Die GPK erhält den geforderten Zugang zu Akten über die Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA. Der Bundesrat verlangt aber eine schriftliche Garantie, alles zu unternehmen, um die Geheimhaltung der Unterlagen sicherzustellen.
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Der Bundesrat sei im Fall der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA an einer Klärung des Sachverhalts interessiert, teilte die Bundeskanzlei mit. Er habe deshalb beschlossen, der Arbeitsgruppe «Finanzmarktaufsicht» der Geschäftsprüfungs-Kommissionen (GPK) beider Räte Einsicht in die Akten zu gewähren, obwohl das Parlamentsgesetz das so nicht verlange.
Vertreter der GPK hatten dem Bundesrat vorgeworfen, die Arbeit der GPK bisher «mehr gebremst als forciert» zu haben, und auch gedroht, die Forderung nach einer mit mehr Rechten ausgestatteten parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zu unterstützen.
Das Einlenken des Bundesrates ist an strenge Bedingungen geknüpft. Die GPK müssen schriftlich garantierten, dass sie alles unternehmen, um die Geheimhaltung der Unterlagen sicherzustellen.
Dazu gehört unter anderem, dass nur der Präsident und der Vizepräsident der GPK-Arbeitsgruppe sowie zwei Mitarbeitende des GPK-Sekretariats Einsicht in die Akten haben. Auch dürfen keine Kopien angefertigt werden. Die Akten sollen übergeben werden, sobald die Arbeitsgruppe dies unterschrieben hat.
Die Akten betreffen die am vergangenen 18. Februar von der Finanzmarktaufsicht (Finma) angeordnete Herausgabe von 255 UBS-Kundendossiers an die US-Behörden, die vom Bundesverwaltungsgericht inzwischen als nicht rechtmässig beurteilt wurde.
swissinfo.ch und Agenturen
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