Bald schon Alkohol-Werbung am TV
Werbung für Bier und Wein ist künftig auch auf Schweizer TV-Schirmen zu sehen. Nach langem Ringen hat das Schweizer Parlament auf Druck der Europäischen Union (EU) am Donnerstag das Radio- und TV-Gesetz (RTVG) geändert.
Laut den EU-Regeln unterstehen beispielsweise aus Deutschland in die Schweiz ausgestrahlte Werbefenster dem deutschen Gesetz. Und da in Deutschland Werbung für Bier und Wein erlaubt ist, muss dies auch in der Schweiz respektiert werden, so sieht es das so genannte Herkunftsland-Prinzip vor.
Zudem entscheid sich das Parlament für eine Gleichbehandlung: Falls die Eidgenössischen Räte in der Schlussabstimmung am Freitag nicht auf ihren Entscheid zurückkommen, wird das Alkoholwerbeverbot künftig auch für Sender der SRG SSR idée suisse gelockert.
Die Anpassung an die EU war eine Bedingung für die Schweizer Teilnahme am EU-Filmförderungspgrogramm MEDIA. Dieses ermöglicht die gleichberechtigte Beteiligung der Schweizer Filmschaffenden an der EU-Filmförderung. Dadurch können die Marktchancen und die Verbreitung schweizerischer Filme und Koproduktionen in Europa verbessert werden.
Das MEDIA-Abkommen und der Beitrag der Schweiz von 41 Millionen Franken mit jährlichen Tranchen von rund 10 Millionen Franken bis 2013 ist von beiden Räten gutgeheissen worden.
Das Verbot religiöser und politischer Werbung sowie der Werbung für Spirituosen und Mischgetränke kann aufrechterhalten werden.
swissinfo.ch

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