Zürich will mehr Mitsprache ermöglichen – fünf Vorschläge
Zürich als Schweizer Wirtschaftsmetropole ist international bestens vernetzt. Das schlägt sich auch in einem hohen Anteil von Expats nieder. Diese verdienen nicht nur gut, sondern sind gesellschaftlich auch gut integriert. Nur gibt es einen Haken: politisch haben sie null Mitspracherecht. Die Stadt denkt jetzt darüber nach, diese wichtige Bevölkerungsgruppe besser zu involvieren.
Die Stadt Zürich zählt knapp 425’000 Einwohnerinnen und Einwohner. Das macht sie zur grössten Stadt der Schweiz. Davon sind 32% Ausländerinnen und Ausländer. Vielen von ihnen sind Expats, die für internationale oder Schweizer Unternehmen arbeiten: hochqualifiziert, mit guten Jobs und guten bis sehr guten Löhnen.
Und sie zahlen Steuern und natürlich Beiträge für die AHV, Arbeitslosenversicherung etc..
Doch die eingesessenen Zürcherinnen und Zürcher wollen politisch unter sich bleiben. Die ausländischen Nachbarn dürfen politisch nicht mitreden: In einer Abstimmung hatte das Stimmvolk des Kantons vor ein paar Jahren das Ausländerstimmrecht in den Gemeinden bis auf weiteres untersagt. Sogar die Stadtzürcherinnen und Stadtzürcher votierten damals dagegen.
Stadtregierung wird aktiv
Trotzdem erachtet es die Stadtregierung als wichtiges Ziel, die vielen meist bestens integrierten Ausländerinnen und Ausländer mitbestimmen zu lassen.
Um Auswege aus dieser verfahrenen Situation zu finden, hat die Stadt Zürich zusammen mit dem Zentrum für Demokratie Aarau jüngst einen Workshop und eine Podiumsdiskussion organisiert. Dabei haben Fachleute aus unterschiedlichen Bereichen und das Publikum Inputs zusammengetragen, wie Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung fern eines Ausländerstimmrechts möglich ist. Hier fünf Vorschläge:
1. Einbürgerung vereinfachen
Das klingt sehr simpel und ist theoretisch einfach umsetzbar. Der Ausländeranteil in der Schweiz ist vor allem deshalb so gross, weil die Einbürgerungshürden relativ hoch sind. Beim Abbau dieser Hürden gäbe es auch in der Stadt Zürich einen gewissen Spielraum.
2. Direkte Ansprache
Sind partizipative Prozesse für eine Park- oder Platz-Umgestaltung angedacht, so sollten die Anwohnerinnen und Anwohner mit offiziellen Briefen der Stadtverwaltung und mit persönlicher Anrede zu Workshops oder ähnlichen Veranstaltungen eingeladen werden. Infotafeln aufstellen und unpersönliche Flyer verteilen sind oft viel zu wenig wirksam.
3. Dialog stärken
Der Austausch zwischen Stadtverwaltung und Bewohnerinnen und Bewohnern sollte möglichst hürdenfrei vonstatten gehen. Ein gutes Beispiel ist die App «Züri wie neuExterner Link«, die es Nutzerinnen und Nutzern ganz einfach ermöglicht, Schäden an der Infrastruktur zu melden. Leider fehlt hier ein Pendant mit einem sozialen oder gestalterischen Ansatz.
4. Bürgerhaushalt
Die Idee hinter dem Bürgerhaushalt ist die, dass die Stadtverwaltung die Bevölkerung unabhängig von deren Nationalität direkt darüber bestimmen lässt, was mit einem Teil seines Budgets effektiv gebaut oder angeboten werden soll. Neben vielen anderen Städten startete Paris einen Versuch in diese Richtung.
5. Delegiertes Abstimmen
Ein subversiver Ansatz könnte sein, dass sich Zürcher Politikerinnen und Politiker als Delegierte der gesamten Wohnbevölkerung betrachten und vor wichtigen parlamentarischen Beschlüssen ihre Community – inklusive Ausländerinnen und Ausländern – darüber entscheiden lassen, was sie abstimmen sollen. Ein solches Voting-Verfahren wäre heute mit Online-Tools relativ einfach umsetzbar.
Ob einer dieser Ansätze in Zürich effektiv umgesetzt wird, steht aktuell in den Sternen. Fest steht aber, dass die grösste Schweizer Stadt in Sachen Bürgerbeteiligung Aufholbedarf hat.
Ausländerstimmrecht: Welche Kantone gewähren welche Rechte?
Acht Kantone gewähren Ausländerinnen und Ausländern das Stimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene: Appenzell Ausserrhoden (für Gemeinden, die dies wünschen, Opting-in-System), Basel-Stadt (Opting-in), Freiburg, Graubünden (Opting-in), Neuenburg, Jura, Waadt und Genf.
Sieben Kantone gewähren das Recht, auf kommunaler Ebene gewählt zu werden (Passives Wahlrecht): Appenzell Ausserrhoden (Opting-in), Basel-Stadt (Opting-in), Freiburg, Graubünden (Opting-in), Neuenburg, Jura und Waadt.
Zwei Kantone gewähren das Stimm- und Wahlrecht auf kantonaler Ebene: Jura und Neuenburg.
Kein Kanton gewährt das Recht, auf kantonaler Ebene gewählt zu werden.
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