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Wenn die Bürger sagen: «Nicht in unserem Hinterhof!»

Zu viele Einschränkungen befürchtet: Die Bevölkerung von 17 Bündner und Tessiner Berggemeinden wollte nicht in einem Nationalpark leben. Die Alp Ürbell im Val Malvaglia/Tessin bleibt aber weiter, was sie ist: wunderschöne, alpine Kulturlandschaft. Keystone

Die Schweiz verfügt über eine ausgeprägte Lokaldemokratie. Diese geht sogar so weit, dass ganz wenige Stimmbürger ein Projekt beerdigen können, das Bedeutung für ganz viele Mitbürger, ja für das ganze Land haben kann. So jüngst geschehen, als vier Berggemeinden das Aus eines zweiten Schweizer Nationalpark besiegelten. Echtes Demokratie-Dilemma oder wichtiger Schutzmechanismus?

Dieser Beitrag ist Teil von #DearDemocracy, der Plattform für direkte Demokratie von swissinfo.ch.

27. November 2016: Die Bürger von 17 Gemeinden in Bergen der Kantone Graubünden und Tessin stimmen darüber ab, ob sie auf ihrem Gebiet den Parc Adula schaffen wollen – als zweiten Nationalpark der Schweiz.

Nein, wollen sie nicht. Für ein Ja hätten 13 Gemeinden zustimmen müssen. Dies taten aber nur deren neun. Konkret: Die Stimmbürger von vier Berggemeinden schickten das Vorhaben bachab.

Ähnliches Beispiel auf dem auslaufenden Jahr: Im Juni sagten die Stimmbürger der Kantone St. Gallen und Thurgau Nein zum Projektkredit von 10 Mio. Franken für eine nächste Schweizer Landesausstellung. Damit war das Projekt der Expo 2027 in der Region Ostschweiz den frühesten aller möglichen Tode gestorben. Einzig Appenzell Ausserrhoden, der dritte vorgesehene Gastgeberkanton, hatte zuvor Ja gesagt.

Interessens-Graben lokal-national

Wir haben es hier mit einem Phänomen zu tun, das der Berner Politikwissenschaftler Adrian Vatter auf folgende Formel bringt: «Not in my backyard!» oder zu deutsch: «Nicht in meinem Hinterhof!»

Das Phänomen tritt laut dem Professor von der Universität Bern besonders bei Vorlagen auf, die öffentliche Güter und Dienstleistungen zum Inhalt haben. Also grosse Infrastrukturprojekte wie Autobahnen, Eisenbahnstrecken oder Kehrichtverbrennungsanlagen.

Es bleibt bei der luftigen Vision: Die Expo 2027, eingebettet in die Region Bodensee-Ostschweiz, wird es nicht geben. Das Aus der nächsten Schweizer Landesausstellung besiegelten die Stimmbürger der beiden Kantone St. Gallen und Thurgau. Hosoya Schaefer Architects/Plinio Bachmann/Studio Vulkan

Ein Klassiker schlechthin ist die Standortfrage für die Lagerung radioaktiver Abfälle der fünf Schweizer Atomkraftwerke. Zwar wollen fast alle Menschen günstigen Strom. Aber niemand will den strahlenden Abfall aus den AKW.

Verkehrsbelastung, Baulärm, Umweltrisiken – Merkmal der Vorlagen mit «Hinterhof»-Charakteristik ist, dass die Bevölkerung vor Ort eine andere Kosten-Nutzen-Bilanz erstellt als jene in den übrigen Landesteilen.

Konkret sind die Betroffenen der Meinung, sie seien es, die in erster Linie die Kosten zur tragen hätten, während der Nutzen vor allem der übrigen, weiter entfernten Bevölkerung zu Gute komme.

Die räumliche Schere funktioniert auch umgekehrt. Etwa dann, wenn eine Region vom Bau einer Nationalstrasse profitiert, nämlich in Form von besserer Erschliessung und Entlastung des Durchgangsverkehrs. Die Kosten für eine Nationalstrasse trägt aber der Bund, sprich die Allgemeinheit. 

Umsichtige Entscheide dank Vetorecht

Sarah Bütikofer mag nicht von einem Dilemma für die Demokratie sprechen, wenn einige wenige lokal Betroffene über Vorlagen von grösserer Tragweite bestimmen. «Wir wissen zwar, wie die Bevölkerung der betroffenen Kantone und Gemeinden abgestimmt haben, aber nicht, wie eine gesamtschweizerische Abstimmung ausgefallen wäre», sagt die Politikwissenschaftlerin und Redaktorin von DeFacto, der Schweizer Forschungsplattform für Politikwissenschaften.

Auch Andreas Gross, Politikwissenschaftler und langjähriges Mitglied des Schweizerischen und des Europa-Parlamentes, spricht nicht von einem echten Dilemma. «Es ist vielmehr Ausdruck der Sorge darum, dass ein Grossprojekt nicht über den Köpfen einer besonders betroffenen Bevölkerungsgruppe durchgesetzt werden kann.»

Die Vetomacht ist für den Demokratiespezialisten «Ausdruck einer guten, umsichtigen Entscheidungsfindung». Dieses Vetorecht eines Teils der Betroffenen illustriere, dass auch die direkte Demokratie mehr sei als das Recht von Mehrheiten.

Wohin mit dem radioaktiven Abfall aus den Schweizer Atomkraftwerken? Auch nach jahrzehntelangem Betrieb ist die Frage weit von einer Klärung entfernt. Keystone

Lokale Bedenken antizipieren

Denn die Vetomacht hat laut Gross oft zur Folge, dass eine Vorlage sehr differenziert ausgearbeitet werde und so berechtigten Anliegen von gewissen Betroffenen besondere Beachtung geschenkt werde. Dies in der Absicht, dass sich die lokale Bevölkerung dem Vorhaben dann nicht widersetze.

