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Freier Personenverkehr: Fortschritt für die Schweiz

Die Schweizer Grenze wird für EU-Bürger langsam durchgängiger. Keystone

Im freien Personenverkehr gegenüber den zehn neuen EU-Ländern sollen für die Schweiz die gleichen Übergangsfristen gelten, wie für die bisherigen EU-Länder.

Die Grundsatzvereinbarung ist ein wesentlicher Schritt vorwärts beim zweiten bilateralen Verhandlungs-Paket zwischen der Schweiz und der EU.

Chefunterhändler Dieter Grossen erklärte, bei den bisher blockierten Verhandlungen über die Freizügigkeit von Personen aus den neuen EU-Ländern sei zwar noch kein Durchbruch erzielt. Es sei aber «Tauwetter» angebrochen.

Die Vereinbarungen wurden an der sechsten Verhandlungsrunde Schweiz-EU erzielt.

Schweiz nicht schlechter gestellt

Die Schweiz und die EU seien sich einig geworden, dass für die neuen EU-Mitgliedstaaten ein separates Übergangsregime bis 2011 gelten soll. Die Schweiz werde damit gegenüber den bisherigen EU-Staaten nicht schlechter gestellt und könne den freien Personenverkehr schrittweise und kontrolliert einführen, sagte Grossen.

Noch auszuhandeln sind Fristen, innert derer die Schweiz arbeitsmarktliche Beschränkungen wie den Inländervorrang, die Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen und die Kontingentierung (heute 15’000 neue Aufenthaltsbewilligungen pro Jahr) beibehalten kann.

Referendum möglich

Mit dem Inkrafttreten des Zusatzprotokolls zum Freizügigkeitsabkommen mit der EU von 1999 sei frühestens für 2005 zu rechnen, sagte Grossen. Zuvor brauche es die Ratifikation durch das Parlament. Zudem sei eine allfällige Referendumsabstimmung abzuwarten.

Laut dem Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (imes) erachtet der Bundesrat die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die zehn neuen EU-Mitglieder als wirtschaftlich vorteilhaften Schritt und als Chance für die Schweiz. Es könnten qualifizierte Personen und Hilfskräfte rekrutiert werden.

Gleiche Bedingungen

Das Freizügigkeitsabkommen realisiert die schrittweise Öffnung des Arbeitsmarktes zwischen der Schweiz und der EU. Für EU-Bürger und Bürgerinnen sowie Schweizerinnen und Schweizer sollen hier wie dort die gleichen Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen gelten.

Die volle Personenfreizügigkeit soll nach Ablauf von 12 Jahren (ab Inkrafttreten des Abkommens), am 1. Juli 2014 definitiv eingeführt werden.

Ohne die Osterweiterung rechnen Experten in den kommenden zehn Jahren mit einer jährlichen Nettowanderung von zwischen 8000 und 10’000 Personen aus den EU-Ländern.

Auch innerhalb der EU Sonderregelungen möglich

Innerhalb der EU (ohne die neuen Länder) gilt heute der freie Personenverkehr ohne Einschränkung. Wenn nun ab 1. Mai die Osterweiterung der EU Tatsache wird, haben im Prinzip sämtliche Länder die Möglichkeit, mit den Beitrittsländern befristete Sonderabkommen über die Personenfreizügigkeit abzuschliessen. Damit soll den Ängsten der Bevölkerung vor einer «Masseneinwanderung» begegnet werden.

Von dieser Möglichkeit haben bislang nur Deutschland und Österreich Gebrauch gemacht und mit den Beitrittsländern Sonderregelungen zur Personenfreizügigkeit ausgehandelt.

Auch Schweden

«Die beiden Länder schweigen sich allerdings über die genaue Dauer der Regelung aus», sagt Mario Tuor, Sprecher des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung, IMES gegenüber swissinfo.

Offensichtlich beabsichtigt nun auch Schweden ein solches Sonderabkommen abzuschliessen. Es will für mindestens zwei Jahre die Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus den EU-Beitrittsländern beschränken.

«Gleiches hat übrigens auch die Tschechische Republik gegenüber Polen im Sinn», ergänzt Tuor. Auch das EWR-Mitglied Liechtenstein öffne seinen Arbeitsmarkt nur schrittweise gegenüber der EU.

swissinfo und Agenturen

EU- und Schweizer Bürger haben das Recht auf:

– gleiche Arbeits-Bedingungen und koordinierten Sozial-Versicherungs-Schutz.

– erleichterten Familiennachzug und Erwerbstätigkeit der Familienangehörigen.

– Landesaufenthalt, auch wenn sie nicht mehr erwerbstätig sind
(Studentinnen, Renterinnen etc)

– gegenseitige Anerkennung der Berufsausbildung und Diplome

Zur Arbeitssuche darf sich eine Person 3 Monate ohne Bewilligung im Land aufhalten.

Arbeitslosenunterstützung kriegt nur, wer mindestens ein Jahr in die Arbeitslosen-Kasse einbezahlt hat.

Am 1. Mai treten folgende zehn Staaten der EU bei: Polen, Tschechien, Ungarn, Slowakei, Litauen, Lettland, Estland, Slowenien, Zypern und Malta.

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