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Beschwerde zu Information über Vollgeld-Initiative im Kanton Aargau

Zur Abstimmung über die Vollgeld-Initiative hat ein Aargauer eine Abstimmungsbeschwerde eingereicht. Im Bild: Als Berufsleute verkleidete Aktivisten bei der Einreichung der Initiative im Dezember 2015. (Archivbild) KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE sda-ats

(Keystone-SDA) Die angekündigte Abstimmungsbeschwerde wegen Fehlinformation über die Vollgeld-Initiative ist eingereicht worden, wie das Initiativkomitee meldet. Die Beschwerde richtet sich gegen den Bundesrat, die Finanzdirektoren der Kantone und die Nationalbank.

Eingereicht wurde die Beschwerde von Michael Derrer beim Aargauer Regierungsrat, wie das Initiativkomitee am Samstag mitteilte. Die Beschwerde müsse im Wohnsitzkanton des Beschwerdeführers eingereicht werden. Derrer gehört nicht zum Initiativkomitee. Auf Anfrage bezeichnete er sich als Sympathisant des Anliegens.

«Haarsträubend»

«Die Schweizerische Nationalbank und der Bundesrat müssen transparent und sachlich informieren, ohne Auslassungen, Halbwahrheiten oder falsche Zusammenhänge», liess Derrer sich im Communiqué zitieren. Genau dies sei bei der öffentlichen Kommunikation der Nationalbank und den Erläuterungen des Bundesrates zu der Vorlage, über die am 10. Juni abgestimmt wird, nicht der Fall.

Derrer befasst sich laut eigenen Angaben seit Jahren mit dem Thema Vollgeld. Es sei haarsträubend, welch grobe Falschaussagen über die Initiative gemacht würden, sagt er. Es sei nicht akzeptabel, und es verletze die politischen Rechte der Stimmbürger, dass die Behörden «verzerrte und lückenhafte» Aussagen der Initiativgegner aufnähmen.

Die Beschwerde hatten die Initianten schon am Dienstag angekündigt, am Tag, an dem Finanzminister Ueli Maurer vor den Medien die ablehnende Position des Bundesrates zur Initiative erklärt. Dabei hatte er vor einem «Experiment mit ungewissem Ausgang» gewarnt.

Maurer: Korrekte Aussagen

Finanzminister Ueli Maurer sagte an der Medienkonferenz zum Kampagnenstart, man habe die Kritik zur Kenntnis genommen. «Wir sind der Meinung, dass unser Abstimmungsbüchlein sehr sorgfältig erstellt wurde, mit allen Experten, die zur Verfügung stehen», sagte er. Die im Abstimmungsbüchlein gemachten Aussagen seien korrekt.

Er habe sich die Medienkonferenz angehört, sagte hingegen Derrer der Nachrichtenagentur SDA auf Anfrage. «Da hörte ich Dinge, die nicht stimmen.» Falsche und lückenhafte Informationen habe er auch auf der Webseite der Nationalbank und im Abstimmungsbüchlein gesehen.

Danach habe er das Initiativkomitee eingeladen, juristische Schritte einzuleiten. Da eine Beschwerde durch einen stimmberechtigten Bürger zu erfolgen habe, habe er sich bereit erklärt, diese in seinem Namen einzureichen.

Seit Jahren mit Thema befasst

Beschwerdeführer Derrer ist nebenamtlicher Bezirksrichter in Rheinfelden AG und Dozent an der Hochschule Luzern. Im Rahmen dieser Tätigkeit befasse er sich seit Jahren mit dem Thema Vollgeld, sagte er. Ausserdem ist er Unternehmer und Unternehmensberater, vor allem für Schweizer Firmen in Osteuropa.

Die Initiative «Für krisensicheres Geld: Geldschöpfung allein durch die Nationalbank!» war 2014 vor dem Hintergrund der Finanzkrise und der UBS-Rettung lanciert worden.

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