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Bedingte Geldstrafe für Ex-Banker

Rudolf Elmer vor dem Zürcher Bezirksgericht Keystone

Der entlassene Julius-Bär-Banker Rudolf Elmer ist wegen Drohung, mehrfacher versuchter Nötigung und mehrfacher Verletzung des Bankgeheimnisses verurteilt worden. Wenig später wurde zudem ein neues Verfahren gestartet.

Das Bezirksgericht Zürich verhängte am Mittwoch eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 30 Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Elmer muss zudem die Gerichtskosten von 5000 Franken zu drei Vierteln tragen.

Freisprüche gab es hingegen beim Vorwurf der Bombendrohung und bei zwei Droh-Emails, bei denen Elmers Schuld nicht zweifelsfrei hatte bewiesen werden können.

Beiden Seiten bleibt nun zehn Tage Zeit, um Berufung gegen das Urteil einzulegen. Die Staatsanwaltschaft hatte insgesamt eine unbedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten gefordert.

Rachegefühle

Für den Richter war klar, dass Elmer nicht aus ethischen Bedenken zum Whistleblower geworden und gegen seinen Arbeitgeber vorgegangen war, sondern aus persönlichen Rachegefühlen.

«Sie, Herr Elmer, waren jahrelang Bestandteil der Bankenwelt und haben davon profitiert», sagte der Richter. Elmer habe so gehandelt, weil er nicht befördert worden sei und mit seinen Vorgesetzten Unstimmigkeiten gehabt habe.

In der Urteilsbegründung erklärte das Gericht zudem, am schwersten würden die Drohungen wiegen, die Elmer gegen frühere Arbeitskollegen ausgesprochen habe. Die Verletzungen des Bankgeheimnisses hätten für das Urteil erst in zweiter Linie eine Rolle gespielt.

Kundendaten an Wikileaks

Elmer hatte vor Gericht zugegeben, Kundendaten seines Arbeitgebers an Steuerbehörden weitergegeben zu haben, auf die er als leitender Angestellter der Bär-Filiale auf den Cayman Islands Zugriff hatte. Er habe damit auf Missstände hinweisen wollen, sagte Elmer vor Gericht.

Ein paar Jahre später tauchten die Daten dann auf der Enthüllungsplattform WikiLeaks auf. Am Montag hatte Elmer WikiLeaks-Gründer Julian Assange in London zwei CDs übergeben, die nach seinen Angaben Daten von rund 2000 Kontoinhabern enthielten, darunter auch Prominente Namen aus Politik, Wirtschaft und Kultur.

                                  

Den Vorwurf, er habe die Bank erpressen wollen und eine Bombendrohung ausgesprochen, wies Elmer in einem eintägigen Prozess zurück. Er gab allerdings zu, 2005 nach seiner Entlassung anonyme Mails an Mitarbeiter der Bank geschickt und mit der Weitergabe von Kundendaten an die Steuerbehörden gedroht zu haben. Bär habe eine Psycho-Terror-Kampagne gegen ihn in die Wege geleitet, erklärte er vor Gericht.

Neue Festnahme, neues Strafverfahren

Am Mittwochabend wurde Elmer wieder festgenommen: Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Verletzung des Bankengesetzes eröffnet, wie die Zürcher Staatsanwaltschaft und die Kantonspolizei mitteilten.

Grund für die Eröffnung des neuen Verfahrens und die neuerliche Festnahme sind die zwei CD, die Elmer Assange übergeben hatte. Laut Mitteilung wird nun abgeklärt, ob er sich damit der Widerhandlung gegen das schweizerische Bankengesetz schuldig gemacht hat.

Rudolf, Elmer, 55, hat beinahe 20 Jahre für die Privatbank aus Zürich, Julius Bär, gearbeitet.

1994 wurde er Chief Operating Officer der Bär-Niederlassung auf den Cayman Islands.

In dieser Zeit, so behauptet Elmer, habe er versucht, den Missbrauch mit den Offshore-Konten öffentlich zu machen, was aber keine Beachtung fand.

Elmer wurde 2002 entlassen, als Julius Bär entdeckte, das Kundendaten verschwunden waren.

Drei Jahre später soll Elmer News-Agenturen Material angeboten haben, doch Details wurden nie publiziert.

Auch klagte er das Schweizer Bankgeheimnis am Europäischen Gericht für Menschenrechte ein.

Im Dezember 2007 übergab er seine Daten Wikileaks, das sie ab Januar 2008 ins Netz stellte.

Julius Bär gelang es, die US-Site von Wikileaks zu stoppen, doch der Entscheid wurde durch eine Berufung rückgängig gemacht. Im März 2008 liess Julius Bär die Klage gegen Wikileaks fallen.

Elmer wird am 19. Januar 2011 vom Bezirksgericht Zürich wegen Drohung, mehrfachter versuchter Nötigung und mehrfacher Verletzung des Bankgeheimnisses verurteilt worden.

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