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Die Regeln für das Wahlverfahren

Der Beschluss über den Austragungsort der Fussballeuropameisterschaften von 2008 wird vom 14-köpfigen Exekutivkomitee der Uefa gefasst.

Die Dinge liegen aber nicht ganz so einfach.

Die Uefa hat beschlossen, dass Mitglieder des Komitees (alles Männer), deren Land noch im Rennen um den Austragungsort ist, in den Ausstand treten müssen.

Doch mit sieben Kandidaturen aus 14 Ländern wären damit sechs Komiteemitglieder von der Wahl ausgeschlossen.

Um dies zu umgehen, gilt dies nur für den ersten Wahlgang. Danach will die Uefa zwei oder drei Bewerbungen in die engere Wahl nehmen, so dass die Mitglieder der ausgeschiedenen Länder in den nachfolgenden Wahlgängen mitwählen können.

Das Wahlverfahren:

1.


Das Uefa-Komitee der Nationalmannschaften nimmt aufgrund der Evaluationsberichte eine Beurteilung vor.

2.

Neben technischen Aspekten berücksichtigen die Mitglieder des Komitees auch andere Punkte wie die Unterstützung durch die Regierung und den Rückhalt in der Öffentlichkeit im kandidierenden Land.

3.

Das Komitee schliesst keine Kandidatur aus. Zum Abschluss der Diskussionen gibt aber jedes berechtigte Mitglied eine persönliche Rangliste mit den Kandidaturen ab, die auf einer objektiven Beurteilung beruht. Diese Ranglisten werden dann dem Uefa-Exekutivkomitee übergeben.

4.

Anschliessend werden sie von den acht Mitgliedern des Exekutivkomitees diskutiert, mit dem Ziel, die sieben Bewerbungen auf zwei oder drei zu reduzieren.

5.

Wenn das Exekutiv-Komitee sich auf zwei oder drei Kandidaturen für die Schlussauswahl geeinigt hat, können sich alle Komiteemitglieder, welche nicht von diesen verbleibenden Bewerbungen betroffen sind, an der Diskussion und am Beschluss beteiligen.

6.

Nach Abschluss der Diskussionen wird gewählt. Wenn eine Kandidatur das absolute Mehr erreicht (die Hälfte plus eine Stimme), dann wird sie Austragungsort für die EURO 2008.

7.

Kommt es zu keinem absoluten Mehr, scheidet die Bewerbung mit der tiefsten Stimmenzahl aus. Kommen zwei der Bewerbungen mit den wenigsten Stimmen auf die gleiche Stimmenzahl, wird zusätzlich über diese beiden Bewerbungen abgestimmt, um eine davon auszuschliessen.

8.

In diesem Fall gibt es einen Schlusswahlgang für die beiden verbleibenden Bewerbungen, und es gewinnt jene mit der höchsten Stimmenzahl.

9.

Kommt es gemäss diesem Verfahren zu keinem Beschluss, liegt der Stimmentscheid beim Vorsitzenden.

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Im Uefa-Exekutivkomitee sitzen folgende Mitglieder:
Uefa-Präsident Lennart Johansson (Schweden)
Senez Erzik (Türkei)
Dr. Viacheslav Koloskov (Russland)
Marios Lefkaritis (Zypern)
Eggert Magnusson (Island)
Gerhard Mayer-Vorfelder (Deutschland)
Dr. Joseph Mifsud (Malta)
Per Ravn Omdal (Norwegen)
Michel Platini (Frankreich)
Henri Roemer (Luxemburg)
Giangiorgio Spiess (Schweiz)
Dr. Mathieu Sprengers (Niederlande)
Geoffrey Thompson (England)
Angel María Villar Llona (Spanien)

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