Die Schweiz, das Land der Gleichgewichte
Die politischen Strukturen der Schweiz sind anders: Sie entstanden aus einem Allianzsystem von unterschiedlichsten Regionen und sind geprägt durch starke Lokalautonomien.
Zum ausgeprägten Föderalismus gesellen sich häufig direkte Volksentscheide, die die Macht des Parlaments einschränken.
Der Wechsel zwischen Mehrheit und Opposition mache das Salz in der Demokratie aus, heisst es überall in Europa… Überall? Nein, in einem kleinem Land im Herzen des Kontinents folgt die Demokratie anderen Wegen, vorgezeichnet durch zerbrechliche interne Machtgleichgewichte.
In der Schweiz sind alle grossen Parteien in der Landesregierung vertreten, seit 1943 auch die Sozialdemokratische Partei (SP) dem Prinzip der bewaffneten Neutralität zugestimmt hat.
Und bei der Auswahl der 7 Bundesräte (Minister) spielt die Sprache und die regionale Herkunft der Kandidaten weiterhin eine wichtige Rolle, wenn auch weniger als auch schon.
Indem sie die Parlamentarier des Landes wählen, entscheiden die Schweizer Stimmbürgerinnen und –bürger noch lange nicht auch über die Mehrheit in der Regierung. Sie nehmen höchstens Einfluss auf die internen Machtstrukturen des das Land regierenden «Parteien-Kartells».
Institutionen und historische Wurzeln
Diese institutionelle Dynamik, beruhend auf ausgeklügelten Anpassungen an gegenseitige Polit-Gleichgewichte, ist tief in der Geschichte des Landes verwurzelt. Sie entstand als Allianzen-System zwischen Regionen, die starke gesellschaftliche und geografische Unterschiede aufwiesen.
So erhielt die Eidgenossenschaft erst im Verlauf des 19. Jahrhunderts als Bundesstaat die Grundzüge eines modernen Staatswesens.
Die liberal eingestellte herrschende Klasse, die nach 1848 an die Macht kam, hatte den Rahmen für einen unitaristischen Staat eigentlich bereits abgesteckt. Doch auch sie musste Rücksicht auf die Rolle der Kantone nehmen, die nicht gewillt waren, ihre Souveränität aufzugeben.
Rücksicht musste auch auf alle Minderheiten wie Katholiken, Französisch oder Italienisch Sprechende oder Rätoromanen genommen werden, die sich der Mehrheit der Deutschschweizer gegenübersahen.
So haben die Kantone ihre Kompetenzen und ihre Autonomie wahren können, während man sich in der Bundesverfassung bemühte, demokratische und föderalistische Elemente in ein Gleichgewicht zu bringen. Dies war auch eine der notwendigen Bedingungen, um die Wunden des Bürgerkriegs von 1847 zwischen liberalen und konservativen Kantonen zu heilen.
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Proporzwahl
Stimme pro Kopf, Stimme pro Kanton
Die Verfassung von 1848, inspiriert von jener der Vereinigten Staaten, hat dem Nationalrat, wo die Sitze aufgrund der Bevölkerung der Kantone verteilt sind, einen Ständerat zugesellt. In dieser «Länderkammer» sind zwei Sitze pro Kanton vorgesehen – und zwar unabhängig von seiner Grösse und Bevölkerung (Halbkantone haben nur einen Ständerats-Sitz).
Im Gegensatz zur Länderkammer in Deutschland, die dort «Bundesrat» genannt wird, setzt sich der Ständerat in der Schweiz nicht aus Vertretern der kantonalen Regierungen zusammen. Die Ständeräte sind direkt vom Volk gewählte Repräsentanten, wie die Nationalräte auch.
1891 kam ein weiteres Prinzip dazu, um das Gleichgewicht zwischen Demografie und Föderalismus immer wieder von neuem auszubalancieren. Damals wurde die Volksinitiative eingeführt: Damit eine Änderung der Verfassung verabschiedet werden kann, muss sie sowohl von der Bevölkerungs- als auch von der Kantons-Mehrheit (Ständemehr) gutgeheissen worden sein.
Dieses System garantiert den kleinen landwirtschaftlichen Kantonen einen Freiraum vor der Übermacht der städtischen. Doch sie führt auch zu viel Kritik, denn damit wird das Prinzip «Ein Kopf, eine Stimme» verletzt.
Die Stimme eines Appenzellers beispielsweise wiegt mit diesem System dutzendfach mehr als die Stimme eines Zürchers. In den 150 Jahren gelebtem Föderalismus hat sich dieses Missverhältnis stark ausgeweitet.
Zentrum und Peripherie, Parlament und Volk
1848 hatten die Liberalen, die das Zentrum des Landes dominierten, den peripheren Regionen einen ansehnlichen Machtanteil zugestanden. Als 1874 das Volks-Referendum und 1891 die Volksinitiative eingeführt wurde, verschoben sich Machtanteile vom Parlament zugunsten des Volks.
Der Bundesstaat, der 1848 noch mit vielen Insignien einer Majorz-Demokratie ausgestattet worden war (Liberale gegen Konservative), musste in den folgenden Jahrzehnten eine soziale oder politische Gruppe nach der anderen integrieren. Gruppen, die im Stande waren, die Gesetzgebung zu beeinflussen, indem sie sich der neuen Instrumente, besonders des Referendums, zu bedienen wussten.
Gruppen und Organisationen der Zivilgesellschaft sind somit schon zu Beginn der Ausarbeitung eines Gesetzes eingebunden. Sie können ihre Meinung äussern (Vernehmlassung), um die Bedenken der Opposition zum Vornherein zu minimieren.
Diese Lösung hat den Vorteil, dass Minderheiten und sonstige sensibel reagierende Gleichgewichte automatisch einbezogen werden. Denn die vereinte Kraft vieler oppositioneller Gruppen kann fast jede Gesetzesvorlage zu Fall bringen.
Der Nachteil dieser Regelung besteht in der limitierten Kraft zu wirklichen Reformen und in der oft beschränkten Transparenz der parlamentarischen Debatte.
Wenn nämlich in diesem System eine Gesetzesvorlage schliesslich vor die Parlamentarier der beiden Räte kommt, sind viele Kompromisse im Vorfeld bereits geschlossen worden.
swissinfo, Andrea Tognina
(Übertragung aus dem Italienischen: Alexander P. Künzle)
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Majorzwahl
Die 200 Sitze des Nationalrats (Volkskammer) sind proportional zu der jeweiligen Bevölkerung unter den Kantonen aufgeteilt.
Jeder Kanton entspricht einem Wahlbezirk und hat Anrecht auf zumindest einen Sitz. Seit 1919 wird der Nationalrat auf der Grundlage des Proporz-Systems gewählt.
Im Gegensatz zur Ausgestaltung in Deutschland setzen die Spielregeln in der Schweiz keinen minimalen prozentualen Anteil an der Wählerschaft voraus, um einer Partei das Recht auf einen Sitz im Nationalrat zu gewähren.
Im Ständerat (Kantonskammer) hat jeder Kanton Anrecht auf zwei Sitze (Halbkantone auf einen), und zwar unabhängig von ihrer Bevölkerungsgrösse. Auch hier entspricht ein Kanton einem Wahlbezirk.
Die Wahlprozedur des Ständerats basiert auf kantonalem Recht. Alle Stände ausser dem Kanton Jura haben sich für das Majorz-System entschieden.
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