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Für eine Aussenpolitik durch das Stimmvolk

Keystone

Die Schweizer Landesregierung könnte in Zukunft gezwungen werden, für alle internationalen Staatsverträge die Zustimmung des Stimmvolks einzuholen. Dies fordert eine Volksinitiative, die am Dienstag bei der Bundeskanzlei eingereicht wurde.

«Das Ziel ist es, zu verhindern, dass die Schweiz schleichend der Europäischen Union beitritt», sagte Hans Fehr, Direktor der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (Auns) gegenüber swissinfo.ch.

Aus diesem Grund hat seine Bewegung die Volksinitiative «Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!)» lanciert.

Allgemeiner gesagt, wolle die Auns «die Volksrechte stärken, damit die Regierung nicht mehr eine Aussenpolitik betreibt, die den Interessen der Schweiz zuwiderläuft», betonte Fehr.

Laut dem Nationalrat der Schweizerischen Volkspartei (SVP) verfolgt der Bundesrat eine «ängstliche Aussenpolitik der Kapitulation. Das Volk hingegen kapituliert nie».

Als Beispiel zitiert der Zürcher Volksvertreter die Konzessionen beim Bankgeheimnis. Dies sei «die Konsequenz der miserablen Arbeit der Landesregierung», sagte Fehr.

Die Doppelbesteuerungs-Abkommen (DBA), welche die Schweiz derzeit mit diversen Ländern abschliesst, wären jene Art von internationalen Staatsverträgen, die nach einer Annahme der Auns-Initiative dem Stimmvolk vorgelegt werden sollten.

Der gleichen Regelung unterworfen wären auch die Ausdehnung der Bilateralen Verträge mit der Europäische Union (EU), der Rahmenvertrag über ein Agrarfreihandels-Abkommen oder jener über Dienstleistungen.

Direkte Demokratie in Gefahr?

Diese Initiative sei das Instrument, das einen Ausgleich zur Tendenz schaffe, dass ein Teil der Regierung und eine Mehrheit des Parlaments die Volksrechte in Fragen der Aussenpolitik immer mehr beschränkten, erklärte Auns-Vizepräsident Luzi Stamm vor der Überreichung der Unterschriften.

Eine Tendenz, die laut Auns-Vertretern das Schweizer System der direkten Demokratie aufweiche. Immer mehr würde europäisches Recht in jenes der Schweiz eingepflanzt, ohne dass sich das Stimmvolk dazu äussern könne.

So würden etwa Verordnungen von internationalen Abkommen, die die Schweiz unterschrieben habe, besonders im humanitären Recht, höher gewichtet als der Volkswille, gab Charles Geninasca vom Initiativ-Komitee der Auns zu bedenken.

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Volksinitiative

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Volksinitiative erlaubt den Bürgerinnen und Bürgern, eine Änderung in der Bundesverfassung vorzuschlagen. Damit sie zu Stande kommt, müssen innerhalb von 18 Monaten 100’000 gültige Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht werden. Darauf kommt die Vorlage ins Parlament. Dieses kann eine Initiative direkt annehmen, sie ablehnen oder ihr einen Gegenvorschlag entgegenstellen. Zu einer Volksabstimmung kommt es…

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Obligatorisches oder fakultatives Referendum?

Konkret fordert die Initiative eine Änderung der Bundesverfassung, die das obligatorische Referendum auf alle wichtigen internationalen Verträge ausdehnt und auf solche, die einmalige Ausgaben von mehr als 1 Milliarde Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 100 Millionen Franken verursachen.

Das bedeutete, dass jede Art solcher Verträge bei einer Volksabstimmung das Plazet von Volk und Ständen (Kantonen) erhalten müsste, um ratifiziert zu werden.

Was internationale Verträge betrifft, sieht die Bundesverfassung derzeit nur ein obligatorisches Referendum vor, wenn die Bundesversammlung eine totale Überarbeitung oder Teiländerung der Bundesverfassung, den Beitritt zu einer Organisation für kollektive Sicherheit (z.B. UNO) oder zu einer supranationalen Gemeinschaft (z.B. EU) oder ein dringliches Bundesgesetz ohne Verfassungsgrundlage beschliesst.

