Ein Willkommen für europäische Arbeitskräfte
Das Schweizer Parlament hat ein neues Gesetz für Ausländer verabschiedet, das Bürgerinnen und Bürgern europäischer Länder die Tore öffnet.
Die Einwanderung aus anderen Ländern dagegen wird auf qualifizierte Arbeitskräfte eingeschränkt.
Das neue Ausländergesetz, das noch die Schlussabstimmung vom 16. Dezember passieren muss, führt das so genannt duale Zulassungssystem ein. Für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelszone (EFTA) gilt die Personenfreizügigkeit. Die Zulassung von Erwerbstätigen aus Drittstaaten soll auf spezialisierte Fachkräfte beschränkt werden.
Am Donnerstag verzichtete der Ständerat, die Kleine Parlamentskammer, darauf, die Arbeitsbewilligungen für Ausländer an die Schaffung von Lehrstellen zu knüpfen. Damit schloss er sich dem Nationalrat, der Grossen Kammer, an und räumte die letzte Differenz zwischen den beiden Räten bei der Gesetzesvorlage aus.
Es bleiben nur noch geringfügige Abweichungen zu regeln, die die Koordination mit dem Asylgesetz gewährleisten sollen.
Verstärkte Integration
Während der Parlamentsdebatte wurde die Gesetzesvorlage in einigen Bereichen gegen den Widerstand des rot-grünen Lagers im Namen von Integration und Kampf gegen Missbrauch verschärft.
So lehnten die beiden Kammern beispielsweise ab, Ausländerinnen und Ausländern nach zehn Jahren rechtmässigem Aufenthalt in der Schweiz das Recht auf eine unbefristete Niederlassungs-Bewilligung zu geben.
Um eine solche zu erhalten, müssen sie sich einer Prüfung durch die Kantonsbehörden unterziehen. Wer sich aktiv um die Integration bemüht, kann neu bereits nach fünf statt nach zehn Jahren eine Niederlassung erhalten.
Beim Familiennachzug wird ausländischen Ehepartnern von Schweizern nur Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung gewährt, wenn sie mit ihrem Partner zusammenwohnen.
Ihre ausländischen Kinder sollen im Sinne einer leichteren Integration nur bis zu 12 und nicht bis zu 14 Jahren die Bewilligung zur Niederlassung erhalten.
Zwangs-Massnahmen
Das neue Recht schlägt auch eine härtere Gangart bei Missbräuchen ein, so bei Schleppern, Scheinehen oder Schwarzarbeit. Zusätzlich werden die Zwangs-Massnahmen für illegal anwesende Ausländer verschärft.
Die maximale Dauer von Zwangs-Massnahmen bei unerwünschten Ausländern wurde verdoppelt und beträgt nun zwei Jahre. Solche können auch bei Ausländern angewendet werden, die die öffentliche Ordnung bedrohen oder einen Abweisungsentscheid nicht respektieren.
Die Idee, eine Art Saisonniernorm für nichtqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten zu schaffen, wurde ebenfalls wieder fallen gelassen. Auch bei den Papierlosen lenkte das Parlament nicht ein.
Es lehnte eine Sondernorm ab, wonach Gesuche von «Sans Papiers», die sich seit vier Jahren in der Schweiz aufhalten, integriert sind und nicht heimgeschafft werden können, vertieft geprüft werden sollten.
swissinfo und Agenturen
Ende 2003 lebten rund 1,5 Mio. Ausländer in der Schweiz.
Sie repräsentierten 20% der Gesamtbevölkerung.
54% von ihnen stammten aus EU- und EFTA-Ländern.
42% aus anderen Ländern.
4% waren Asylsuchende und Flüchtlinge.
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