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Bundesrat will Radikalkur für Mehrwertsteuer

Finanzminister Hans-Rudolf Merz hält an Mehrwertsteuer-Reform fest. Keystone

Der Bundesrat wagt bei der Reform der Mehrwertsteuer den grossen Wurf. Gegen starken Widerstand will er einen Einheitssatz von 6,1 Prozent einführen und möglichst viele Ausnahmen abschaffen.

«Ich bin überzeugt, dass das für die Schweiz die beste Lösung ist», sagte Finanzminister Hans-Rudolf Merz.

Die am Donnerstag von Merz präsentierte Botschaft hat zwei Teile. Wenig umstritten ist eine Totalrevision des Gesetzes zur Mehrwertsteuer (MWSt) mit Vereinfachungen in über 50 Punkten.

Viel riskiert der Bundesrat mit der zweiten Vorlage, die zusätzlich den Einheitssatz und die Abschaffung der Ausnahmen bringt.

Der in der Konsultation weitgehend zerzauste Einheitssatz von 6,1% soll die heutigen drei Sätze (7,6% Normalfall, 3,6% Hotellerie, 2,4% täglicher Bedarf) ablösen. Stimmen das Parlament und dann auch Volk und Stände dieser Pioniertat zu, erhält die Schweiz die einfachste und weitaus tiefste MWSt in Europa.

Ausnahmen aufheben

Um Abgrenzungsprobleme zu beseitigen und die Basis der Steuer zu erweitern, will der Bundesrat 20 der 25 Ausnahmen aufheben. Trotz starker Opposition beschloss er dies auch für den Gesundheits- und Sozialbereich, wo die Schattensteuer besonders stört. Hier werden zu den bisherigen 5000 gegen 24’000 weitere Unternehmen steuerpflichtig.

Auch ehrenamtlich geführte Vereine und gemeinnützige Institutionen sollen von der MWSt nicht mehr ausgenommen sein. Der Bundesrat schlägt aber vor, die Umsatzgrenze für die Steuerpflicht auf 300’000 Franken zu erhöhen, so dass die Zahl der Abrechnungspflichtigen kaum steigen wird.

Fünf Bereiche bleiben von der MWSt weiterhin ausgenommen, weil ihre Befreiung technisch nicht möglich ist oder zu aufwendig wäre: die Finanz- und Versicherungs-Dienstleistungen, die Umsätze bei Lotterien und anderen Glücksspielen, Verkauf und Vermietung von Immobilien, Land- und Forstwirtschaft sowie die Leistungen innerhalb eines Gemeinwesens.

Sozialpolitisches Korrektiv

Die Steuer auf Spital-, Arzt- und anderen Gesundheitsleistungen führt zu einem einmaligen Teuerungsschub von 2,5% bei den Krankenkassenprämien. Wegen der Einführung des Einheitssatzes, die Lebensmittel und andere Güter des täglichen Bedarfs verteuert, droht vor allem Familien mit Kindern und Rentnerhaushalten eine Mehrbelastung.

Um diese Mehrbelastung für die einkommensschwächsten 40% der Haushalte auszugleichen, will der Bundesrat 0,1 MWSt-Prozentpunkte oder rund 380 Mio. Franken bereitstellen. Das Gesetz verpflichtet die Kantone, dieses Geld direkt den Betroffenen zu erstatten, was pro Person etwa 170 Franken im Jahr ausmacht.

Kurzfristig bezahlen die Haushalte wegen des Einheitssatzes rund 230 Mio. mehr, das heisst etwa 6 Franken pro Haushalt und Monat. Während Gesundheit, Nahrung, Kultur, Sport, Bildung und Beherbergung teurer werden, sinkt die MWSt im öffentlichen Verkehr und im Restaurant. Aber auch auf Autos, Möbeln, Kleidern, Benzin und Heizöl.

Langfristig mehr Wachstum

Auf die real verfügbaren Einkommen der Haushalte hat der Einheitssatz laut Bundesrat langfristig positive Auswirkungen. Experten rechnen mit einer Zunahme zwischen 0,1 und 0,7% oder bis zu 2,2 Milliarden. Pro Haushalt macht dies im Jahr 100 bis 700 Franken aus. Das zusätzlich ausgelöste Wirtschaftswachstum wird auf 0,3 bis 0,8% geschätzt.

Den rund 320’000 steuerpflichtigen Unternehmen ermöglicht die für den Bund praktisch haushaltneutrale Reform Kostensenkungen von 20 bis 30%. Dazu trägt wesentlich die Totalrevision des MWSt-Gesetzes bei. Sie umfasst 50 Massnahmen, die administrative Entlastungen, mehr «Kundenfreundlichkeit» und mehr Effizienz, aber auch mehr Rechtssicherheit bringen sollen.

Wirtschaft zufrieden

Das Festhalten des Bundesrats an einem Einheitssteuersatz für die Mehrwertsteuer ist bei Parteien auf harsche Kritik gestossen. Die Einwohner dürften steuerlich nicht stärker belastet werden, lautete das Credo.

Für die sozialdemokratische Partei (SP) ist der Einheitssatz eine «politische Totgeburt». Er würde einen massiven Preisschub auslösen.

Auch die Schweizerische Volkspartei (SVP) sieht nicht ein, weshalb Luxusgüter verbilligt und Grundnahrungsmittel verteuert werden sollten. Der geplante Abbau von administrativen Hürden löste dagegen breite Zustimmung aus.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) bekämpft die vom Bundesrat vorgeschlagene MWSt-Reform der Mehrwertsteuer. Der Einheitssteuersatz belaste die tieferen und mittleren Einkommen und entlaste die höheren Einkommen, sagte SGB-Chefökonom Daniel Lampart.

Der Wirtschaftsdachverband economiesuisse spricht hingegen von einem «Startschuss für eine wirtschaftsfreundliche Mehrwertsteuer».

swissinfo und Agenturen

Die Mehrwertsteuer (MWSt) ist eine allgemeine Verbrauchssteuer. Sie wurde in der Schweiz 1995 als Nachfolgerin der Warenumsatzsteuer eingeführt.

Das heutige System kennt drei verschiedene Steuersätze.

Der Normalsatz beträgt 7,6%.

Güter des täglichen Bedarfs wie Esswaren, alkoholfreie Getränke, Medikamente, Getreide, Vieh, Blumen, Futter- und Düngemittel, Zeitungen, Bücher, Radio und TV werden mit 2,4% belastet.

Die Hotellerie profitiert bei Übernachtung und Morgenessen von einem Sondersatz von 3,6%.

Banken, Versicherungen, Spitäler und landwirtschaftliche Produktion sind von der Mehrwertsteuer befreit. Insgesamt gibt es einen Katalog mit 25 Ausnahmeregelungen.

2006 flossen 19 Mrd. Franken an Mehrwertsteuergeldern in die Bundeskasse.

Die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) wurde zum ersten Mal 1954 in Frankreich eingeführt. Sie wird heute in der gesamten EU sowie in zahlreichen anderen Ländern angewendet.

Die USA kennen hingegen die Sales tax, die je nach Bundesstaat variiert. Diese schlägt sich im Gegensatz zur MWSt lediglich auf den Endverbraucher aus.

Die meisten EU-Länder kennen wie die Schweiz ein System mit verschiedenen Sätzen. In Europa hat nur Dänemark einen Einheitssatz von 25%.

In den meisten europäischen Ländern gibt es Ausnahmen für gewisse Güter: So wird etwa in Belgien auf Zeitungen, in Irland auf Kinderkleider und in Schweden auf Medikamente keine MWSt erhoben.

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