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Baby-Quäler René Osterwalder bleibt verwahrt

Auch nach Verbüssung seiner Haftstrafe bleibt der als Baby-Quäler bekannt gewordene René Osterwalder in Verwahrung. Ein Antrag auf eine bedingte Entlassung wurde abgelehnt. (Archivbild) Keystone/MICHELE LIMINA sda-ats

(Keystone-SDA) Der als Baby-Quäler bekannt gewordene und 1998 verurteilte René Osterwalder bleibt verwahrt. Er hat beim Zürcher Verwaltungsgericht vergeblich die bedingte Entlassung aus der Verwahrung gefordert. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Das Verwaltungsgericht Zürich sieht aufgrund der mässigen Therapieerfolge weiterhin eine Wiederholungsgefahr von einschlägigen Delikten. «Eine günstige Prognose ist daher zu verneinen», heisst es in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.

Die Zürcher Direktion der Justiz und des Innern hat damit im Dezember 2016 zu Recht die von Osterwalder geforderte bedingte Entlassung verweigert.

Die Direktion stützte sich damals unter anderem auf einen Behandlungsbericht des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes des Justizvollzugs (PPD). Dieser geht von «einem deutlichen Rückfallrisiko für schwere sadistische Sexualdelikte bei einer nur gering ausgeprägten Beeinflussbarkeit» aus.

Neues Gutachten abgelehnt

Der 63-Jährige, der angibt, heute ungefährlich zu sein und seine Therapie seit Frühjahr 2014 unterbrochen hat, forderte vor dem Verwaltungsgericht zudem ein neues Gutachten.

Bis dieses vorliege, solle er in eine für Verwahrte «konventionskonforme» Anstalt oder offene Massnahmenvollzugseinrichtung versetzt werden. Beides lehnte das Verwaltungsgericht, das nicht an Osterwalders Ungefährlichkeit glaubt, ebenfalls ab.

Einerseits brauche der Therapieverlauf nicht durch ein Gutachten verifiziert zu werden, andererseits hätten sich die Verhältnisse nicht geändert. «Es ist folglich für diese Überprüfung nicht notwendig, ein neues Gutachten einzuholen», so das Verwaltungsgericht.

Kinder sexuell ausgebeutet

Das inzwischen abgeschaffte Zürcher Geschworenengericht hatte Osterwalder im Mai 1998 des mehrfachen versuchten Mordes, der mehrfachen schweren Körperverletzung, der mehrfachen sexuellen Handlung mit Kindern und der mehrfachen Schändung schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte eine 17-jährige Freiheitsstrafe und ordnete die Verwahrung an.

Osterwalder hatte in den Jahren 1991 und 1992 ein Baby und ein Kleinkind, die ihm von Bekannten zum Hüten anvertraut waren, aufs Schwerste sexuell ausgebeutet und die Taten gefilmt. 1992 liess er sich zudem sexuelle Handlungen mit einem 12-jährigen Knaben zuschulden kommen.

Neben seinen Bemühungen, aus der Verwahrung entlassen zu werden oder Hafterleichterungen zu bekommen, sorgte der 63-Jährige in den letzten Jahren immer wieder für Schlagzeilen. Im Frühjahr 2013 trat er in einen Hungerstreik, weil er nicht mit einem Mithäftling zusammenleben durfte, in den er sich verliebt hatte.

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