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Bundesgericht hebt Wahl von Schaffhauser Ständerat Stocker auf

Keystone-SDA

Das Bundesgericht hat die Wahl des Schaffhauser SP-Politikers Simon Stocker zum Ständerat aufgehoben. Stocker hatte dem Urteil zufolge am Wahltag keinen Wohnsitz im Kanton Schaffhausen.

(Keystone-SDA) Das Bundesgericht hat eine entsprechende Beschwerde gegen einen Entscheid des Obergerichts gutgeheissen, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervorgeht. Demnach war Stocker zum Zeitpunkt der Wahl im November 2023 in der Stadt Schaffhausen angemeldet, hatte seinen Lebensmittelpunkt aber in der Stadt Zürich.

Die kantonale Verfassung setzt für die Wahl in den Ständerat einen Wohnsitz in Schaffhausen voraus. Und der Wohnsitz einer Person liegt dort, wo sich ihr Lebensmittelpunkt befindet.

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Stockers Wahl wird mit Wirkung ab dem Urteil des Bundesgerichts aberkannt, wie es weiter hiess. Entscheide, an welchen Stocker bisher mitgewirkt hat, werden laut Bundesgericht somit weder nichtig noch anfechtbar. Der Schaffhauser Regierungsrat muss nun eine Neuwahl ansetzen.

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