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Fluglärmstreit: Weiterhin kein Durchbruch

Die Anflugstrecken auf Zürich über den deutschen Schwarzwald bleiben vorderhand limitiert. Keystone

Im deutsch-schweizerischen Streit über den Fluglärm und das Anflugregime für den Flughafen Zürich-Kloten lässt eine zwischenstaatliche Lösung weiter auf sich warten.

Der deutsche Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee und sein schweizerischer Amtskollege, Bundespräsident Moritz Leuenberger, einigten sich lediglich darauf, eine Arbeitsgruppe einzusetzen.

Der Schweizer Verkehrsminister Moritz Leuenberger erörterte erstmals mit seinem seit einem Jahr amtierenden deutschen Amtskollegen Wolfgang Tiefensee den Fluglärm-Streit.

Das Problem beschäftigt beide Länder seit dem Scheitern eines Staatsvertrages am Nein der Schweiz und der Verhängung einseitiger Auflagen durch Deutschland 2003.

Bundespräsident Moritz Leuenberger sagte nach dem Treffen, an dem auch die Zürcher Regierungsrätin Rita Furrer teilnahm, dass die Probleme rund um die Nutzung des süddeutschen Luftraumes für Flüge von und nach Zürich die schweizerisch-deutschen Beziehungen «ernsthaft zu stören drohen».

Um zu einer dauerhaften, für beide Seiten besseren Lösung zu kommen, wolle man neue Wege beschreiten, hiess es.

Arbeitsgruppe

Ausgangspunkt für die Suche nach Lösungen sollen die Ergebnisse des derzeit laufenden Koordinationsprozesses des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) sein. Gestützt auf die Ende des Jahres vorliegen Ergebnisse soll eine Arbeitsgruppe mögliche Lösungsansätze für eine Regelung der An- und Abflüge entwickeln.

Die Arbeitsgruppe steht unter der Leitung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) und des deutschen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Die Resultate der Arbeitsgruppe sollen laut Leuenberger an einem nächsten Verkehrsministertreffen im März 2007 besprochen werden.

Form noch offen

Nach den Worten von Leuenberger ist offen, in welcher Form Deutschland und die Schweiz eine Regelung treffen. «Das kann, muss aber nicht in einen Staatsvertrag münden», sagte er.

Fest stehe, dass sich die Schweiz und Deutschland gegenseitig Rechtssicherheit garantieren wollen. Tiefensee sprach von einem «ehrgeizigen Vorhaben». Er unterstrich aber auch: «Wir gehen es zielorientiert an.»

Erfolglose Angebote

Die Schweiz drängt die deutsche Seite seit längerem, Regelungen aus einem ausgehandelten Staatsvertrag aus dem Jahr 2001 zu ändern. Dieser – vom Schweizer Parlament nie gebilligte Vertrag – beschränkt die Zahl der Anflüge von Norden, also über deutschem Gebiet, auf den Flughafen Zürich.

Dieser sieht sich daher in seiner Entwicklung behindert. Die deutsche Seite möchte aber die Fluglärm-Belastung in Baden-Württemberg möglichst gering halten.

Die Debatte hatte neuen Auftrieb erhalten, nachdem die deutsche Lufthansa die Schweizer Fluglinie Swiss übernommen hatte und Zürich für das deutsche Unternehmen erheblich an Bedeutung gewann.

Die Schweiz hatte im Vorfeld des Treffens unter anderem versucht, mit Angeboten an den Ausbau von Strassen und Schienenverbindungen nach Deutschland für Bewegung zu sorgen. Tiefensee lehnte aber eine solche Paketlösung ab.

swissinfo und Agenturen

Im Herbst 1998 hatte Deutschland von der Schweiz einen Staatsvertrag verlangt, um die Anflüge über süddeutsches Gebiet zu regeln. Im April 2001 einigten sich die Verkehrsminister auf einen Vertrag, der die Anflüge auf maximal 100’000 pro Jahr beschränkt hätte.

Während der deutsche Bundestag den Vertrag im Mai 2002 ratifizierte, legte sich das Schweizer Parlament quer und versetzte dem Abkommen im März 2003 den Todesstoss.

Berlin führte darauf im April 2003 einseitig eine strengere Regelung ein, als im Staatsvertrag vorgesehen war. Der Überflug des deutschen Territoriums ist werktags zwischen 21 und 07 Uhr und an den Wochenenden zwischen 20 und 9 Uhr verboten. Weiter dürfen nur 80’000 Flugzeuge pro Jahr über Süddeutschland anfliegen.

Die Schweiz musste darafhin die Anflüge auf den Flughafen Zürich-Kloten neu organisieren.

Die Anrainer des Flughafens haben 2004 eine Initiative lanciert, welche die Anflüge auf 250’000 pro Jahr limitiert.

Die Betreiber peilen jedoch ein jährliches Wachstum von 2,5 bis 3,2% an. Die Behörden des Kantons Zürich schlagen eine Höchstzahl von 320’000 Anflügen vor.

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