Den Behauptungen auf den Grund gegangen
Bestimmte Argumente tauchen im Abstimmungskampf zur erweiterten Personenfreizügigkeit immer wieder auf. Was ist von ihnen zu halten?
swissinfo durchleuchtet fünf Argumente, bei denen die Emotionen von Befürwortern ebenso hoch gehen wie bei den Gegnern.
Behauptung 1: Ein Nein zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Länder würde den Abbruch vom bilateralen Weg zwischen Bern und Brüssel bedeuten.
Formell stellt ein Nein am 25. September die bilateralen Verträge nicht in Frage. In der Praxis hängt aber viel von der Reaktion Brüssels ab.
Die Europäische Union (EU) könnte sehr ungehalten reagieren auf die Diskriminierung der zehn neuen EU-Länder durch die Schweiz gegenüber den 15 alten EU-Ländern und das Freizügigkeitsabkommen mit diesen umgehend kündigen.
Wenn nun aber dieses Abkommen gekündigt wird, würde das gesamte Paket von insgesamt sieben Dossiers der Bilateralen I hinfällig. Diese sind untereinander mit einer Guillotine-Klausel verbunden: Die EU kann alle Abkommen kündigen, wenn die Schweiz ihre Abmachungen nicht einhält.
Die Verträge von Schengen und Dublin, welche die Zusammenarbeit im Asyl- und Polizeibereich regeln und vom Schweizer Stimmvolk abgesegnet wurden, könnten vielleicht ebenfalls nicht in Kraft treten. Die EU-Aussenkommissarin und ehemalige Aussenministerin Österreichs, Benita Ferrero-Waldner, hatte dies noch am Abstimmungs-Sonntag verkündet.
Diese pessimistische Auslegung wird von den Befürwortern der erweiterten Personenfreizügigkeit vertreten. Die Gegner hingegen gehen davon aus, dass ein Nein am 25. September nur wenig ändern würde an der Beziehung zwischen der Schweiz und der EU. Die EU profitiert denn auch selber von den Abkommen, beispielsweise beim Lastwagen-Verkehr durch die Schweizer Alpen.
Beide Szenarien sind glaubwürdig, welches eintreten würde, lässt sich nicht sagen. Eines ist aber sicher: Die Gewichte sind ungleich verteilt, die EU sitzt klar am längeren Hebel als die kleine Schweiz.
Behauptung 2: Wenn die Schweiz heute die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf die zehn neuen EU-Länder akzeptiert, kann sie diese nach weiteren EU-Beitritten diesen Ländern nicht vorenthalten.
Juristisch gibt es keinen Zusammenhang zwischen einem Ja der Schweiz am 25. September und der Entwicklung der EU. Das Abkommen hält sogar fest, dass sich die Schweiz in dieser Frage zu jedem neuen EU-Mitglied äussern muss.
Das Schweizer Parlament – und im Falle eines Referendums das Stimmvolk – können also die Ausweitung der Freizügigkeit auf neue Länder beschliessen oder ablehnen.
Die nächsten EU-Mitglieder werden Rumänien und Bulgarien sein, ihr Beitritt soll 2007 erfolgen, in fernerer Zukunft könnten auch die Türkei sowie Serbien und Montenegro der EU beitreten.
Politisch stellt sich die Frage dannzumal für die Schweiz genau gleich wie heute: Kann die Schweiz der Türkei oder Rumänien die Personenfreizügigkeit verweigern, während sie zum Beispiel Ungarn oder Polen diese zugestanden hat, ohne Brüssel zu erzürnen?
Behauptung 3: Die Ausweitung der Freizügigkeit zieht eine massive Einwanderung von Arbeitskräften aus dem Osten nach sich.
Die Befürworter unterstreichen, dass die bestehende Freizügigkeit keinen massiven Zustrom von Bürgern aus den 15 alten EU-Ländern nach sich gezogen hat. Das stimmt, jedoch dürfte die Schweiz, angesichts des Lohnniveaus, für Letten oder Polen sehr viel attraktiver sein als für Franzosen oder Dänen.
Allerdings bedeutet eine Ausweitung nicht einfach auf einen Schlag offene Grenzen. Die Schweiz hat sich eine Übergangsfrist ausbedungen. Sie hat bis im April 2011 die Möglichkeit, die Einwanderung aus den neuen EU-Ländern einzuschränken. Bis dahin gilt auch der Inländer-Vorrang. Sollte es zu einer massiven Störung des Arbeitsmarkts kommen, könnten beide Massnahmen bis 2014 verlängert werden.
Nachher darf der freie Personenverkehr nicht mehr eingeschränkt werden. Droht dann der Ansturm aus dem Osten? Das kann man heute nicht sagen. Man kann aber davon ausgehen, dass der EU-Beitritt in den neuen Mitgliedsländern Stellen schaffen und dadurch das Lebensniveau an die alten EU-Länder angleichen wird. Damit sinkt auch die Attraktivität der Schweiz.
Behauptung 4: Weil die Arbeiter aus dem Osten billiger arbeiten, geraten die Schweizer Löhne unter Druck und es kommt zu Lohndumping.
Das ist die grosse Angst der Arbeiter in der Schweiz. Um dieses Phänomen zu bekämpfen, hat die Schweiz die so genannten flankierenden Massnahmen beschlossen. Insbesondere werden 150 zusätzliche Kontrolleure eingestellt, welche die Einhaltung der Schweizer Arbeitsbedingungen und Minimallöhne in den gefährdeten Branchen überwachen sollen.
Ob die flankierenden Massnahmen genügend Wirkung haben werden, wird sich zeigen müssen. Gering ist die Gefahr von Lohndumping bei Personen aus den neuen EU-Ländern, die dauerhaft in die Schweiz ziehen – für sie sind die Lebenskosten gleich hoch wie für die Schweizer.
Der Knackpunkt liegt hingegen bei Personen, die nur für kurze Zeit in der Schweiz einzelne Aufträge ausführen. Sie können dafür von Firmen in ihren Heimatländern hergeschickt werden oder als Selbstständige auftreten.
Behauptung 5: Arbeitslose aus dem Osten können von der Schweizer Sozialhilfe profitieren. Das könnte langfristig unser Sozialsystem ruinieren.
Diese Furcht entspringt eher der Phantasie als der Realität. Das Abkommen über die Ausweitung der Freizügigkeit schliesst diese Möglichkeit aus: Die Personenfreizügigkeit gilt nicht für Arbeitslose.
Wer nach sechs Monaten in der Schweiz keine Arbeit gefunden hat, muss das Land verlassen. Es ist ausserdem nicht möglich, Arbeitslosengeld zu beziehen, ohne vorher während mindestens 12 Monaten eingezahlt zu haben.
swissinfo, Olivier Pauchard
(Übertragung aus dem Französischen: Philippe Kropf)
Die alten EU-Länder, auch EU-15 genannt: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien und das Vereinigte Königreich.
Die zehn neuen EU-Mitgliedsländer: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Malta und Zypern.
Bulgarien und Rumänien sind Beitrittsländer und sollen 2007 zur EU stossen.
Bewerberländer sind die Türkei und Kroatien.
Mögliche Bewerberländer sind untern anderen Serbien und Montenegro, die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Bosnien und Herzegowina sowie Albanien.
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