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Bilaterale: Bund will Bewährtes weiterführen

Keystone

Die Schweizer Regierung zieht nach sechs Jahren eine positive Bilanz der bilateralen Verträge mit Brüssel. Der Bund warnt deshalb vor einem Nein zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit im kommenden Februar.

Der Urnengang über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien findet zwar erst am 8. Februar 2009 statt. Der Bund hat aber bereits jetzt den Abstimmungskampf eröffnet.

Denn für Bern steht nichts weniger als die Weiterführung der bilateralen Verträge (Bilaterale I) mit der Europäischen Union (EU) auf dem Spiel.

Michael Ambühl, Staatssekretär im Schweizerischen Aussenministerium (EDA), sprach von einer europapolitischen Grundsatzentscheidung.

Bei einem Nein würde die Schweiz das Abkommen über die Personenfreizügigkeit kündigen, was wegen der Verknüpfung der parallel verhandelten Abkommen zur Folge hätte, dass die Bilateralen I sechs Monate später ausser Kraft treten. «Da gibt’s nichts zu spekulieren», sagte Ambühl zur Frage allfälliger umgehender Neuverhandlungen.

«Kühlen Kopf bewahren»

Auch Jean-Daniel Gerber, Direktor des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco), warnte vor einem Nein. Es wäre ein Fehler, in einer Phase der Unsicherheit den kühlen Kopf zu verlieren und die Grundlage der Wirtschaftsbeziehungen mit der wichtigsten Wirtschaftspartnerin aufs Spiel zu setzen. «Bleiben wir cool», sagte Gerber.

Die Arbeitslosigkeit werde wieder steigen, was aber nicht der Personenfreizügigkeit, sondern der Konjunktur zuzuschreiben sei. Gerber rechnet zudem damit, dass weniger Arbeitnehmende aus der EU in die Schweiz kommen werden, wenn der Bedarf der Unternehmen sinkt.

Zudem sei die Mehrheit derer, die in den letzten Jahren gekommen seien, hoch qualifiziert, jung und mobil. Diese Leute würden seltener arbeitslos und verliessen die Schweiz auch wieder, wenn sie eine neue Stelle suchen müssten.

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Bilaterale Abkommen

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Bilateralen Abkommen I und II zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) regeln die bilateralen Beziehungen auf den verschiedensten Ebenen. Die EU ist die wichtigste Partnerin der Schweiz – politisch, kulturell und wirtschaftlich. 1992 hatte das Schweizer Stimmvolk Nein gesagt zu einem Beitritt des Landes zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Seither wird der bilaterale…

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Wirtschaftsmotor Bilaterale I

Der Seco-Direktor stellte in seiner wirtschaftlichen Bilanz den Nutzen der Personenfreizügigkeit besonders heraus. Das Bruttoinlandprodukt habe sich dank zugezogener Arbeitskräfte dauerhaft um vier bis fünf Mrd. Franken erhöht.

Ohne Öffnung des Arbeitsmarkts wäre das starke Beschäftigungswachstum der letzten Jahre mit 250’000 neuen Stellen nicht möglich gewesen.

Die Abkommen der Bilateralen I haben sich laut Gerber insgesamt als Wirtschaftsmotor erwiesen. Das Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse im Bereich der Industriegüter habe die Kosten für die Schweizer Exporteure gesenkt.

Zudem hätten sich im Agrarbereich die Exporte in die EU seit Einführung des Landwirtschaftsabkommens auf 4,6 Mrd. Franken verdoppelt.

Ambühl unterstrich den bisherigen Erfolg der schweizerischen Interessenpolitik auf bilateralem Weg. Die verschiedenen Befürchtungen der Kritiker über steigende Arbeitslosigkeit und Lastwagenlawinen hätten sich nicht bewahrheitet.

Die Bilateralen I waren im Jahr 2000 vom Volk mit 67% Ja-Stimmen genehmigt worden. Anfang Juni 2002 traten sie in Kraft, wobei die Personenfreizügigkeit zunächst auf sieben Jahre begrenzt wurde.

swissinfo und Agenturen

Freier Personenverkehr oder Personenfreizügigkeit ist eine der vier Grundfreiheiten, auf denen die Europäische Union (EU) aufgebaut ist. Die anderen betreffen den freien Waren-, Dienstleistungs- sowie den Kapitalverkehr.

Personenfreizügigkeit ist das Recht, in die Schweiz oder ein EU-Land einzureisen, dort Arbeit zu suchen, wohnen und arbeiten zu dürfen. Sie unterliegt gewissen Regulierungen und Beschränkungen.

Die Schweiz hat 1999 mit der Unterzeichnung des ersten Pakets der Bilateralen Verträge mit der EU dieses Prinzip angenommen, das eine schrittweise Öffnung des Arbeitsmarktes vorsieht.

Im Mai 2000 sagten 67,2% des Stimmvolks Ja zu diesem Abkommen, im September 2005 begrüssten 56% die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf die zehn Länder, die seit 2004 neue EU-Mitglieder sind.

Am 8. Februar 2009 befindet das Schweizer Stimmvolk über die Ausdehnung des freien Personenverkehrs auf Bulgarien und Rumänien.

Die Europäische Union ist der wichtigste Handelspartner der Schweiz. Rund 60% der Schweizer Exporte gehen in EU-Länder. Umgekehrt stammen fast 80% der Einfuhren aus der EU.

In der Schweiz leben 800’000 EU-Bürger, während sich rund 350’000 Schweizer in Ländern der EU aufhalten.

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