Von der Haft zur Begleitung: Die Wandlung des Gefängnisses in Moutier
Der Kanton Bern hat entschieden, dass das Gefängnis von Moutier neu für die Unterbringung abgelehnter Asylsuchender zuständig ist, die vor der Ausweisung stehen. Eine grosse Veränderung im Alltag des Personals und der Institution.
Im Rahmen einer Reorganisation des Justizvollzugs im Kanton Bern ist das Regionalgefängnis in Moutier seit dem 1. Juli 2018 spezialisiert auf die Administrativhaft von abgelehnten Asylsuchenden, die vor ihrer Ausschaffung stehen. Insgesamt gibt es 28 Plätze für 24 Männer und 4 Frauen: 14 Einzelzellen, eine Zweierzelle und vier Dreierzellen.
Diese Spezialisierung erleichtert die Lockerung des Haftregimes, weil die Haftvorschriften weniger strikt sind, als in einer Strafvollzugsanstalt, wie die Direktion erklärt. Eine wesentliche Änderung für das Personal und die allgemeine Funktionsweise der Institution.
In Moutier sind die Inhaftierten, die arbeiten (Reinigung, Wäscherei, Produktion von Holzbündeln oder Kartonage für die Uhrenindustrie) zwischen 9 Uhr und 18 Uhr nicht in ihren Zellen. Die anderen dürfen sich zwischen 12 und 18 auf den zwei Etagen des Gebäudes und zwischen 14 und 17 Uhr auf dem Dach frei bewegen. Die Gefängnisdirektion erklärte uns gegenüber, es sei ihr Ziel, alle Möglichkeiten zu nutzen, um den Alltag der Inhaftierten zu verbessern und gleichzeitig ein wirksames Sicherheitsdispositiv aufrechtzuerhalten.
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