Bund zahlt erstmals Entschädigung wegen Corona-Impfschaden
(Keystone-SDA) In der Schweiz wird erstmals eine Person wegen eines erlittenen Impfschadens durch ein Corona-Vakzin finanziell entschädigt. Sie erhält eine Genugtuung in der Höhe von 12’500 Franken und eine Entschädigung in Höhe von 1360 Franken.
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) bewilligte damit die erste Entschädigungszahlung aufgrund von Corona-Impfschäden, wie eine EDI-Sprecherin der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Zuerst hatte der «Sonntagsblick» berichtet.
Die Entschädigung beziehe sich auf einen Verdienstausfall, der nachgewiesen werden müsse, sagte die EDI-Sprecherin. Die Genugtuung sei eine Art Schmerzensgeld.
Beim Innendepartement gingen bisher 320 Gesuche ein. Zuletzt waren 50 Gesuche hängig, davon werden 30 detailliert geprüft. Für eine Entschädigung muss ein Kausalzusammenhang zwischen den Gesundheitsproblemen und der Impfung bestehen.
Im Dezember 2020 startete die grösste Impfaktion der Schweizer Geschichte: Der Bundesrat rief alle Menschen dazu auf, sich gegen das Coronavirus zu impfen. In der Schweiz starben nach offiziellen Angaben über 14’000 Menschen an oder mit Covid-19.