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Tatwaffe kommt aus der Schweiz

Die Spur der Tatwaffe des Berlin-Anschlags führt in die Schweiz. So wurde wurde die Waffe Anfang der 1990er-Jahre legal in die Schweiz importiert.

Dies haben Abklärungen des Bundesamts für Polizei (fedpol) ergeben, wie dieses am Mittwoch zusammen mit der Bundesanwaltschaft (BA) mitteilte. Dies sei allerdings die einzige gefundene Spur der Waffe in der Schweiz. Sie erscheine nicht in den kantonalen Waffenregistern.

Der «Weg, den die Waffe fortan nahm», ist nicht bekannt, wie das fedpol weiter schreibt. Es hält fest, dass zum damaligen Zeitpunkt kein nationales Waffenrecht existierte. Diese Informationen habe man den deutschen Behörden übermittelt. Das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) hatte eine Anfrage zur Überprüfung der Waffe des Täters ans fedpol gerichtet.

Weitere Abklärungen in Zusammenhang mit dem Anschlag vom 19. Dezember in Berlin seien noch im Gang, heisst es weiter. Das eröffnete Strafverfahren der BA gegen Unbekannt werde fortgeführt. Dabei geht es um «vorliegende Kontaktdaten rund um Anis Amri», den Attentäter von Berlin. Bisher gebe es keine konkreten Hinweise und Bezüge des Attentäters zu Personen oder Institutionen in der Schweiz.

Beim Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember waren insgesamt zwölf Menschen ums Leben gekommen. Der Terrorist wurde wenige Tage später bei Mailand von Polizisten erschossen.

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