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Mit Pensionskasse gegen Armut

Alte Menschen sollen ihre Lebenskosten dank der Pensionskasse ohne Probleme decken können. Keystone

Auch Leute mit tiefen Löhnen sollen eine Pensionskasse haben. Gewerkschaften sind erfreut über den Vorschlag einer Nationalrats-Kommission, Arbeitgeber fürchten Schwarzarbeit.

Die Aufnahme in die Pensionskasse soll auch Beschäftigten mit tiefem Einkommen ermöglicht werden. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen ab einem Jahreseinkommen von 12’360 Franken statt 24’720 Franken obligatorisch in der zweiten Säule versichert sein.

Dies schlägt die Subkommission der nationalrätlichen Kommission für Sicherheit und Gesundheit (SGK) vor.

Gewerkschaften zufrieden

Die Gewerkschaften begrüssten den Vorschlag. Er bringe spürbare Verbesserungen für Arbeitnehmer mit kleinen und mittleren Einkommen, insbesondere für Teilzeitbeschäftigte und für Frauen.

Diese Menschen seien auf den Vorsorge-Schutz angewiesen, da ihre Ersatz-Einkommen im Vorsorgefall nicht zum Leben reichen würden. Mit den heutigen Regelungen seien jede zweite Arbeitnehmerin und jeder sechste Arbeitnehmer von der zweiten Säule ausgeschlossen.

Die Beiträge, die die Arbeitnehmer künftig zahlen müssten, würden zwar den Nettolohn reduzieren, dies geschehe aber im tragbaren Rahmen. «Die Behauptung der Arbeitgeber, dass die Arbeitnehmer selbst keine Ausweitung des Obligatoriums wollen, trifft nicht zu», sagte Colette Nova, die geschäftsführende Sekretärin des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB).

Arbeitgeber skeptisch

Der Schweizerische Arbeitgeberverband lehnt den Vorschlag der Subkommission ab. Gemäss dem Vizedirektor des Verbandes, Hans Rudolf Schuppisser, führt die Absenkung des Koordinations-Beitrages zu einer gefährlichen Verteuerung der Arbeitsplätze.

Dies könne zum Verschwinden von Arbeitsplätzen oder vermehrter Schwarzarbeit führen. Schuppisser setzt auf sozialpartnerschaftliche Lösungen statt gesetzliche Regelungen.

Colette Nova bringt kein Verständnis auf für diese Bedenken: «Das Gejammer der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, da sie die Mehrkosten auf die Preise überwälzen». Letztlich seien es die Konsumentinnen und Konsumenten, die die zusätzlichen Kosten tragen würden und nicht die Arbeitgeber. Eine angemessene Abdeckung sei jedoch im öffentlichen Interesse.

swissinfo und Agenturen

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