Ein fakultatives Referendum hingegen gilt für unbefristete und unkündbare Beitritte zu internationalen Organisationen sowie für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten, deren Umsetzung also den Erlass von Bundesgesetzen erfordert.

Damit ein fakultatives Referendum zu Stande kommt, sind innert 100 Tagen nach der offiziellen Publikation 50’000 gültige Unterschriften bei der Bundeskanzlei einzureichen.

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Referendum

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Das (fakultative) Referendum erlaubt Bürgerinnen und Bürgern, das Volk über ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz entscheiden zu lassen. Falls das Referendumskomitee innerhalb von 100 Tagen 50’000 gültige Unterschriften bei der Bundeskanzlei einreichen kann, kommt es zu einer Abstimmung. Falls das Parlament Änderungen in der Bundesverfassung vornimmt, kommt es zu einem obligatorischen Referendum. Beim fakultativen Referendum…

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Mehr Macht den Kantonen

Ein weiterer grosser Unterschied zwischen den beiden Arten von Referendum: Im Falle eines obligatorischen Referendums wird bei einer Abstimmung eine Mehrheit von Volk und Kantonen benötigt, während bei einem fakultativen Referendum lediglich das Volksmehr ausschlaggebend ist.

Dass es einmal zu einem Unterschied der Meinungen zwischen dem Stimmvolk und den Kantonen kommt, ist äusserst selten aber auch nicht völlig ausgeschlossen.

«Wäre unsere Initiative beispielsweise damals bereits in Kraft gewesen», erklärte Hans Fehr, «hätte sich die Schweiz nicht dem Schengen-Raum angeschlossen».

Im Juni 2005 waren die Verträge mit der Europäische Union (EU) von 54,6% des Stimmvolks angenommen worden, aber nur 10 Kantone und 2 Halbkantone hatten die Vorlage angenommen, während 10 Kantone und 4 Halbkantone Nein gesagt hatten.

Auf die Gefahr hin angesprochen, dass sich eine Mehrheit des Stimmvolks in der Gewalt einiger kleiner Kantone finden könnte, antwortete der Zürcher Abgeordnete, es gehe darum, das Gleichgewicht des Föderalismus wiederherzustellen.

«In der Bundesverfassung besteht der souveräne Staat aus zwei Elementen: dem Volk und den Kanonen», betonte Fehr. «Doch bei vielen internationalen Verträgen, unter deren Folgen wir leiden müssen, hatten die Kantone nichts zu sagen, weil in der Abstimmung nur das Volksmehr ausschlaggebend war. Darum wollen wir diese Macht wiederherstellen, die die Kantone laut Bundesverfassung an der Seite des Volks haben sollten.»

Sonia Fenazzi, swissinfo.ch
(Übertragen aus dem Italienischen: Christian Raaflaub, swissinfo.ch)

Nach dem Sieg in der Volksabstimmung vom 16. März 1986 entscheidet das Aktionskomitee gegen den UNO-Beitritt der Schweiz, sich in eine Organisation umzuwandeln, welche die Schweizer Aussenpolitik permanent überwacht und sich für Unabhängigkeit, Neutralität und Sicherheit der Eidgenossenschaft einsetzt.

So entsteht am 19. Juni 1986 die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (Auns).

Wichtigster Gründer der Auns ist Christoph Blocher, damals Nationalrat der Schweizerischen Volkspartei (SVP).

Blocher präsidiert die Auns bis zu seiner Wahl in den Bundesrat im Dezember 2003.

Die Auns macht sich öffentlich vor allem 1992 einen Namen, als sie – mit Erfolg – gegen den Beitritt der Schweiz zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) kämpft.

Bis heute hat die Auns zahlreiche Kampagnen geführt und verschiedene Referenden lanciert.

«Staatsverträge vors Volk» ist die erste Volksinitiative der Auns.

Die Auns definiert sich als parteilos, auch wenn fast alle ihrer Führungsleute Exponenten der SVP sind.

Im Schweizer System der halbdirekten Demokratie hat das Volk drei politische Rechte: Wahlen, Abstimmungen sowie Volksinitiative und Referendum.

Die Volkinitiative erlaubt es dem Stimmvolk, sich zu Änderungen der Bundesverfassung zu äussern.

Dem Referendum hingegen unterliegen Entscheide des Parlaments.

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