Warum die Schweiz die Suizidhilfe nicht regulieren will
Der Kanton Neuenburg verlangt eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfeorganisationen und des assistierten Suizids. Der Vorschlag wird ebenso scheitern wie alle Regulierungsversuche davor.
Was ist eine Standesinitiative?
Jeder Kanton kann vorschlagenExterner Link, dass eine Kommission einen Entwurf für einen Erlass der Bundesversammlung ausarbeitet.
Der Kanton Neuenburg verlangt mit einer StandesinitiativeExterner Link, dass die Bedingungen für die Suizidhilfe geregelt und Rechtsgrundlagen für Sterbehilfeorganisationen geschaffen werden.
Zur Begründung bringt der Kanton unter anderem vor, dass Schweizer Sterbehilfeorganisationen den Kreis der Personen, denen sie beim Suizid helfen, immer mehr ausweiteten. So können inzwischen auch Alterskranke auf die Dienste von Sterbehilfeorganisationen zählen.
Zu wenig klare Rechtslage
In der kleinen Parlamentskammer war der Vorstoss des Kantons Neuenburg chancenlos. In dieser Session debattiert nun der Nationalrat (grosse Parlamentskammer). Die Ethikprofessorin Samia Hurst-MajnoExterner Link von der Universität Genf würde es überraschen, wenn die Standesinitiative angenommen würde.
Es sei nicht das erste Mal, dass die Schweiz über eine Regulierung des assistierten Suizids diskutiere. «Bisher ist man immer zum Schluss gekommen, dass die geltende Gesetzgebung ausreicht.» Und dies, obwohl der Europäische Menschenrechtsgerichtshof die SchweizExterner Link wegen ihrer zu wenig klaren Rechtslage auch schon gerügt hat.
Warum sperrt sich die Schweiz?
Die Schweizer Regierung wollte die Suizidhilfe eigentlich regeln, verzichtete dann 2011 aber doch darauf. Kurz zuvor waren zwei Volksinitiativen, die im Kanton Zürich ein Verbot von Sterbehilfe und Sterbetourismus forderten, von der Stimmbevölkerung wuchtig verworfen worden.
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Wie Dignitas im Ausland für Sterbehilfe missioniert
Laut dem Rechtsprofessor Bernhard RütscheExterner Link von der Universität Luzern befürchten Befürworter einer liberalen Suizidhilfepraxis, dass eine gesetzliche Regulierung die Suizidhilfe einschränken könnte. Von politischer Seite werde häufig vorgebracht, dass ein Gesetz nicht nötig sei, weil das StandesrechtExterner Link die Suizidhilfe ausreichend regle. «Des Weiteren ist namentlich vom Bundesrat vorgebracht worden, dass der Staat der organisierten Suizidhilfe mit einer gesetzlichen Regelung ein Gütesiegel erteilen würde, was es zu vermeiden gelte.»
Schweizer System setzt auf Vertrauen
Wenn nun der Staat gesetzliche Parameter für Art und Stärke des Leidens festlegen würde, ab welcher eine Person Suizidhilfe in Anspruch nehmen dürfte, wäre das laut Hurst-Majno in der Schweiz ein Paradigmenwechsel.
«Unser Modell basiert auf dem Vertrauen in die zwei involvierten Personen: den Helfer und die suizidwillige Person.» Es handle sich dabei bisher um ein reines Freiheitsrecht: Die suizidwillige Person habe kein Recht darauf, dass ihr jemand beim Freitod helfe. «Wenn man den assistierten Suizid in dieser Weise gesetzlich regeln würde, wäre es leichter, daraus ein positives Recht auf Suizidhilfe zu entwickeln», erklärt Hurst-Majno.
Spezialisierte Organisationen
Die Standesinitiative des Kantons Neuenburg legt laut Hurst-Majno den Finger auf einen zweiten wunden Punkt: die Sterbehilfeorganisationen.
Ursprünglich wollte die Schweiz mit ihrer liberalen Gesetzgebung den sogenannten «letzten Freundesdienst» erlauben. Niemand rechnete mit auf die Dienstleistung der Suizidhilfe spezialisierten Organisationen. «Es ist ein Paradox», sagt Hurst-Majno. «Einerseits wünscht man kompetente Personen, andererseits möchte man am Szenario des besten Freundes festhalten.»
Die Lösung bestünde ihrer Meinung nach darin, den Beruf des Suizidhelfers zu professionalisieren. Sie ist sich der Brisanz ihres Vorschlags durchaus bewusst. «Die Schweiz wäre das erste und einzige Land mit einer Ausbildung zum Suizidhelfer.»
Suizidhilfe in der Schweiz
In der Schweiz macht sich strafbarExterner Link, wer aus selbstsüchtigen Beweggründen jemanden zum Selbstmord verleitet oder ihm dazu Hilfe leistet. Im Umkehrschluss bleibt straffrei, wer jemandem aus altruistischen Gründen beim Suizid hilft.
Mehrere Organisationen bieten in der Schweiz gegen Entgelt Hilfe beim Suizid an. Ob die Annahme von Geld als «selbstsüchtige Beweggründe» eingestuft werden könnte, war lange Zeit unklar. In einem Pilotprozess ist nun kürzlich der Gründer der bekannten Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas vom Vorwurf der Bereicherung freigesprochen wordenExterner Link.
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