auseinandersetzen können.
«Aufgeschoben ist nicht aufgehoben»
Unabhängig von den weiteren Entscheiden des Parlaments scheint klar, dass der Druck auf die Schweiz hoch bleiben wird, ihre Geldwäschereiregeln weiter zu verschärfen. Die «Groupe d’action financière» (Gafi) – eine Arbeitsgruppe der G7-Staaten – hat den Schweizer Finanzplatz seit längerem im Auge. Ihr Ziel es ist, jegliche Form der Bedrohung oder des Missbrauchs der Integrität des internationalen Finanzsystems zu bekämpfen.
Die Mini-Reform, wie sie nun beschlossen wurde, wird die Kritiker nicht verstummen lassen. «Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Wir werden ihnen bald die nächste Revision unterbreiten mit neuen Lösungen», sagte Finanzminister Ueli Maurer.