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Berner Imam übernimmt Verantwortung für Zwangsehen und tritt zurück

Mustafa Memeti tritt als Imam des Muslimischen Vereins Bern auf Ende April zurück. (Archivbild) KEYSTONE/PETER KLAUNZER sda-ats

(Keystone-SDA) Der Imam des Muslimischen Vereins Bern und der Trägerschaft der Moschee im Haus der Religionen, Mustafa Memeti, hat per Ende April seinen Rücktritt erklärt.

Mit dem Rücktritt übernimmt Memeti auch Verantwortung für Zwangsehen im Haus der Religionen, wie er mitteilte. Die Mitteilung des Muslimischen Vereins bestätigt eine Meldung Berner Tamedia-Blätter vom Donnerstag.

Mitte November 2022 machte das Schweizer Radio und Fernsehen SRF publik, dass im Haus der Religionen in Bern Zwangsheiraten durchgeführt wurden. Dabei habe der Imam nicht in allen Fällen geprüft, ob die Grundlagen für eine religiöse Eheschliessung erfüllt seien. Das Primat der Zivilehe, also einer vorausgehenden Zivilehe vor einer religiösen Trauung, wurde verletzt.

Für diesen “Organisationsmangel” übernehme er Verantwortung, schrieb Memeti. Laut der Mitteilung sei es ihm wichtig, dass diese Fälle publik wurden. Er verurteilte Zwangsehen als “abscheuliches und grosses Verbrechen”.

Wer diese Trauungen im Haus der Religionen durchgeführt hatte, ist nicht bekannt. Deshalb hat das Haus der Religionen juristische Schritte eingeleitet und Anzeige gegen Unbekannt erstattet.

Die Moschee im Haus der Religionen soll ein Ort sein, an welchem die Öffentlichkeit hinschauen kann und muss, so Memeti weiter. Diese öffentliche Verantwortung sei nötig, damit sich der schweizerische Islam etablieren könne und sich nicht in “Parallelwelten” zurückziehe.

Weitere Gründe für Rücktritt

Eine grosse Anzahl an weiteren Faktoren hätten ihn zum Rücktritt bewogen, sagte Memeti der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Nachfrage. Sein Alter, er ist 62-jährig, und seine jahrzehntelange Arbeit als Imam seien zwei davon. Dazu komme die grosse Arbeitslast innerhalb des muslimischen Vereins und im Haus der Religionen.

Seinen Rücktritt wird er am Samstag den Mitgliedern des Muslimischen Vereins an deren Versammlung formell bekanntgeben.

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