Jede Schweizerin und jeder Schweizer hat einen Heimatort, der in offiziellen Dokumenten wie dem Reisepass vermerkt ist. Viele haben ihren Heimatort noch nie besucht. Was bedeutet er für Sie?
Welche Faktoren sollten bei der Vererbung des Schweizer Bürgerrechts im Ausland berücksichtigt werden?
Sollte es eine Grenze für die Weitergabe des Schweizer Bürgerrechts geben? Oder ist die heutige Praxis zu streng und die Meldung sollte auch nach dem 25 noch möglich sein?
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