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Die NFA im Überblick

Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) soll die Lücke zwischen armen und reichen Kantonen verringern und Aufgaben zwischen Bund und Kantonen entflechten.

Dies sind die Kernpunkte der Vorlage:

Entflechtung der Aufgaben

Für 7 Aufgabenbereiche wird der Bund allein verantwortlich.
– individuelle Leistungen der AHV
– individuelle Leistungen der IV
– Unterstützung der Betagten- und Behindertenorganisationen für gesamtschweizerische Tätigkeiten
– Bau, Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen
– Landesverteidigung (Armeematerial und persönliche Ausrüstung)
– landwirtschaftliche Beratungszentralen
– Tierzucht

11 Bereiche werden kantonalisiert, wobei auch hier das Prinzip gilt: «Wer zahlt, befiehlt.
– Bau- und Betriebsbeiträge an Wohnheime, Werkstätten und Tagesstätten für Invalide
– Sonderschulung
– Unterstützung der Betagten- und Behindertenorganisationen (kantonale und kommunale Tätigkeiten)
– Beiträge an Ausbildungsstätten für Fachpersonal der Sozialberufe
– Ausbildungsbeihilfen bis Sekundarstufe II
– Turnen und Sport (freiwilliger Schulsport, Lehrmittel)
– Verkehrstrennung und Niveauübergänge ausserhalb von Agglomerationen
– Flugplätze
– Heimatschutz und Denkmalpflege (Objekte von regionaler und lokaler Bedeutung)
– Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten
– kantonale landwirtschaftliche Beratung

Verbundaufgaben

Bei 17 Verbundaufgaben arbeiten Bund und Kantone weiterhin zusammen. An die Stelle aufwandorientierter Einzelbeiträge des Bundes treten Globalsubventionen für Mehrjahresprogramme mit einem vereinbarten Ziel.
– Prämienverbilligung in der Krankenversicherung
– Ergänzungsleistungen
– Ausbildungsbeihilfen auf Hochschulstufe
– Agglomerationsverkehr
– Regionalverkehr
– Hauptstrassen
– Lärmschutz an Kantons- und Gemeindestrassen
– Straf- und Massnahmenvollzug
– amtliche Vermessung
– Heimatschutz und Denkmalpflege (Objekte von nationaler Bedeutung)
– Natur- und Landschaftsschutz
– Hochwasserschutz
– Gewässerschutz
– landwirtschaftliche Strukturverbesserungen
– Waldpflege
– Jagdaufsicht
– Fischereiaufsicht

Interkantonale Zusammenarbeit

In 9 Bereichen verlangt die NFA eine interkantonale Zusammenarbeit mit einem Ausgleich der Lasten. Die Verträge können allgemeinverbindlich erklärt, widerborstige Kantone zum Mitmachen verpflichtet werden.
– Institutionen zur Eingliederung und Betreuung von Behinderten
– Spitzenmedizin und Spezialkliniken
– kantonale Universitäten
– Fachhochschulen
– Agglomerationsverkehr
– Straf- und Massnahmenvollzug
– Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung
– Abfallbewirtschaftung
– Abwasserreinigung

Reform des Finanzausgleichs

Neu wird ein Ressourcenindex errechnet, der das Potenzial eines Kantons mit jenem der Schweiz vergleicht. Das schweizerische Mittel liegt bei 100 Indexpunkten. Kantone mit über 100 Punkten gelten als ressourcenstark, solche mit unter 100 Punkten als ressourcenschwach.

Das Ressourcenpotenzial berechnet sich aus den steuerbaren Einkommen und Vermögen der natürlichen Personen und den Gewinnen der juristischen Personen (Unternehmen).

Durch den Ressourcenausgleich stärken der Bund und die ressourcenstarken Kantone die ressourcenschwachen Kantone. Das Ziel ist es, diesen ein Mindestmass an frei verfügbaren Mitteln zur Verfügung zu stellen. Der Steuerwettbewerb bleibt jedoch erhalten.

Die Ausgleichsleistungen werden mit dem Ressourcenindex ermittelt. Neu legt das Bundesparlament die Beträge des Ausgleichs fest und unterstellt den Beschluss dem fakultativen Referendum. Die Kantone können die erhaltenen Mittel nach freiem Ermessen verwenden.

Gebirgs- und Zentrumskantone können von einem Lastenausgleich durch den Bund profitieren. Der Bundesrat ermittelt die Kantone, die in den Genuss des Lastenausgleichs kommen, auf Grund der aktuellen statistischen Daten sowie nach Anhörung von Parlament und Kantonen.

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