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Berufssoldaten sollen im Ausland dienen

Verteidigungsminister Schmid bei einem Besuch bei der Swisscoy in Kosovo. Keystone

Verteidigungsminister Samuel Schmid will neue Berufssoldaten vertraglich zu Auslandeinsätzen verpflichten, wenn dies gewünscht wird.

Als Zwang will das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Neuerung aber nicht verstehen.

«Der Arbeitnehmer erklärt sich bereit, an kurz- oder längerfristigen Einsätzen im Ausland (wie zum Beispiel Friedensförderungsdienst) teilzunehmen, sofern er von der Arbeitgeberin dazu aufgefordert wird.» So soll es künftig in den Arbeitsverträgen neuer Berufsmilitärs heissen.

Und weiter: «Die Weigerung, einer solchen Aufforderung nachzukommen, kann einen Kündigungsgrund darstellen.» Bestehende Verträge sollen mit dem Einverständnis des Arbeitnehmers entsprechend angepasst werden.

Bisher war im Zusammenhang mit den Auslandeinsätzen mehrfach Freiwilligkeit propagiert worden. Bundesrat Samuel Schmid hatte vor der Abstimmung 2001 zur Armee XXI stets von Freiwilligen-Verbänden gesprochen. Und auch alt Korpskommandant Hans-Ulrich Scherrer hatte Auslandeinsätze immer für freiwillig erklärt.

Kein Zwang

Diese Neuerungen vorgeschlagen hat Bundesrat Samuel Schmid in einem Brief an Armeechef Christophe Keckeis. Dieser hat Schmids Empfehlungen übernommen und am 1. November an die Mitarbeiter weitergeleitet.

Als Zwang, Auslandeinsätze leisten zu müssen, will das VBS die neuen Klauseln jedoch nicht verstanden wissen. Vielmehr wolle es Interessierten ermöglichen, auch tatsächlich ins Ausland zu gehen, so VBS-Kommunikationschef Marco Oswald zu einem Artikel in der «SonntagsZeitung».

«Es geht nicht darum, dass wir unsere Leute zwingen, ins Ausland zu gehen. Wir versuchen vielmehr zu steuern, dass jene, die gehen wollen, auch gehen können», so Oswald.

Wenn man generell deklarierte, dass Berufsoffiziere für Auslandeinsätze eingesetzt werden könnten, und wenn jemand Ja sage zum Berufsoffizier sein, dann gebe es an solchen Einsätzen nichts zu rütteln, erklärte Oswald.

Vorgesetzte verhinderten Einsätze

Das müsse so sein, denn bisher seien Einsätze oft an Personalengpässen gescheitert. Die vorgesetzten Stellen hätten abgewinkt, wenn sich ein Berufsoffizier an einem Auslandeinsatz beteiligen wollte.

Dies sei unbefriedigend, sowohl für den betroffenen Offizier als auch aus Fortbildungsgründen, sagte Oswald. Heute würden die Auslandeinsätze zu 90 Prozent durch Milizsoldaten abgedeckt. «Wenn wir in der Berufskomponente weiterhin glaubwürdig sein wollen, müssen wir dies ändern.»

Die neue Klausel sei also primär eine Absicherung gegenüber den vorgesetzten Stellen der Berufsmilitärs. Damit wolle man garantieren, dass jene, die für einen Auslandeinsatz vorgesehen seien, sich auch daran beteiligen könnten, sagte Oswald. «Und dass man eine Vakanz einmal anders besetzt oder allenfalls als Vakanz stehen lässt.»

SVP-Kreise warnen

Die neue Klausel für die Berufssoldaten stösst in Kreisen der Schweizerischen Volkspartei (SVP) auf Kritik.

Für den Zürcher SVP-Nationalrat Hans Fehr «demaskiert» sich die Armee. Jetzt zeige sich, dass es sogar zu wenig Leute gebe für die Auslandeinsätze, sagte er gegenüber der «SonntagsZeitung».

Die Armee XXI funktioniere nicht. «Schmid muss sie nun endlich so ausrichten, wie die SVP das will», warnte Fehr.

swissinfo und Agenturen

Einige Auslandeinsätze von Armeeangehörigen:

Militärbeobachter: Naher Osten (11), Georgien (4), Demokratische Republik Kongo (2), Äthiopien/Eritrea (4)

Kosovo-Friedensmission KFOR (Swisscoy): bis zu 220 bewaffnete Freiwillige

Afghanistan: 4 Stabsoffiziere

Die Schweiz beteiligt sich seit 1953 an friedenserhaltenden Missionen. Damals schickte sie 93 Armeeangehörige nach Korea, um die Neutral Nations Supervisory Commission (NNSC) bei ihrer Überwachung des Waffenstillstandes zwischen den beiden Korea zu unterstützen. Heute sind noch sechs Offiziere in Panmunjom (Korea) stationiert.

Das Kompetenzzentrum SWISSINT ist als vorgesetzte nationale Kommandostelle für Planung, Bereitstellung und Führung aller schweizerischen militärischen Kontingente und Einzelpersonen im friedensfördernden Auslandeinsatz verantwortlich. Es ist dem Chef des Führungsstabes der Armee unterstellt.

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