Freie Arztwahl eingeschränkt
Die Krankenkassen sollen nicht mehr mit allen Ärzten zusammenarbeiten müssen. Allerdings dürfen sie nicht alleine über Verträge entscheiden.
Der Ständerat hat am Donnerstag bei der Revision des Krankenversicherungs-Gesetzes (KVG) die Aufhebung des Vertrags-Zwanges für die Kassen beschlossen: Die Kassen müssen nicht mehr zwingend mit jedem Leistungserbringer im Gesundheitswesen einen Vertrag abschliessen.
Die vorberatenden Kommission hat Vorschläge auf den Tisch gelegt, wie diese Einschränkung der freien Arztwahl konkret ausgestaltet werden soll.
Präsidentin Christine Beerli erläuterte, es sei es darum gegangen, eine Lösung zu finden, die alle «am Spiel Beteiligten» berücksichtigt. Eine zu grosse Machtfülle der Kassen werde so verhindert.
Am Donnerstag übernahm der Ständerat nun mit 37 zu 3 Stimmen den Vorschlag seiner Kommission.
Instrument für kleine Kostendämpfung
Beschliesst eine Kasse, mit einem Arzt oder einer Ärztin keinen Vertrag abzuschliessen, kann eine Kommission angerufen werden: Sie besteht aus einer Vertretung des Kantons und je zwei Vertretungen der Kassen und der Ärzteschaft. Der Kanton führt den Vorsitz. Die Kommission entscheidet endgültig.
Diese Kommission soll auch die Kriterien definieren, aufgrund derer entschieden wird, ob ein Arzt oder eine Ärztin die Bedingungen für einen Vertragsabschluss erfüllt oder nicht. Konkret geht es um Wirtschaftlichkeit und Qualitätssicherung. Betreffend die Wirtschaftlichkeit betonte Beerli, dass es hierbei nicht einfach um die durchschnittlichen Praxiskosten gehe.
Die Kommission erhoffe sich von dieser Lösung eine «kleine» kostendämpfende Wirkung. Vor allem werde die Aufhebung des Vertrags-Zwangs eine generalpräventive Wirkung entfalten. Ein weiteres Wachstum der Ärzteschaft im Inland und der Zuzug aus der EU könnten so gebremst werden.
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Pro und kontra
Der Bünder Abgeordnete und santésuisse-Präsident Christoffel Brändli ortete dringenden Handlungsbedarf. Im Jahre 2003 sei mit einer weiteren Prämiensteigerung von zehn Prozent zu rechnen. Bald hätten 2500 ausländische Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeit, eine Praxis zu eröffnen. Jede neue Praxis bringe 500’000 Franken Mehrkosten.
Die Genfer Freisinnige Françoise Saudan und ihre Neuenburger Parteikollegin Michèle Berger lehnten den Kommissions-Vorschlag ab, weil sie eine «Zweiklassen-Medizin» befürchteten. Der Urner Christdemokrat Hansruedi Stadler regte an, die Fünferkommission mit einer Vertretung der Patienten-Organisationen aufzustocken.
Innenministerin skeptisch
Bundesrätin Ruth Dreifuss erinnerte daran, dass die Regierung gegen die Aufhebung des Vertragszwangs sei. Der Ständerat begebe sich auf einen gefährlichen Pfad. Die Teilrevision des KVG sollte nicht überladen werden. Dennoch empfahl die Sozialministerin, die «heisse Kartoffel» an den Nationalrat weiterzugeben.
In der Gesamtabstimmung verabschiedete der Ständerat die KVG-Revision mit 37 zu 3 Stimmen. Sie bringt in seiner Fassung neben der Aufhebung des Vertrags-Zwangs eine neue Spitalfinanzierung und die Begrenzung der Prämienbelastung auf acht Einkommensprozente.
Die Vorlage geht nun in die Grosse Kammer – und auch dort wird sich wohl die zuständige Kommission einige Stunden mit der Revision beschäftigen müssen, bis ein Vorschlag fürs Plenum vorliegt. Mit einer raschen Verabschiedung der KVG-Revision ist also nicht zu rechnen
Eva Herrmann und Agenturen
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