Frühpensionierung zum Siebten
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kann ab Dienstag mit der Unterschriften-Sammlung für die Initiative für ein flexibles Rentenalter beginnen.
Das Volksbegehren will allen Arbeitenden die Möglichkeit geben, schon ab 62 Jahren in Pension zu gehen. Die Frist für die 100’000 Unterschriften läuft bis Ende 2006.
Die Frühpensionierung ist in der Schweiz eine fast so harte politische Knacknuss wie beispielsweise die Mutterschaftsversicherung. Alle bisherigen Versuche, das Rentenalter zu flexibilisieren, sind an der Urne gescheitert.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lässt aber nicht locker: Er hat im Mai die Volksinitiative «für ein flexibles AHV-Alter» angekündigt. Am Dienstag ist nun der Startschuss für die Sammlung der nötigen 100’000 Unterschriften gefallen. Die Frist läuft bis zum 21. Dezember 2006.
Offensive noch diese Woche
Eine erste grosse Sammelaktion führt der SGB bereits in dieser Woche durch. Von Donnerstag 16 Uhr bis Samstag 16 Uhr will er in zweimal vierundzwanzig Stunden möglichst viele Unterschriften zusammenbringen.
Mit einer solchen Aktion hatte der SGB im November 2003 über 80’000 Unterschriften für das Referendum gegen die 11. Revision der Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung (AHV) sammeln können, welches dann auch prompt an der Urne scheiterte.
Ex-Sozialministerin an Bord
Das Volksbegehren will den Altersrücktritt in der AHV ab 62 Jahren für all diejenigen ermöglichen, welche die Erwerbstätigkeit aufgegeben haben. Im Initiativkomitee hat auch alt Bundesrätin Ruth Dreifuss Einsitz genommen.
Sie wolle mit ihrer Unterstützung dafür sorgen, dass endlich das mehrfach abgegebene Versprechen von Bundesrat und Parlament für ein soziales, flexibles Rentenalter eingelöst werde, so Dreifuss, die vor ihrer Zeit als Bundesrätin SGB-Sekretärin war.
Absage an Erhöhung
Mit der Ablehnung der 11. AHV-Revision habe die grosse Mehrheit klar zum Ausdruck gebracht, dass sie keinen Abbau und keine Rentenaltererhöhung bei der AHV wolle, sondern eine soziale Lösung für einen flexiblen Altersrücktritt.
Laut SGB hat die Volksmehrheit im Mai 2004 «klar zum Ausdruck gebracht, dass sie keinen Abbau und keine Rentenaltererhöhung, sondern eine gezielte soziale Lösung für einen flexiblen Altersrücktritt will». Dem untätigen Bundesrat Pascal Couchepin, dem Gesamtbundesrat und dem Parlament müssten nun Beine gemacht werden
Einer der Hauptinhalte der an der Urne verworfenen 11. AHV-Revision war die Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65.
Nummer sieben
Die SGB-Initiative ist der siebte Versuch, das Rentenalter zu senken. Couchepin hat seine Bedenken bereits angemeldet. Seiner Ansicht nach verschärft die Initiative mit Mehrkosten von über einer Milliarde Franken die Probleme der AHV.
Überdies müssten die vorzeitigen Renten auch an heimgekehrte Ausländer ausgerichtet werden, die weiterhin einer lukrativen Tätiglkeit nachgingen.
swissinfo und Agenturen
Das Rentenalter in der Schweiz liegt für Frauen bei 64 Jahren, für Männer bei 65 Jahren.
Das Volksbegehren will allen Arbeitenden die Chance geben, schon ab 62 Jahren in Pension zu gehen.
Alle, die weniger als 116’000 Franken verdienten, sollen bei einem vorzeitigen Ruhestand die volle Altersrente erhalten, so die SGB-Initiative.
Der flexible Altersrücktritt war ursprünglich Teil der 11. AHV-Revision.
Das Parlament strich ihn jedoch aus Spargründen – die Lösung hätte 400 Mio. Franken gekostet.
Nach dem Scheitern der Revision an der Urne kamen diverse neue Vorschläge aufs Tapet.
So eine Überbrückungsrente zwischen Frühpension und 65. Altersjahr, eine Mindestarbeitsdauer von 40 Jahren für ein Recht auf die AHV, AHV-Alter 66 (Arbeitgeber) oder 68 Jahre (Schweizerische Volkspartei).
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