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Für ein griffigeres Waffengesetz

In der Schweiz bewahren viele ihre Dienstwaffe zu Hause auf. Keystone

Nichtregierungs-Organisationen, Linke, Fachleute zur Prävention von Suizid und Gewalt - sie alle rufen zu einem strengeren Waffengesetz in der Schweiz auf.

Ihr Aufruf erfolgt vor der Behandlung des Gesetzes im Nationalrat. Die Kleine Kammer, der Ständerat, hat im Juni eine Verschärfung deutlich abgelehnt.

Verschiedene Fachleute und Politiker fordern eine Verschärfung des Waffengesetzes. Nötig seien insbesondere ein Waffenregister sowie ein Verbot von Armeewaffen zu Hause. So könnte viel Leid und sinnlose Gewalt vermieden werden.

Der Ständerat hatte am 8. Juni die Revisionsvorlage behandelt und dabei unter anderem die Einführung eines Waffenregisters mit 24 zu 8 Stimmen abgelehnt. Die Vorlage geht noch an den Nationalrat und dürfte dort in der Herbstsession behandelt werden.

An einer Medienkonferenz in Bern forderten Vertreter verschiedener regierungsunabhängiger Organisationen (NGO) sowie Ärzte und Sicherheitspolitiker eine Verschärfung des Gesetzes. Sie versprechen sich davon weniger Suizide und Gewaltakte mit Schusswaffen.

Täglich ein Suizid mit Schusswaffe

In der Schweiz töte sich im Durchschnitt jeden Tag ein Mensch mit einer Schusswaffe, sagte Hans Kurt, Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (SGPP).

Rund 2 Millionen Waffen seien in der Schweiz im Umlauf. In vielen Haushalten seien Armeewaffen vorhanden. Fast jeder zweite Waffen-Suizid werde mit einer Armeewaffe verübt, sagte Kurt weiter. Die leichte Verfügbarkeit der Waffen erhöhe das Risiko der Tatausübung insbesondere im Affekt.

Kurt wie auch der sozialdemokratische Berner Nationalrat Paul Günter, der Zuger Sicherheitsdirektor Hanspeter Uster und die NGO-Vertreter hoffen nun auf den Nationalrat. Dieser soll, neben einem Waffenregister, einen Bedürfnisnachweis für Waffen, einen erschwerten Munitionszugang und eine Limitierung der Waffenaufbewahrung durchsetzen.

Hinter diesem Aufruf ans Parlament stehen weiter Amnesty International, der Schweizerische Friedensrat, das Forum Gewaltopfer, die Association stop suicide, Ipsilon (Initiative zur Prävention von Suizid in der Schweiz) sowie die SGPP.

Sehr viele Feuerwaffen

Gemäss Schätzungen von Small Arms Survey (SAS), einem unabhängigen Forschungsprojekt des Genfer Hochschulinstituts für internationale Studien, ist die Anzahl der Feuerwaffen pro Einwohner in der Schweiz effektiv überdurchschnittlich hoch.

«Diese Situation ist nicht die Folge eines laschen oder rigorosen Waffengesetzes», meinte kürzlich SAS-Direktor Keith Krause gegenüber swissinfo. «Vielmehr ist sie Teil einer kulturellen und sozialen Tradition der Schweiz.»

So können die Schweizer Militärpflichtigen ihre Dienstwaffen problemlos zu Hause aufbewahren. Auch der Schiess-Sport ist in der Schweiz sehr verbreitet. Viele aktive Schützen – schätzungsweise mehr als 150’000 – verfügen gleich über mehrere Waffen.

swissinfo und Agenturen

Gemäss Erhebungen von Amnesty International (AI) wird weltweit alle 30 Sekunden eine Person mit einer Feuerwaffe getötet. Jährlich sterben so mehr als 500’000 Menschen.

In der Schweiz werden jährlich 75 Millionen Projektile abgefeuert. Zu kriminellen Zwecken oder bei Verzweiflungstaten wurden im Jahr 2004 genau 57 Schüsse abgegeben.

In der Schweiz darf jeder Soldat sein Gewehr beziehungsweise die Dienstwaffe mitsamt versiegelter Munition zu Hause aufbewahren. Jäger, Sammler und Mitglieder von Schützenvereinen hüten zudem gewaltige Mengen an Waffen und Munition.

Infolge des Mordes an der ehemaligen Skirennfahrerin Corinne Rey-Bellet durch den Ehemann – er benutzte seine Dienstpistole – fordert die Schweizer Vereinigung für Psychiatrie und Psychotherapie, dass keine Armeewaffen mehr in Privathäusern deponiert werden dürfen.

Das geltende Waffengesetz ist am 1. Januar 1999 in Kraft getreten.
Eine erste Teilrevision dieses Gesetzes hat einige minimale Angleichungen vorgenommen, die der Beitritt zum Schengen-Dublin-Abkommen (Bilaterale Verträge II) erforderlich machte.
Mit der Botschaft vom Januar 2006 hat der Bundesrat eine weiter gehende Revision des Waffengesetzes vorgelegt.

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