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Bundespräsidentin

Die Bundespräsidentin (oder der Bundespräsident) wird jedes Jahr aus der Mitte der Schweizer Landesregierung (Bundesrat, Exekutive) gewählt, die sieben Mitglieder zählt.

Sie gilt in dieser Zeit als Primus inter pares, das heisst Erste unter Gleichgestellten, und leitet die Bundesratssitzungen. Das Amt ist repräsentativ und nicht mit zusätzlicher Macht verbunden.

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