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Eine Chilenin auf der Suche nach ihrem Bruder

Wie kann man dem Verschwinden filmisch gerecht werden? Diese Frage hat sich der Schweizer Filmemacher Pascal Baumgartner gestellt. Er hat die Chilenin Jenny Bettancourt nach Chile begleitet, wo ihr Bruder während der Pinochet-Diktatur verschwunden war.

«Das Verschwinden ist nicht Folter, nicht Hinrichtung, nicht Mord – es ist Ungewissheit», sagt Louis Joinet. Der französische Jurist hat an der UNO-Konvention gegen das Verschwindenlassen mitgearbeitet.

Das Verschwindenlassen sei Teil einer Terror-Strategie zur Unterwerfung eines Volkes. «Wer eine Person verschwinden lässt, unterdrückt sie sowohl physisch als auch juristisch. Den Angehörigen wird die Trauer verunmöglicht, denn sie wissen nicht, ob die verschwundene Person tot ist oder noch lebt.»

Das Verschwindenlassen ist das einzige Verbrechen, bei dem auch die Angehörigen als Opfer betrachtet werden: Ein internationaler Vertrag bestätigt ihren Anspruch, die Wahrheit über die Umstände und das weitere Schicksal der Verschwundenen zu erfahren.

«Der Schmerz nimmt zu»

Jenny Bettancourt, die als Flüchtling in der Schweiz lebt, kennt die Ungewissheit und den Schmerz der Angehörigen. Ihr Bruder Pancho ist seit September 1973 verschwunden. Es sei ein Wechselbad der Gefühle, sagt sie. Auf der einen Seite das Warten und Hoffen, auf der anderen die Enttäuschung. Wer Fragen stelle, müsse mit Repressalien rechnen. «Die Angst mischt sich mit dem schrecklichen Gefühl der Ohnmacht. Und der Schmerz nimmt nicht ab, er nimmt zu.»

Für Jenny ist es unmöglich, das Kapitel abzuschliessen und weiterzugehen. «Mein Bruder ist zum Schweigen gebracht worden. Wenn die Familie nun auch noch verstummt, ist es, als ob er ein zweites Mal verschwinden würde», sagt sie.

Der Genfer Filmemacher Pascal Baumgartner hat sich zum Ziel gesetzt, filmisch einzufangen, was Jenny durchlebt. Er hat sie begleitet auf ihrer Suche nach einer Spur, einem Indiz, einer Erinnerung an ihren Bruder. Drei Wochen lang war er ihr Schatten. Am 9. Oktober wird der Film «Tierra de Nadie» nun erstmals vorgeführt, im «Jardin des disparus» (Garten der Verschwundenen) von Meyrin, einer Gedenkstätte für Angehörige.

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In einer Winternacht entführt

Der Dokumentarfilm zeigt Jenny, wie sie die juristischen Instanzen abklappert, Orte des Gedenkens besucht, sich dorthin begibt, wo Pancho studierte und lebte – und dorthin, wo er verschwand. Es geschah in Patagonien, an der Grenze zu Argentinien, in einer Winternacht. Hier verschwand er, wohl von Soldaten entführt. Und das, obwohl Argentinien so nahe gewesen wäre.

Stille, Warten, Wege, die nirgendwo hinführen – «Tierra de Nadie» führt den Zuschauer ins Niemandsland von Patagonien und in die Wüste jener, die auf der Suche nach einem Verschwundenen sind. Stets nah an Jenny dran, ohne indiskret zu werden, zeigt der Film die Lücke, die ein Verschwundener hinterlässt.

Baumgartner hatte ursprünglich drei Schicksale dokumentieren wollen: Das Schicksal von Jenny, jenes einer Frau aus dem Kosovo und jenes einer Frau aus Ruanda. Dies hätte gezeigt, dass das Verschwindenlassen ein universelles Phänomen ist, sagt Baumgartner. Doch am Ende habe er beschlossen, sich auf Jenny zu konzentrieren.

Getroffen hatte er die Chilenin 2003 im «Jardin des disparus», als er für das IKRK einen Film drehte. Jenny Bettancourt war zunächst skeptisch. «Warum immer Chile oder Argentinien?», habe sie gedacht. «Diese Etikette klebt an uns», erklärt Jenny. «Dabei verschwinden vielerorts Menschen.»

Nach einer Diskussion mit dem Vorstand der Vereins «Jardin des disparus» war sie jedoch einverstanden. «Mein Fall steht stellvertretend für das Schicksal vieler», sagt Jenny. «Es ist wohl ein ziemlich typischer Fall.»

Carole Vann, swissinfo.ch und InfoSüd

UNO-Konvention gegen das Verschwindenlassen:

Die Schweiz hat die UNO-Konvention gegen das Verschwindenlassen bisher nicht unterzeichnet. «Wir verstehen nicht, warum die Schweiz nicht vorwärts macht, zumal sie am Vertrag mitgearbeitet hat», sagt der Genfer Nationalrat Antonio Hodgers (Grüne), Sohn eines verschwundenen Argentiniers.

Gemeinsam mit vier anderen Parlamentariern unterstützt er eine Petition von 21 Organisationen, die eine baldige Unterzeichnung fordert. Die Unterschriftensammlung wurde am 30. August lanciert, dem internationalen Tag der Verschwundenen.

Bisher haben 80 Staaten die Konvention unterzeichnet; 14 Staaten haben sie ratifiziert. In Kraft tritt die Konvention erst, wenn 20 Staaten sie ratifiziert haben. Das Übereinkommen, das am 20. Dezember 2006 von der UNO-Generalversammlung verabschiedet wurde, ist als rechtsverbindliches Instrument gegen das Verschwindenlassen von Personen konzipiert.

Die Konvention sieht keine Ausnahmen vor: Weder Krieg noch Kriegsgefahr oder politische Instabilität noch ein anderer öffentlicher Notstand dürfen als Rechtfertigung zum Verschwindenlassen von Personen herangezogen werden.

Unter dem Ausdruck «Verschwindenlassen» wird die Festnahme, Haft, Entführung oder jede andere Form von Freiheitsentzug durch Staatsagenten oder Personen verstanden, die mit Erlaubnis, Unterstützung oder Duldung des Staates handeln und sich weigern, den Freiheitsentzug zu bestätigen. Die Vertragsstaaten werden verpflichtet, das Verschwindenlassen von Personen zu verbieten und unter Strafe zu stellen.

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