Die Revision des Bürgerrechts-Gesetzes
Der erfolgreichen Integration ein Zeichen setzen, fremdenfeindliche und rassistische Tendenzen abschwächen - dies sind, laut Bundesrat, die Ziele der leichteren und rascheren Einbürgerung.
Die Kernpunkte sind erstens eine erleichterte Einbürgerung von Jugendlichen der zweiten Ausländergeneration, wenn sie zwischen 15 und 24 Jahre alt, mindestens 5 Jahre in der Schweiz zur Schule gegangen sind und wie mindestens ein Elternteil Recht zum dauerhaften Aufenthalt haben.
Zweitens soll die dritte Ausländergeneration automatisch bei Geburt den Schweizer Pass erhalten. Bedingung ist, dass ein Elternteil einen Grossteil der obligatorischen Schulzeit in der Schweiz absolviert hat und über mindestens eine Aufenthalts-Bewilligung verfügt.
Weiter geht es um die Verkürzung der Wohnsitzfristen, die Abschaffung überrissener Einkaufssummen und die Einführung des Beschwerderechts, das nun der Nationalrat beschlossen hat. Dieser Revisionsteil gilt als abgeschlossen, wenn der Ständerat es ebenfalls gut heisst und kein Referendum dagegen erhoben wird.
Scherbenhaufen vermeiden
Um die Revision des Bürgerrechts-Gesetzes nicht in einem Scherbenhaufen enden zu lassen, hat der Bundesrat unübliche Wege eingeschlagen. So soll die Frage der erleichterten Einbürgerung der zweiten Generation getrennt von der automatischen Einbürgerung der dritten Generation vors Volk gelangen. Beides verlangt eine Änderung der Bundesverfassung und damit Zustimmung oder Ablehnung von Volk und Kantonen.
In einer dritten Vorlage werden jene Punkte aufgeführt, die nichts mit den beiden Verfassungsänderungen zu tun haben. Dazu gehört die Herabsetzung der Einbürgerungsgebühren. Sie sollen künftig kostendeckend sein. Zudem soll die Wohnsitzfrist auf 8 Jahre herabgesetzt und ein Beschwerderecht im Fall von diskriminierenden Einbürgerungsentscheiden eingeführt werden.
Doch wird die Einbürgerung nicht nur erleichtert, sondern es werden auch verschärfende Massnahmen eingeführt. Neu soll eine Einbürgerung nur möglich sein, wenn der Gesuchssteller zum Zeitpunkt des Entscheides über eine Aufenthalts- oder Niederlassungs-Bewilligung oder ein anderes Recht zum dauerhaften Aufenthalt verfügt. Demnach können sich sogenannt vorläufig aufgenommene Personen nicht einbürgern lassen.
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Eine umstrittene Revision
In einer Umfrage des GfS-Forschungs-Institutes Mitte 2001 sprach sich die Mehrheit (81%) der 1000 Befragten Schweizerinnen und Schweizer für eine erleichterte Einbürgerung von «Secondos» aus. 69% befürworteten die automatische Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation. 58 Prozent sprachen sich jedoch gegen ein Beschwerderecht aus.
In der Vernehmlassung, die interessierte Parteien und Verbände um ihre Meinung fragt, waren vor allem die Schweizerische Volkspartei und die Schweizer Demokraten gegen die Revision. Die SVP ist lediglich für administrative Erleichterungen. Bei ihrer Referendumsdrohung hat die Partei übersehen, dass Verfassungsänderungen sowieso durch Volk und Kantone verabschiedet werden müssen.
Rebecca Vermot
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