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Bezirksgericht Aargau bestätigt Geldstrafen für Corona-Gewalttäter

An einer unbewilligten Kundgebung gegen die Corona-Massnahmen in Aarau im Mai 2021 war die Stimmung gegenüber der Polizei teilweise aggressiv. Vier Gewalttäter kassierten jetzt bedingte Geldstrafen. (Archivbild) KEYSTONE/ENNIO LEANZA sda-ats

(Keystone-SDA) Vier Teilnehmer einer unbewilligten Corona-Kundgebung im Mai 2021 in Aarau sind wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Bezirksgericht Aarau bestätigte am Dienstag die entsprechenden Strafbefehle.

Die Einzelrichterin verurteilte zwei Männer zu einer bedingten Geldstrafe von je 160 Tagen und einen Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen. Der vierte Mann kassierte wegen Vorstrafen eine unbedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen.

Drei Verurteilte müssen auch je Bussen von 300 beziehungsweise 2200 Franken bezahlen. Drei Männer aus dem Kanton Zürich und ein Mann aus dem Aargau hatten Einsprache gegen die Strafbefehle der Oberstaatsanwaltschaft erhoben. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Die vier Verurteilten hatten trotz Wegweisung an der unbewilligten Corona-Kundgebung am 8. Mai 2021 in Aarau teilgenommen. Sie versuchten gewalttätig einen Zürcher Corona-Massnahmenkritiker aus einer Polizeikontrolle zu befreien. Die Richterin sprach von einem «hohen Gewaltpotential».

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