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Auch Sturmgewehr 90 bleibt im Schrank

Das Sturmgewehr 90 darf nun "entschärft" auch nach der Dienstpflicht privat verwendet werden. Keystone

Schweizer Soldaten können ihre persönliche Waffe weiterhin nach ihrer Dienstzeit behalten, wenn sie auf eigene Kosten umgebaut wird.

Der Bundesrat hat zudem beschlossen, die Revision des Waffengesetzes bis nach der Schengen-Abstimmung aufzuschieben.

Angehörige der Schweizer Armee müssen zwar ihre Feuerwaffen während ihrer aktiven Dienstzeit zu Hausen behalten. Nach der Dienstzeit dürfen sie ihre persönliche Waffe behalten.

Dies gilt neu auch für das Sturmgewehr 90. Der Bundesrat hat einer Änderung der Verordnung über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen zugestimmt.

Soldaten, die nach erfüllter Dienstpflicht die Dienstwaffe behalten wollen, erhielten bisher nur das ältere Sturmgewehr 57 oder die Pistole ausgehändigt. Mit der Revision der Verordnung wird dies ab 1. April auch für das Sturmgewehr 90 möglich.

Nicht ohne Bedingungen

An die Abgabe des Sturmgewehrs 57 oder 90 sind bestimmte Bedingungen geknüpft.

So muss der betreffende Armeeangehörige in den drei Jahren zuvor mindestens zweimal seine obligatorische Schiesspflicht erfüllt haben.

Zudem muss er diensttauglich sein und darf auch nicht im Strafregister eingetragen sein.

Beide Sturmgewehre werden bei der Übergabe technisch angepasst, so dass kein Serienfeuer mehr abgegeben werden kann.

Diese Aufgabe übernahmen bisher die Logistikbetriebe der Armee. Inskünftig übernehmen private Unternehmen die Anpassungen.

Die so entstehenden Kosten müssen die Armeeangehörigen, die ihre Dienstwaffe behalten wollen, selber berappen: 100 Franken für ein Sturmgewehr 90, 60 Franken für ein Sturmgewehr 57 und 30 Franken für eine Dienstpistole.

Waffengesetzrevision gestoppt

Der Bundesrat stoppt vorerst die Revision des Waffengesetzes. Begründung: Gewisse geplante Anpassungen des Gesetzes würden bei einer Annahme des Schengen-Abkommens am 5. Juni automatisch nötig.

Die Landesregierung nahm Kenntnis von den Ergebnissen der zweiten Vernehmlassung über die Revision des Waffengesetzes. In diesem Zusammenhang hält sie fest, dass sich die Schengener Waffenrichtlinie in wichtigen Punkten mit den nationalen Bedürfnissen deckt.

Nicht ohne Waffenerwerbsschein

So sieht die Richtlinie die Ausweitung der Waffenerwerbsscheinpflicht vor: Nicht nur beim Kauf einer Waffe im Fachhandel, sondern auch bei Handänderungen unter Privaten würde ein Waffenerwerbsschein nötig.

Diese Änderung war in der Revision des Waffengesetzes ebenso vorgesehen wie einige andere Anforderungen der Richtlinie.

Nicht ohne Markierung

Bei einem Ja des Souveräns zu Schengen müssten inskünftig Feuerwaffen individuell markiert werden, bevor sie in Verkehr gebracht werden. Auf diese Weise sollen Tatwaffen bei Verbrechen rückverfolgt werden können.

Weiter verbietet die Schengener Waffenrichtlinie den Besitz bestimmter Waffen. Neben Granatwerfern gehören dazu insbesondere auch Serienfeuerwaffen und als harmlose Gegenstände getarnte Feuerwaffen.

Revision nach Schengen-Ja?

Offen bleibt dagegen, ob bei einem Ja des Souveräns zu Schengen das Waffengesetz über das Abkommen hinaus revidiert werden sollte.

Bei einem Ja zu Schengen blieben nämlich einige Forderungen der geplanten Revision unerfüllt. Die gesetzliche Grundlage für den Datenaustausch zwischen zivilen und militärischen Behörden über die Waffenabgabe fehlten dann weiterhin, schreibt der Bundesrat.

Auch Soft Air Guns und Imitationswaffen werden von der Schengener Richtlinie nicht erfasst. In der Vernehmlassung aber fand sich eine grosse Zustimmung dafür, diese Waffen dem Gesetz zu unterstellen.

swissinfo und Agenturen

Gemäss dem Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) ist die Zahl der Armeenagehörigen, die nach Ende ihrer Dienstpflicht ihre Waffe behalten wollen, rückläufig.

Ende 1994 wollten dies noch 54 Prozent der austretenden Soldaten – 2004 noch 43 Prozent.

In der Schweiz dürften auf 100 Zivilpersonen mindestens 16 Schusswaffen entfallen. Dazu kommen deutlich über eine halbe Million Sturmgewehre, die Armeeangehörige zu Hause aufbewahren.

Experten schätzten 2003 die Zahl der Waffen in Privathaushalten auf mindestens 1,2 Millionen.

Mit den geschätzten 16 Waffen auf 100 Personen liegt die Schweiz leicht über dem europäischen Durchschnitt. Genaue Zahlen sind jedoch nicht bekannt.

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