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Nationalrat stimmt Paradigmenwechsel bei der Organspende zu

Wer nach seinem Tod seine Organe nicht spenden will, muss dies zu Lebzeiten explizit äussern. Der Nationalrat hat der sogenannten erweiterten Widerspruchslösung zugestimmt. (Themenbild) KEYSTONE/LEANDRE DUGGAN sda-ats

(Keystone-SDA) Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, soll dies künftig explizit festhalten müssen. Angehörige sollen aber eine Organspende ablehnen können. Der Nationalrat hat am Mittwoch der erweiterten Widerspruchslösung zugestimmt.

Heute gilt in der Schweiz bei der Organspende die Zustimmungslösung: Eine Organspende kommt nur dann infrage, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Spende zugestimmt hat. Liegt keine Willensäusserung vor, müssen die Angehörigen entscheiden.

In der Praxis führt dies oft zu Schwierigkeiten. Seit Jahren wird deshalb über Alternativen diskutiert. Die grosse Kammer setzte sich am letzten Tag ihrer Sondersession mit der Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» sowie dem vom Bundesrat konzipierten indirekten Gegenvorschlag auseinander.

Die Initiative verlangt einen Systemwechsel von der derzeitigen Lösung mit erweiterter expliziter Zustimmung zur engen Widerspruchslösung. Neu soll grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass eine Person mit der Organspende einverstanden ist. Ist das nicht der Fall, müsste es schriftlich festgehalten werden.

Der Gegenvorschlag des Bundesrats sieht ergänzend vor, dass Angehörige auch künftig eine Organspende ablehnen können. In diesem Zusammenhang wird von der erweiterten Widerspruchslösung gesprochen. Konkret heisst das: Findet sich kein dokumentierter Wille, werden wie bisher die Angehörigen befragt. Sie könnten einer Entnahme von Organen widersprechen, wenn dies dem mutmasslichen Willen der verstorbenen Person entspricht.

Erklärungsmodell ohne Mehrheit

Mit 150 zu 34 Stimmen bei 4 Enthaltungen stimmte der Nationalrat dem Gegenvorschlag in der Gesamtabstimmung zu. Nein-Stimmen kamen von einem Teil der SVP-Fraktion. Die Skeptiker wollen bei der Einwilligung in die Organspende einen dritten Weg gehen, wie dies die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) vorgeschlagen hat.

Demnach sollen die Menschen regelmässig aufgefordert werden, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und anzugeben, ob sie ihre Organe spenden wollen oder nicht. Diese sogenannte Erklärungsregelung, die eine klare Erklärung des Spendewillens beinhaltet, trage dem Selbstbestimmungsrecht am besten Rechnung, sagte Marianne Streiff-Feller (EVP/BE). Der Vorschlag scheiterte mit 150 zu 30 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Erich von Siebenthal (SVP/BE) brachte staatspolitische Bedenken vor. Er gab zu bedenken, dass es zu so einer zentralen Frage eine Volksabstimmung brauche. Bei Annahme des Gegenvorschlags sei es wahrscheinlich, dass die Initianten ihr Begehren zurückzögen und eine Volksabstimmung umgangen werde.

Die grundsätzlichen Gegner der erweiterten Widerspruchslösung waren schliesslich klar in der Minderheit. Knapper war die Abstimmungsempfehlung zur Volksinitiative – falls sie denn überhaupt an die Urne käme. Mit 88 zu 87 Stimmen bei 14 Enthaltungen beantragt der Nationalrat, die Organspende-Initiative zur Annahme zu empfehlen.

«Status quo ist keine Option»

Konsens herrschte in der über vierstündigen allgemeinen Debatte darüber, dass die heutige Situation bei der Organspende unbefriedigend ist. «2019 befanden sich über 1400 Menschen auf der Warteliste für ein passendes Organ, darunter auch Kinder», sagte Kommissionssprecherin Flavia Wasserfallen (SP/BE). Für viele komme jede Hilfe zu spät, weil nicht genügend Spenderorgane zur Verfügung stünden. «Die Beibehaltung des Status quo ist deshalb keine Option.»

Manuela Weichelt-Picard (Grüne/ZG) plädierte dafür, dass die Behörden alles unternehmen müssten, damit der Wille für oder gegen eine Spende festgehalten werde. Sie erinnerte daran, dass die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung die Organspende grundsätzlich begrüsse, viele aber ihren Willen nicht schriftlich festhielten. Dazu komme, dass viele Angehörige die Organspende verweigerten, weil sie den Willen der verstorbenen Person nicht kennen würden.

Die Ratsmitglieder legten in der Debatte ihr Parteibüchlein beiseite. «Es geht hier nicht um rechts oder links, um Frauen oder Männer. Es geht darum, Leben zu retten», sagte Céline Amaudruz (SVP/GE).

Vertrauenspersonen mit Mitspracherecht

Der Nationalrat beschloss verschiedene Präzisierungen am Gegenvorschlag des Bundesrats. So soll im revidierten Transplantationsgesetz die Möglichkeit einer Zustimmung zur Organspende ausdrücklich erwähnt werden.

Ebenso hält die grosse Kammer eindeutig fest, dass der Wille des oder der Verstorbenen Vorrang hat vor demjenigen der nächsten Angehörigen. Hat jemand den Entscheid über die Organspende einer Vertrauensperson übertragen, tritt diese an die Stelle der nächsten Angehörigen.

Wenn keine Willensäusserung und keine Angehörigen bekannt sind, sollen keine Organe entnommen werden dürfen. Dieser Vorschlag des Bundesrats erreichte im Nationalrat eine knappe Mehrheit. Viele wollten auch in solchen Fällen die Organe zur Transplantation freigeben.

Die Voraussetzungen für eine Spende in der Schweiz werden auch mit einem Systemwechsel gleich bleiben wie heute: Organe spenden können nur Personen, die im Spital einen Hirntod infolge Hirnschädigung oder Herz-Kreislauf-Stillstand erleiden. Verstirbt jemand ausserhalb des Spitals, ist eine Organspende nicht möglich.

Als nächstes ist der Ständerat am Zug, der sich im Laufe des Jahres zur Vorlage und zur Initiative äussern wird.

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