Forschung: 2,5 Mrd. für Zusammenarbeit mit EU
Die Landesregierung will die in den 1980er-Jahren begonnene wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit mit der Europäischen Union fortsetzen.
Sie beantragt dem Parlament einen Rahmenkredit von 2,545 Mrd. Franken. Somit soll sich die Schweiz am 7. EU-Forschungs-Programm (2007–2013) beteiligen.
Die Europäische Union hatte die Rahmenprogramme für Forschung und technologische Entwicklung (FRP) als Hauptinstrument zur Umsetzung einer gemeinschaftlichen Wissenschafts- und Technologiepolitik geschaffen.
Die Schweizer Forschung arbeitet seit den 1980er-Jahren an diesen FRP mit. Zuerst tat sie dies projektweise und mit beschränkten Rechten, seit dem Jahr 2004 integral und mit allen Rechten im Sinne des Forschungsabkommens zum 6. FRP (2003-2006) zwischen der Schweiz und der EU.
Wettbewerbsfähig bleiben
Der für Bildung zuständige Bundesrat Pascal Couchepin bezeichnete am Mittwoch die bisherige Zusammenarbeit als sehr erfolgreich. «Das ist für uns ein sehr wichtiges Programm. Das Ziel ist, wettbewerbsfähig zu bleiben und weiterhin die weltbesten Forscher anzuziehen.» Die Grundlagenforschung dürfe keinesfalls vernachlässigt werden.
Der Schweizer Beitrag an die Kosten des 7. FRP berechnet sich anhand des Bruttoinlandproduktes (BIP) der Schweiz. Er beläuft sich mit rund 2,360 Mrd. Franken auf einen Anteil von 2,8% der Gesamtkosten des auf knapp 55 Mrd. Euro veranschlagten 7. FRP.
Der bei den Eidgenössischen Räten beantragte Verpflichtungskredit von insgesamt 2,545 Mrd. Franken enthält Finanzmittel für nationale Begleitmassnahmen und für eine Beteiligung am internationalen Projekt ITER/Broader Approach (Zusammenarbeit Europa-Japan in der Fusionsforschung) und schliesst eine Reserve für BIP- und Wechselkurs-Schwankungen über die sieben Jahre ein.
Zeit drängt
Um zu gewährleisten, dass die Schweizer Forschung bereits an den ersten Projektausschreibungen des 7. FRP (2007-2013) teilnehmen kann, müssen die Finanzbeschlüsse auf den 1. Januar 2007 in Kraft treten können.
Der Bundesrat beantragt darum, dass die Botschaft von den Räten in der Wintersession im Dezember im Dringlichkeitsverfahren behandelt wird.
Als juristische Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU im 7. FRP wird das aktuelle bilaterale Forschungsabkommen auf der Basis des schweizerischen Forschungsgesetzes erneuert.
Ausgehend vom bestehenden Vertragstext zur integralen Beteiligung der Schweiz am 6. FRP soll, unter Federführung des Staatssekretariats für Bildung und Forschung, noch dieses Jahr mit der EU ein Abkommen zur Beteiligung am 7. FRP ausgehandelt werden.
swissinfo und Agenturen
Die Rahmenprogramme für Forschung und technologische Entwicklung (FRP) sind die Hauptinstrumente der EU zur Umsetzung einer gemeinschaftlichen Wissenschafts- und Technologiepolitik. Seit den 1980er-Jahren beteiligen sich auch Schweizer Forscher daran.
Zuerst arbeitete die Schweiz projektweise und mit beschränkten Rechten mit der EU zusammen. Seit dem Jahr 2004 tut sie dies integral und mit allen Rechten im Sinne des Forschungsabkommens zum 6. FRP (2003-2006) zwischen der Schweiz und der EU.
Für das 7. Programm muss das Abkommen erneuert werden. Das Staatsekretariat für Wissenschaft und Forschung wird die Erneuerung bis Ende Jahr mit der EU aushandeln.
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