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Arbeitsmarkt hat Bilaterale gut verdaut

Die Entwicklung des Arbeitsmarktes entsprach den Bedürfnissen der Wirtschaft. Keystone

Der freie Personenverkehr zwischen der Schweiz und der EU hat weder zu einer Zuwanderungswelle noch zu tieferen Löhnen oder mehr Arbeitslosigkeit geführt.

Das zeigt eine erste Bilanz des Bundes, die die Befürchtungen der Freizügigkeits-Gegner weit gehend entkräftet.

Die Öffnung des Arbeitsmarktes in der Schweiz sei insgesamt positiv verlaufen, schliesst das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) in der ersten Bilanz nach Einführung der Personenfreizügigkeit vor drei Jahren.

Am 1. Juni 2002 war das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und den 15 ursprünglichen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) als Teil des ersten bilateralen Abkommens in Kraft getreten.

Verlagerung auf EU-Angehörige

Seither hat die Zuwanderung in die Schweiz nicht – wie vom seinerzeitigen Referendumskomitee befürchtet – zugenommen, sondern abgenommen, wie dies für eine Phase schwacher Konjunktur typisch ist, heisst es in dem seco-Bericht weiter. Stattgefunden habe aber eine Verlagerung zu Gunsten einer Zuwanderung aus dem 15 alten Mitgliedsstaaten der EU und der europäischen Freihandelszone (EFTA).

Die Einwanderung von Personen aus der EU der 15 nahm leicht zu (vor allem aus Deutschland und Portugal), wurde aber durch einen Rückgang der Einwanderung Angehöriger von Drittstaaten kompensiert. Diese Verlagerung entspreche den Zielen der bundesrätlichen Migrationspolitik, stellt das seco fest.

Kontingente beansprucht

Die Zuwanderung entwickelte sich laut Bericht im Rahmen der Erwartungen und gemäss den Bedürfnissen der Wirtschaft. Die jährlich 15’300 Kontingente für EU-Daueraufenthalter wurden völlig, die 115’700 Kontingente für Kurzaufenthalter nur zu 60% ausgeschöpft.

Gemessen an der Konjunktur fiel die Nachfrage nach ausländischen Arbeitskräften relativ hoch aus, was auf einen Nachholbedarf schliessen lässt. Dies zeigt sich auch darin, dass die Kontingente in den ersten beiden Jahren trotz Inländervorrang und Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen stark beansprucht wurden.

Lohnvorschriften eingehalten

Die Erfahrungen der tripartiten Kommissionen, die für die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zuständig sind, zeigen, dass die Lohn- und Arbeitsbedingungen überwiegend eingehalten wurden.

Bei rund 3500 Kontrollen, die 14’000 Arbeitnehmende erfassten, wurden 812 Verstösse gegen die flankierenden Massnahmen zur Vermeidung von Lohn- und Sozialdumping gemeldet.

In 354 Fällen wurden gegen die Lohnvorschriften verstossen. Das heisst laut seco, dass nur gerade bei 2,5% der kontrollierten Arbeitnehmenden die Löhne missbräuchlich unterboten wurden. In 200 Fällen wurden die Arbeitsbedingungen nicht eingehalten.

Das Freizügigkeitsabkommen hatte keinen entscheidenden Effekt auf die Entwicklung der Arbeitslosenquote. Die Branchen mit den höchsten Zuwanderung von EU-Arbeitskräften zeigten keine überdurchschnittliche Entwicklung der Arbeitslosigkeit. Seit Mitte 2003 liegt die Quote konstant knapp unter 4%.

swissinfo und Agenturen

Im ersten Jahr nach Einführung der Personenfreizügigkeit ist die Zuwanderung in die Schweiz von 57’710 auf 53’813 gesunken und im zweiten Jahr auf 46’220.

Von rund 3500 Kontrollen, die 14’000 Arbeitnehmer erfassten, wurden nur 812 Verstösse gemeldet, insgesamt 6%.

Das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union zum freien Personenverkehr ist seit dem 1. Juni 2002 in Kraft.

Das Freizügigkeitsabkommen erleichtert Bürgern der Schweiz und Einwohnern der 15 alten Mitgliedstaaten der EU, sich in einem anderen Land niederzulassen und dort zu arbeiten.

Das Abkommen soll auch auf die 10 Staaten, die am 1. Mai 2004 der EU beitraten, ausgedehnt werden: Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn, Zypern und Malta.

Die Schweizer Demokraten haben gegen die Erweiterung des Abkommens das Referendum ergriffen und auf diese Weise eine Volksabstimmung erzwungen. Sie findet am 25. September statt.

Im ersten Jahr nach Einführung der Personenfreizügigkeit ist die Zuwanderung in die Schweiz von 57’710 auf 53’813 gesunken und zweiten Jahr auf 46’220.

Von rund 3500 Kontrollen, die 14’000 Arbeitnehmer erfassten, wurden nur 812 Verstösse gemeldet, insgesamt 6%.

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