Der grosse Tag ist gekommen
Die Schweiz nähert sich der Europäischen Union an. Die sieben bilateralen Abkommen treten am 1. Juni in Kraft. Ein historisches Datum.
Nach viereinhalb Jahren harter Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) waren die Abkommen am 21. Juni 1999 in Luxemburg unterzeichnet worden. Die Schweiz ratifizierte sie am 16. Oktober 2000.
Am 21. Mai 2000 fand dann die Volksabstimmung dazu statt. 67,2% der Schweizer Stimmenden legten ein «Ja» zur Annäherung an die Europäische Union in die Urne. In der EU selber war der Ratifizierungsprozess erst im Dezember 2001 abgeschlossen.
Sieben Bereiche – weit reichende Folgen
Bei den Verträgen geht es um sektorielle Abkommen zu sieben Bereichen: Freier Personenverkehr, Luft- und Landverkehr, Forschung, Landwirtschaft, öffentliches Beschaffungswesen und Handelshemmnisse.
Dank dieser Abkommen kann die Schweiz ihre Beziehungen zu einem wirtschaftlich wichtigen Partner stärken. Sie weiten den Anwendungsbereich des Freihandels-Abkommens beträchtlich aus, das 1972 zwischen der Schweiz und der damaligen Europäischen Gemeinschaft geschlossen worden war.
Die sieben Abkommen haben weit reichende Folgen. Das Abkommen über den freien Personenverkehr öffnet in den zwei kommenden Jahren schrittweise den Arbeitsmarkt. Jenes über den Luftverkehr hilft Schweizer Fluglinien, mit gleich langen Spiessen gegen die europäische Konkurrenz anzutreten.
Die Änderungen wirken sich nicht in jedem Bereich sofort aus. Die Schweiz muss nicht mit einer massiven Einwanderung rechnen. Dazu ist es übrigens nach keiner Erweiterungsphase je in einem EU-Staat gekommen. Die Gewerkschaften befürchten allerdings ein Lohndumping – trotz der im Personenverkehrs-Abkommen vorgesehenen flankierenden Massnahmen.
Gemischte Ausschüsse, in denen Abgeordnete beider Seiten Einsitz haben, werden über die richtige Umsetzung der Abkommen wachen. Die Schweizer Delegation wird von dem für das jeweilige Abkommen zuständigen Departement oder Amt geleitet. Im gemischten Ausschuss für das Abkommen über den Luftverkehr sitzt zum Beispiel ein Mitglied des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL).
Erfolgreicher Abschluss eines Abenteuers
Das Inkrafttreten der bilateralen Abkommen ist der erfolgreiche Abschluss eines stürmischen Abenteuers, das vor zehn Jahren mit dem «Nein» zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) begonnen hatte. Es ist das erste Ergebnis auf dem Weg des Bilateralismus, den die Schweizer Regierung für ihre Europapolitik gewählt hat.
Offen ist die Frage, ob die Schweiz je Mitglied der Europäischen Union sein wird. Für den Bundesrat ist der Beitritt nach wie vor das Endziel, er hat sein offizielles Beitrittsgesuch nicht zurückgezogen.
Und derweil hat eine zweite Runde bilateraler Verhandlungen begonnen. Dabei stehen unter anderem drei heikle Dossiers auf dem Programm: Die Besteuerung von Sparguthaben, der Kampf gegen den Zollbetrug und die Teilnahme der Schweiz an den Abkommen von Schengen (Zusammenarbeit von Justiz und Polizei) und von Dublin (Asylwesen). Die Diskussionen sind gegenwärtig an einem toten Punkt angelangt. Ein Grund ist der Streit um das Bankkunden-Geheimnis, an dem die Schweiz bisher festhalten will.
Barbara Speziali, Brüssel
(Übertragung aus dem Französischen: Charlotte Egger)
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