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Altersrenten unter Druck

Die Überalterung bringt das Schweizer Rentensystem ins Wanken. Keystone

Die berufliche Vorsorge ist ein wichtiger Pfeiler im schweizerischen Rentensystem. Doch das System steht unter Druck, namentlich wegen der Überalterung. Die Abstimmung vom 7. März wird zeigen, in welchem Mass die Schweizer dies als Bedrohung wahrnehmen.

Das Rentensystem in der Schweiz basiert auf dem sogenannten Drei-Säulen-Prinzip.

Die erste Säule bezieht sich auf die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Kurz nach dem Zweiten Weltkrieg wurde diese staatliche Vorsorge eingeführt.

Die AHV ist obligatorisch. Bei jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer wird vom Monatslohn ein Beitrag von 8,4% abgezogen.

Selbständig Erwerbende zahlen ebenfalls einen Beitrag, der nach ihrem Einkommen berechnet wird. Personen ohne ein Einkommen, wie zum Beispiel Studierende, bezahlen einen Minimalbeitrag ein.

Finanziert werden die Altersrenten durch diese Beiträge, sowie kantonale und staatliche Subventionen (ein Teil der Tabaksteuer fliesst beispielsweise in die Kasse der AHV).

Die AHV stellt nur das «Existenzminimum» sicher. Zur Zeit beträgt die monatliche minimale Rente 1140 Franken, die maximale 2280 Franken.

System folgt der Kapitalbildung

Während die AHV ein System der Umverteilung ist – die Beiträge der Berufstätigen bezahlen die Renten der Pensionierten –, ist die berufliche Vorsorge ein System der Kapitalbildung: Die einbezahlten Beiträge der Arbeitsnehmenden dienen dazu, Kapital anzuhäufen, das ihnen im Rentenalter ausbezahlt wird.

Dieses System ist seit 1985 obligatorisch. Alle Arbeitnehmenden, die jährlich mehr als 20’520 Franken verdienen, müssen einen Beitrag bezahlen, der sich nach einem Prozentsatz gemäss dem Einkommen richtet.

Dieser kann von 7% im Alter zwischen 25 und 34 bis zu 18% zwischen 55 und 65 Jahren reichen. Der Beitrag der Arbeitgeber sollte mindestens gleich hoch sein wie jener der Arbeitnehmenden.

Dieses Geld kann nach der Pensionierung bezogen werden: entweder als Kapital, als Rente oder als eine Mischung von beiden Möglichkeiten. Für die Finanzierung eines Eigenheims oder den Schritt in die Selbständigkeit kann das Geld auch vor dem Rentenalter bezogen werden.

Die berufliche Vorsorge stellt einen grossen Teil des Einkommens der Rentner sicher. Theoretisch sollte die AHV zusammen mit der beruflichen Vorsorge 60% des letzten Einkommens der Empfänger entsprechen.

Diese Rente kann noch durch eine dritte Säule ergänzt werden. Dies ist eine freiwillige, private Vorsorge, die bei einer Bank oder einer Versicherung angelegt wird.

Kritik von linker Seite

Das System der zweiten Säule hat sich bewährt. Trotzdem verhindert dies nicht eine heftige politische Debatte darüber. Im Zentrum stehen zwei Zahlen. Die erste bezieht sich auf den Prozentsatz der Beiträge der beruflichen Vorsorge.

Die Gelder der beruflichen Vorsorge werden durch unzählige Pensionskassen verwaltet. Sie sind darum bemüht, diese Gelder möglichst ertragreich anzulegen. Die Landesregierung schreibt vor, dass die Beträge, die bei den Kassen angelegt sind, eine minimale Rendite erbringen sollten.

Wegen der Schwierigkeiten der letzten zwei Jahre auf den Finanzmärkten hat die Regierung entschieden, ab dem 1. Januar 2009 den Prozentsatz von 2,75% auf 2% zu senken. Vor einigen Jahren lag dieser noch bei 4%.

Die Regierung empfiehlt nun, den Zinssatz der Situation, die auf den Finanzmärkten herrscht, anzupassen. Die Linke hingegen findet, dass die Exekutive zu sehr auf die Klagen der Kassen eingeht, und zwar zum Nachteil der Versicherten.

Der zweite Punkt der Uneinigkeit bezüglich der beruflichen Vorsorge bezieht sich auf den Umwandlungssatz, über den am 7. März abgestimmt wird. In Prozenten ausgedrückt, erlaubt es dieser Umwandlungssatz, den Betrag der neuen Renten zu bestimmen.

Um den Rückgang der Renditen auf den Finanzmärkten auszugleichen und weil die Lebenserwartung gestiegen ist, schlägt die Regierung und die Mehrheit der politisch Rechten im Parlament vor, den Umwandlungssatz zu senken und damit die Renten zu kürzen. Auch hier kritisiert die Linke, die Massnahme sei verfrüht.

Hin zu einer Zerschlagung?

An die Wortgefechte zu den Zinssätzen in der beruflichen Vorsorge, schliesst – in einem grösseren Rahmen – die Diskussion über das Rentenalter an.

Vor einigen Jahren hat der damalige Vorsteher des Departements des Innern, Pascal Couchepin, die Polemik angeheizt, indem er sagte, dass es unabwendbar sei, dass Rentenalter von 65 auf 67 Jahre zu erhöhen.

Die Linke hat sich ausserdem dafür eingesetzt, Frühpensionierungen für einkommensschwache Personen zu vereinfachen.

Angesichts dieser zahlreichen Knackpunkte bleibt die Debatte spannend. In der Schweiz, wie auch im restlichen Europa, besteht ein tiefer Graben zwischen den politischen Parteien: Die Rechte versucht, die Folgen der Alterung der Gesellschaft zu antizipieren, während die Linke nicht müde wird, die schrittweise Zerschlagung des Rentensystems anzuprangern.

Die Abstimmung vom 7. März wird zeigen, welcher Linie die Stimmbürgerinnen und -bürger folgen werden.

Olivier Pauchard, swissinfo.ch
(Übertragung aus dem Französischen: Sandra Grizelj)

Deutschland: 65 Jahre. Ein Gesetz, das 2007 angenommen wurde, sieht jedoch vor, das Rentenalter zwischen 2012 und 2029 schrittweise auf 67 Jahre zu erhöhen.

Österreich: 60 Jahre (Frauen) und 65 Jahre (Männer).

Frankreich: 60 Jahre.

Italien: 57 Jahre (Frauen) und 65 Jahre (Männer).

Dänemark: 67 Jahre.

Schweiz: 65 Jahre für Männer und 64 für Frauen (eine Erhöhung auf 65 Jahre wird bei der nächsten AHV-Revision in Angriff genommen).

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