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Arbeitsgesetz: Streit um Sonntagsarbeit

In vielen Bahnhöfen kann schon heute am Sonntag eingekauft werden. Keystone

In grösseren Bahnhöfen und Flughäfen sollen Geschäfte am Sonntag vermehrt Personal beschäftigen dürfen.

Weil im Februar mit rund 82’000 gültigen Unterschriften das Referendum gegen eine entsprechende Änderung des Arbeitsgesetzes eingereicht worden ist, kommt die Vorlage am 27. November 2005 an die Urne.

In der Schweiz haben immer mehr Geschäfte in Bahnhöfen und Flughäfen am Sonntag geöffnet. Sie dürfen jedoch nur dann Personal beschäftigen, wenn sie Waren und Dienstleistungen anbieten, die von Reisenden benötigt werden.

Die maximale Verkaufsfläche wurde vom Bundesgericht vorgeschrieben. Ein Entscheid, der für viele Angestellte den Stellenverlust bedeutet hätte.

Um Entlassungen zu vermeiden, hat der Bund die Sonntagsarbeit von Angestellten in solchen Geschäften bis zum Volksentscheid über die Änderung des Arbeitsgesetzes bewilligt.

Vom Angebot losgelöste Regel

Mit der Änderung des Arbeitsgesetzes soll eine vom Angebot unabhängige Regelung eingeführt werden, die den heutigen Lebensgewohnheiten der Bevölkerung entgegenkommen soll.

Neu sollen alle Läden in Zentren des öffentlichen Verkehrs, das heisst in grösseren Bahnhöfen und in Flughäfen, an Sonntagen Waren und Dienstleistungen anbieten dürfen. Dies unabhängig von Angebot und Verkaufsfläche.

Zum Schutz der Arbeitnehmenden sind im Gesetz verschiedene Massnahmen vorgesehen: So soll niemand zur Sonntagsarbeit gezwungen werden dürfen. Und ein Arbeitssonntag soll in der Woche davor oder danach mit einer ununterbrochenen Ruhezeit von 47 Stunden kompensiert werden müssen.

In der parlamentarischen Schlussabstimmung sagte der Nationalrat mit 109 zu 65 Stimmen Ja zur Änderung des Arbeitsgesetzes, der Ständerat mit 30 zu 10 Stimmen.

Referendum gegen Sonntagsarbeit

Die Gewerkschaften, allen voran der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), sind mit diesen Beschlüssen nicht einverstanden. Sie reichten mit rund 82’000 gültigen Unterschriften das fakultative Referendum ein.

«Die Gewerkschaften wehren sich gegen die ständige Ausweitung der Sonntagsarbeit», erklärt der St. Galler Paul Rechsteiner, SGB-Präsident und Nationalrat der Sozialdemokratischen Partei (SP), gegenüber swissinfo.

«Der Sonntag ist der Kern des arbeitsfreien Wochenendes, eigentlich die Insel für das soziale Leben.» Dieser Tag dürfe nicht zu einem gewöhnlichen Werktag werden.

Für ein Ja kämpft der Zürcher Nationalrat Rolf Hegetschweiler von der Freisinnig-Demokratischen Partei (FDP), auf dessen Vorstoss im Parlament das Arbeitsgesetz geändert wurde.

«Immer mehr bevorzugen die Konsumentinnen und Konsumenten diese Einkaufsmöglichkeiten», betont er im Gespräch. «Andererseits ist es problemlos, Leute zu finden, die am Sonntag arbeiten wollen.»

Wieviele müssten schliessen?

«Die haben aber dann, wenn sie das müssen, Zulagen zu Gute», kontert Rechsteiner. «Die würden sie verlieren, wenn der Sonntag zu einem gewöhnlichen Werktag würde.»

Doch Hegetschweiler weist darauf hin, dass diese Lohnzuschläge bezahlt würden. «Darum sind diese Stellen auch so beliebt.» Schliesslich gehe es bei der Vorlage nur um die Erhaltung des Status quo.

«Wir wollen, dass die Geschäfte, die schon offen haben können, weiterhin offen bleiben dürfen», so Hegetschweiler. Bei einem Nein müssten «etwa hundert Läden gesamtschweizerisch» am Sonntag schliessen.

Eine Zahl, die Rechsteiner nicht glaubt: «Es ist so, dass nicht viele Läden schliessen müssten in diesen Zentren.» Er weist darauf hin, dass das Stimmvolk bereits 1996 Nein gesagt hatte zu einer Lockerung der Vorschriften für die Sonntagsarbeit.

Bei einem Nein befürchtet Hegetschweiler eine Schwächung der Zentren des öffentlichen Verkehrs. «Die sind heute sicherer, die sind belebter, wenn dort eingekauft werden kann.» Zudem sei die Gesetzesrevision auch verkehrs- und umweltpolitisch sinnvoll.

Nur Volksmehr ausschlaggebend

Da es sich bei der Vorlage um ein Bundesgesetz, respektive ein fakultatives Referendum dagegen handelt, ist am 27. November 2005 einzig das Volksmehr ausschlaggebend.

Bei einer Annahme der Vorlage würde das revidierte Arbeitsgesetz voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2006 in Kraft treten.

swissinfo, Christian Raaflaub

In der Schweiz soll Geschäften in grösseren Bahnhöfen und in Flughäfen erlaubt werden, unabhängig von ihrem Warenangebot auch am Sonntag Personal zu beschäftigen.

Zu diesem Zweck soll das Arbeitsgesetz entsprechend abgeändert werden. Gegen die Vorlage haben Gewerkschaften das Referendum eingereicht.

Der Bundesrat und eine Mehrheit des Parlaments befürworten die Änderung des Arbeitsgesetzes.

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