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Angeklagter im Geothermie-Prozess weist Vorwürfe zurück

(Keystone-SDA) Basel – Das baselstädtische Strafgericht schreibt seit heute am wohl letzten Kapitel des Geothermie-Pilotprojektes, das inzwischen wegen zu grossem Erdbebenrisiko definitiv gestoppt ist. Angeklagt ist der Chef der Bohrfirma, wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung.
In Kleinhüningen unweit des Rheinhafens wurde Wasser 5000 Meter tief ins Tiefengestein gepresst, damit dieses durchlässig werde für die Nutzung der Erwärme zur Strom- und Heizenergie-Gewinnung. Doch statt Wärme gabs Gerumpel; nach Erdbeben der Stärke 3,4 wurde das Projekt Ende 2006 sistiert und eine neue Risikoanalyse bestellt.
Aufgrund der eindeutigen Ergebnisse hat die Regierung nun am 8. Dezember das Aus beschlossen. Das anhand der realen Messdaten geschätzte Schadenrisiko von 40 Mio. Fr. für die Aufbauphase plus jährlich sechs Mio. während des Betriebs waren ihr klar zu viel. Nach den realen Beben wurden rund neun Mio. Fr. an 300 Kläger bezahlt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem angeklagten Chef der Firma Geothermal Explorers Ltd vor, der Geologe habe das Erdbebenrisiko anhand der diversen Vorabklärungen falsch eingeschätzt und mit Vorsatz gehandelt. Konkret habe er gewusst, dass das Einpressen von Wasser Erdbeben auslöse, die Schäden verursachten.
Laut dem Verteidiger sind die Vorwürfe unberechtigt. Zudem kenne das Strafrecht gar keinen Tatbestand des Erdbeben-Auslösens. Der andere Vorwurf der “Schreckung der Bevölkerung”, der damals bei der Anzeige genannt worden war, ist schon fallen gelassen worden – dazu wäre rechtlich das Androhen oder Vorspiegeln einer Gefahr nötig.
Kein Thema beim Basler Geothermie-Strafprozess sind die verlochten Investitionen von insgesamt rund 56 Mio. Franken. Das Urteil ist auf kommenden Montag angesetzt.

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