Auch für den Politikwissenschaftler Sandro Lüscher von der Universität Zürich ist es legitim, dass die Interessen der Lokalbevölkerung höher gewichtet werden. «Denn sie ist es, die ganz unmittelbar von den Auswirkungen eines solchen Projektes betroffen sind – sowohl im positiven als auch im negativen Sinne.»

Würde ein Projekt gegen den Willen der Lokalbevölkerung durchgesetzt, gewissermassen machiavellistisch, so Lüscher, «widerspräche das der demokratischen Aushandlungskultur, wie wir sie kennen und leben. Und dies würde das Vertrauen in die lokalen Behörden nachhaltig schädigen.».

Frühzeitiger Einbezug als Patentrezept

Gibt es ein Patentrezept, wie bei Vorlagen mit «Hinterhof»-Charakteristik die unterschiedlichen Interessenslagen am besten auszubalancieren sind? Schliesslich könnte das Veto einer Lokalbevölkerung zu einem Grossprojekt bei der übrigen Bevölkerung Unzufriedenheit auslösen. Oder gar gesellschaftliche Zentrifugalkräfte entfachen. Was für die multikulturelle Schweiz eine harte Probe bedeuten könnte.

Ok, die Schweiz geht nicht unter, wenn es keinen Parc Adula und keine Expo 2027 gibt. Aber was passiert, wenn alle potenziellen Standorte für ein Atommüll-Endlager resolut Nein sagen? Und bereit sind, ihren Hinterhof mit allem, was sie haben, zu verteidigen?

Demokratiejahr 2016 im Rückspiegel

Der Beitrag gehört zu einer dreiteiligen Bilanz von #DearDemocracy über den turbulenten Demokratie-Jahrgang 2016.

Die anderen Beiträge: «Ende gut, vieles gut im Demokratie-Jahr 2016» von Bruno Kaufmann (erschienen am 5. Dezember) und «Die zehn grössten Demokratie-Pannen 2016» von Claude Longchamp (26. Dezember 2017).

Die oft grundsätzlich verschiedenen Interessenslagen liessen sich nicht vollständig auflösen, sagt Politikwissenschaftler Vatter. «Aber die Konflikte lassen sich zumindest teilweise etwas abmildern, wenn bei regionalen und lokalen Mitwirkungsverfahren die wichtigsten Prozesskriterien wie frühzeitige Mitwirkung der lokalen Bevölkerung, Transparenz, Fairness, Nachhaltigkeit und Erwartungssicherheit bis am Schluss beachtet werden.»

Vatter stellt seine Expertise für die Entwicklung eines modellhaften solchen Mitwirkungsprozess zur Verfügung, als Leiter des Forschungsprojekts «Partizipative Entsorgungspolitik»Externer Link. Ziel ist es, obgenannte Kriterien in den seit Jahrzehnten stockenden Prozess der Standortsuche für ein Atommüll-Endlager zu verankern.

«Raison d’Être konsensdemokratischer Politik»

Für Gross ist zentral, dass sich alle Beteiligten darum bemühten, negative Folgen von vornherein zu kompensieren und den Betroffenen besondere Vorteile zu ermöglichen. «So nehmen diese vielleicht eher in Kauf, im allgemeineren Interesse einen Nachteil auf sich zu nehmen.

Die Überwindung der unterschiedlichen Interessen hält auch Lüscher für nicht machbar. «Zumindest nicht, ohne die Lokalbevölkerung in ihrer politischen Souveränität zu beschneiden, was ich für grundfalsch und gefährlich halte. Denn die Beilegung von Interessenkonflikten ist ja gerade die Raison d’Être konsensdemokratischer Politik.» Solche Konflikte löse man nicht, indem man sie ignoriere, sondern dies erfordere mühsame und langwierige Überzeugungsarbeit ohne Erfolgsgarantie. «Am Verhandlungstisch führt kein Weg vorbei und das ist gut so», ist er überzeugt.

Was ist nun also im politischen System der Schweiz höher zu gewichten – die Stimme der Lokalbevölkerung oder übergeordnete Interessen der Allgemeinheit?

Letztere seien jeweils abhängig von der Sachvorlage auszudiskutieren, sagt Sarah Bütikofer. «Aber es gibt übergeordnete Prinzipien, die nicht verhandelbar sind.» Dies gelte insbesondere für die Menschenrechte, den Schutz natürlicher Ressourcen oder die Einhaltung der Verfassung.

Sandro Lüscher priorisiert «ganz klar die Interessen der Lokalbevölkerung. Sofern das übergeordnete Interesse nicht wie im Falle der Endlagerungsfrage für radioaktive Abfälle durch eine Notsituation begründet ist.»

Bei Andreas Gross halten sich lokale Betroffenheit und Interesse einer Allgemeinheit die Waage. «Aber wenn ich die lokale und besonders betroffene Bevölkerung nicht überzeugen kann, könnte es mit dem übergeordneten Interesse nicht so weit her sein.» Es gebe zahlreiche Möglichkeiten, negative Betroffenheit zu kompensieren, sprich, mit Privilegien auszugleichen. «Schaffe ich dies nicht, dann könnte wirklich was faul sein an der Sache. Oder die Betroffenen sind mir egal und dann haben sie Recht, wenn sie Einsprache erheben.»

Schreiben Sie dem Autor auf Twitter: @RenatKuenziExterner Link


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