Anwalt für Tiere
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Tierquäler sollen in Zukunft rechtlich härter angefasst werden. Der Schweizer Tierschutz (STS) hat eine entsprechende Volksinitiative lanciert.
Der STS fordert die Einsetzung von Tierschutzanwälten, die in Strafverfahren die Interessen der Tiere vertreten sollen.
Mit der Lancierung der Initiative für Tierschutzanwälte reagiert der Schweizer Tierschutz auf die im vergangenen Dezember vom Parlament verabschiedete Revision des Tierschutz-Gesetzes, die der Organisation nicht weit genug geht.
Der STS hatte nach der Revision seine umfassendere Initiative «Tierschutz JA» zurückgezogen, um sich auf die Forderung nach Tieranwälten zu konzentrieren.
Die Volksinitiative «Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere» will mit einem Verfassungsartikel die Einsetzung von kantonalen Tierschutzanwälten erreichen. In Strafverfahren habe heute nämlich nur der Tierquäler Rechte, sagte STS-Präsident Heinz Lienhard vor den Medien.
Bisher nur leichte Strafen
Der Täter könne die Akten einsehen, werde von einem Anwalt vertreten und dürfe das Urteil anfechten. Die geschädigten Tiere und die Tierschutzorganisationen dagegen hätten diese Rechte nicht.
Lukas Berger vom STS-Rechtsdienst erinnerte daran, dass die häufigste Strafe wegen Tierquälerei in den vergangenen Jahren eine Geldbusse von 500 Franken war. Diese Bestrafung stünde in keinem Verhältnis zu den Qualen, welche die Tiere bei entsprechenden Delikten erlitten.
Dies sei ungerecht und widerspreche dem Volksempfinden, erklärte Lienhard. Hier sollen die von der Initiative geforderten Tierschutzanwälte Abhilfe schaffen. Sie entlasten die Behörden als Anzeigeerstatter und fördern die Rechtskenntnis von Untersuchungsbehörden sowie Gerichten im Bereich des Tierschutzes. Davon erhofft sich der STS eine einheitlichere und gerechtere Beurteilungs- und Strafpraxis.
Erfahrungen in Zürich positiv
Auch der «Bagatellisierung von Tierschutzfällen» sollen die Tierschutzanwälte entgegenwirken. Fernsehmoderatorin Lolita Morena zählte eine ganze Reihe von Gerichtsfällen auf, bei denen Tierquälereien als Bagatelle eingestuft wurden. Als Tierfreundin empöre es sie, dass Tierquäler immer wieder mit lächerlich milden Strafen oder gar straflos davonkämen.
Bisherige Erfahrungen mit Tierschutzanwälten sind laut STS positiv: Im Kanton Zürich etwa, der schon vor 14 Jahren einen Tierschutzanwalt eingeführt hat, sei es nicht zur Aufblähung der Strafverfahren gekommen. Auch die Kosten würden sich im Rahmen halten.
Der Schweizer Tierschutz ist überzeugt, die nötige Unterschriftenzahl bis Mitte 2007 zusammenzubringen, wie Lienhard erklärte. Die Schweizer Bevölkerung sei tierfreundlich und messe dem Tierschutz einen hohen Stellenwert bei.
swissinfo und Agenturen
In der Schweiz leben ungefähr 17 Mio. Tiere, darunter über 7 Mio. Haustiere.
In den Schweizer Haushalten leben 1,3 Mio. Katzen und 400’000 Hunde.
Pro Jahr werden ungefähr 475’000 Tiere für Versuchszwecke gebraucht.
Beim Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) werden gemeldete Tierschutz-Strafentscheide erfasst.
Seit 1982 hat das BVET 3500 Verurteilungen wegen Tierquälerei registriert (Stand 2005).
Bürgerinnen und Bürger können einen Volks-Entscheid über eine Änderung der Bundesverfassung verlangen.
Für eine Volksinitiative müssen innert 18 Monaten 100’000 beglaubigte Unterschriften gesammelt werden.
Das Begehren kann als allgemeine Anregung formuliert sein oder – was viel häufiger der Fall ist – als fertig ausgearbeiteter Text vorliegen, dessen Wortlaut Parlament und Regierung nicht mehr verändern können.
Die Behörden können aber der Initiative einen Gegenvorschlag entgegenstellen.
Damit eine Initiative angenommen wird, braucht es ein doppeltes Ja: Das heisst: eine Mehrheit der Stimmen und eine Mehrheit der Stände (Kantone).
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