Bundesrat will Vereinheitlichung bei Einbürgerungen
Die Landesregierung empfiehlt den Kantonen, die Prozeduren bei den Einbürgerungen zu harmonisieren. Damit will sie der erhöhten Mobilität Rechnung tragen.
Ausserdem will der Bundesrat verstärkt gegen Missbrauch vorgehen und verlängert die Frist für den Widerruf einer widerrechtlich erzielten Einbürgerung.
Der Bundesrat empfiehlt den Kantonen, die Wohnsitzfristen bei Einbürgerungen zu harmonisieren und so ihre Regelungen an die gestiegene Mobilität anzupassen. An der eidgenössischen Wohnsitzpflicht von 12 Jahren als Voraussetzung für die Einbürgerung soll festgehalten werden.
Die Frist für den Entzug einer erschlichenen Einbürgerung will die Landesregierung dagegen verlängern. Eine unter Vorspiegelung falscher oder verschwiegener Tatsachen erzielte Einbürgerung soll künftig innert acht statt wie bisher fünf Jahren widerrufen werden können.
Die Empfehlungen des Bundesrates basieren auf einem Bericht des Bundesamts für Migration (BFM) über die Einbürgerungen vom Mai 2006, wie Bundesrat Christoph Blocher am Freitag vor den Bundeshausmedien sagte.
Wohnjahre anrechnen
Die Kantone hätten bei Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern grossen Spielraum. Dieser bewege sich im Rahmen der bundesrechtlichen Mindestvorschriften und könne Erleichterungen für Ausländer der zweiten und dritten Generation vorsehen.
Stossend sei, dass beim Wohnsitzwechsel in einen anderen Kanton die Frist neu beginne, sagte Blocher. Die Kantone sollten sich darauf einigen, die im ersten Wohnsitzkanton aufgelaufene Zeit anzuerkennen. Das sei zu Zeiten grosser Mobilität angezeigt.
Trete keine Harmonisierung der Fristen ein, werde ein Bundesgesetz dafür sorgen. Kantonen mit langen Wohnsitzfristen wird eine Senkung angeraten.
Praxis des Bundesgerichts folgen
Im weiteren empfiehlt der Bundesrat den Kantonen und Gemeinden, die bundesgerichtliche Rechtssprechung – Begründungspflicht und Beschwerderecht bei negativen Entscheiden – zu beachten.
Wie Blocher sagte, hat das nichts mit der Einbürgerungsinitiative seiner Partei, der Schweizerischen Volkspartei (SVP) zu tun. Der Bundesrat trage der Realität Rechnung. Würde die SVP-Initiative angenommen, sei die Ausgangslage wieder eine andere.
Zur umstrittenen Frage, inwieweit Einbürgerungen mit der Ausländerkriminalität verknüpft werden sollen, will sich der Bundesrat vorerst nicht äussern. Dies sei ein separates Thema, das erst später zusammen mit Fragen der – ausländischen – Jugendgewalt auf den Tisch kommen soll, sagte Blocher.
Ein Bericht zu einem überdepartementalen Projekt «Integration» soll bis Mitte Jahr vorliegen.
swissinfo und Agenturen
Wer sich in der Schweiz einbürgern lässt, braucht eine Einbürgerungsbewilligung des Bundes.
Die Voraussetzungen dafür sind: 12 Jahre Wohnsitz in der Schweiz (die zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr in der Schweiz verbrachten Jahre werden doppelt gerechnet); Eingliederung in die schweizerischen Verhältnisse; Vertrautsein mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen; Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung; keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz.
Die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung ist die Voraussetzung für die nachfolgende Einbürgerung des Bewerbers in der Gemeinde und dem Kanton
Gemeinde und Kantone kennen eigene, zusätzliche Einbürgerungsvoraussetzungen: Wohnsitzfristen, materielle Erfordernisse, Gebühren für die Verfahrenskosten.
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